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Öffentlich-rechtliche sollen nicht nur Spartenangebot für wenige sein

Was ARD, ZDF und Co leisten sollen

Alexander Salomon, Sprecher für Medien und Netzpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg Quelle: Gustavo Alàbiso Alexander Salomon Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg 10.01.2019
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"Wir müssen natürlich im Blick haben, dass der Rundfunkbeitrag bezahlbar bleibt", sagt der Grüne Medienpolitiker Alexander Salomon. Für mehr Synergieeffekte zwischen den Anstalten seien erste gesetzliche Grundlagen geschaffen worden. Das Ziel ist ein "starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der aber auch anderen Medienanbietern Luft zum Atmen lässt".







Bislang gibt es keine Einigung auf einen künftigen Rundfunkbeitrag. Welche Höhe halten Sie auf längere Sicht für angemessen?  
Um seinen gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können, braucht der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine auskömmliche Finanzierung. Diese erhält er durch den Rundfunkbeitrag der Bürgerinnen und Bürger. Dessen Höhe wird bisher durch die unabhängige KEF empfohlen und von uns in den Landtagen gesetzlich umgesetzt.

Ich halte es nicht für sinnvoll, mich hier auf einen bestimmen Betrag festzulegen. Aber wir müssen natürlich im Blick haben, dass der Rundfunkbeitrag bezahlbar bleibt. Wenn jedoch alles teurer wird, ist es doch nachvollziehbar, dass auch der Rundfunkbeitrag steigen muss. Allerdings sehe ich Möglichkeiten, wie insgesamt durch strukturelle Änderungen mehr Geld eingespart werden könnte. Ein einfaches Beispiel sind Synergieeffekte, die durch Kooperationen erzielt werden können. Durch die sogenannte Betrauungsnorm, die wir im letzten Jahr gesetzlich verankert haben, werden diese Kooperationen auf eine rechtssichere Grundlage gestellt. Dies ist sicherlich einmal ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Es gibt den Vorschlag, den Rundfunkbeitrag an die Verbraucherpreise zu koppeln. Was halten Sie von der Idee?
Die zuständigen Gremien der Länder beraten meines Wissens nach gerade Möglichkeiten struktureller Änderungen, die Elemente wie eine Flexibilisierung des Auftrags, eine Budgetierung oder eine Indexierung des Rundfunkbeitrags beinhalten. In diesem Kontext ist auch die von Ihnen angesprochene Koppelung des Rundfunkbeitrags an die Verbraucherpreise zu sehen. Ich kann mir eine Indexierung des Rundfunkbeitrags sehr gut vorstellen. Verbunden mit den Elementen Budgetierung und Flexibilisierung des Auftrags hätten insbesondere die Rundfunkanstalten Planungssicherheit. Ich kann mir auch vorstellen, dass dadurch eine gewisse Dynamik entsteht und kreative Energien freigesetzt werden. Allerdings müssen Änderungen in diesem Bereich von allen Ländern mitgetragen werden. Ob es hier zu einer Einigung kommt, ist aus meiner Sicht noch nicht absehbar. Daher halte ich die Frage, welcher konkrete Index im Falle einer Einigung auf eine Indexierung des Rundfunkbeitrags zugrunde gelegt werden soll, hier sind verschiedene Möglichkeiten denkbar, momentan eher noch für zweitrangig.

Welche Rolle könnte die KEF noch spielen, wenn der Rundfunkbeitrag an die Verbraucherpreise gekoppelt sein sollte?
Auch bei einer Indexierung des Rundfunkbeitrags, unabhängig davon, welcher konkrete Index schließlich zugrunde gelegt würde, brauchen wir aus meiner Sicht die KEF. Hier geht es zum einen um europa- aber auch verfassungsrechtliche Regeln, deren Erfüllung gewährleistet werden muss. So muss man zum Beispiel sicherstellen, dass auch bei einer Indexierung die Anstalten letztendlich nicht viel zu viel oder viel zu wenig Geld erhalten.

Zuletzt ganz grundsätzlich: Was soll öffentlich-rechtlichen Rundfunk künftig leisten – und was evtl. nicht mehr? 
Ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der aber auch anderen Medienanbietern Luft zum Atmen lässt, ist für unsere Demokratie von elementarer Bedeutung. Gerade in Zeiten des Internet, in denen eine Informationsflut ungefiltert auf uns hereinbricht, ist es wichtig, dass wir einen verlässlichen öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, der auch vermeintliche Neuigkeiten, die sich insbesondere in sozialen Netzwerken rasant verbreiten können, hinterfragt, auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft und in einen Kontext stellt. Diese Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung aus dem Juli 2018 nochmals bekräftigt.
 
Derzeit sind vom gesetzlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nur Bildung und Information, sondern auch Unterhaltung inklusive Sportberichterstattung umfasst. Dies muss aus meiner Sicht so bleiben, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll kein Spartenangebot für wenige, sondern ein Medienangebot für alle sein, das etwas für jeden bietet und damit die gesamte Bevölkerung erreicht. Dies bedeutet aber nicht, dass alle linearen Programme und Programminhalte wie es sie heute gibt erhalten bleiben müssen. Natürlich sind hier Weiterentwicklungen nötig, um dem Nutzungsverhalten und dem Informationsbedürfnis der Bevölkerung, aber auch der fortschreitenden technischen Entwicklung Rechnung zu tragen.

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