Bei öffentlich-rechtlichen Angeboten soll künftig der Schwerpunkt auf Audios und Videos liegen, Texte sollen aber weiter zulässig sein. Wie beurteilen Sie diesen Kompromiss?
Die Gespräche in den letzten Monaten haben die Grundlage für ein neues gegenseitiges Verständnis von Rundfunkanstalten und Zeitungsverlagen gelegt. Für die Zeitungen ist es wichtig, dass nicht öffentlich-rechtliche digitale Presseangebote entstehen, die eine Finanzierung privater digitaler Presseangebote erschweren. Die geplante Neuregelung, aber auch der neue Geist zwischen BDZV, ARD, ZDF und Deutschlandradio sind hierfür wertvoll.
Über Streit mit privaten Medien über die Online-Angebote soll künftig Schiedsgerichte entscheiden. Was erwarten Sie von deren Arbeit?
Eine Fortführung des gemeinsamen Verständnisses der letzten Monate und daher weniger langwierige Rechtsstreitigkeiten als in der Vergangenheit.
Die Anstalten dürfen – in Absprache mit den Gremien – Videos und Audios künftig länger als sieben Tage in den Mediatheken lassen dürfen. Wie bewerten Sie das?
Das ist nicht so sehr ein Thema für die Zeitungen. Ich kann die Sorgen der privaten Anbieter audiovisueller Medien sowie der Produzenten und Urheber hierzu aber gut nachvollziehen.
Die Anstalten sollen zeit- und kulturgeschichtliche Archive mit informierenden, bildenden und kulturellen Inhalten aufbauen. Wie sollten diese aus Ihrer Sicht aussehen?
Es gibt viele mediale Produkte in diesem Bereich, die sich für ein privatwirtschaftlich arbeitendes Unternehmen nicht rechnen, die für die Gesellschaft aber sehr wichtig sind. Ich bin mir sicher, dass die Rundfunkanstalten genau in diesen Bereich investieren und nicht die Geschäftsfelder bestehender privater Medienangebote im Bereich der Archive bearbeiten wollen.
Nun muss der Telemedienauftrag noch durch die Parlamente der Bundesländer. Welche Regelungen müssten aus Ihrer Sicht noch ergänzt werden?
Es war ein langer Weg zu diesem Text, den wollen wir nun erst einmal mit Leben füllen.
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