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Interview13.07.2018

Auf die Schiedsgerichte wird viel Arbeit zukommen

Wo es beim Kompromiss zum Telemedienauftrag haken könnte

Prof. Dr. Michael Piazolo, Sprecher für Hochschulpolitik und Medien bei der Fraktion Freie Wähler im Bayerischen Landtag Quelle: Freie Wähler Prof. Dr. Michael Piazolo Sprecher Freie Wähler Landtag Bayern
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Dipl.- Journ. Thomas Barthel
Founder & Herausgeber
Meinungsbarometer.info
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"In seiner jetzigen Form stellt der Telemedienauftrag einen notwendigen Kompromiss zwischen Presseanbietern, öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbietern dar", sagt der Medienexperte der bayerischen Freien Wähler Prof. Dr. Michael Piazolo. Ob es weiterer Konkretisierungen bedarf, müsse sich allerdings noch zeigen.





Bei öffentlich-rechtlichen Angeboten soll künftig der Schwerpunkt auf Audios und Videos liegen, Texte sollen aber weiter zulässig sein. Wie beurteilen Sie diesen Kompromiss?
Die wachsende Bedeutung des Internets und die Dynamik des technischen Wandels haben die sogenannten Telemedien neben den klassischen Massenmedien sowohl für Presse- als auch Rundfunkanbieter äußerst interessant gemacht. Insbesondere aufgrund der Dominanz der digitalen Welt hinsichtlich der individuellen und öffentlichen Meinungsbildung war es aus meiner Sicht erforderlich, den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten auf Telemedien auszuweiten und weiterzuentwickeln, aber auch zu so zu konkretisieren, dass private Medienanbieter und Presse hierdurch keinen Schaden nehmen. Denn nur so können einerseits die öffentlich-rechtlichen Anbieter in ihrem Bestand und ihrer Entwicklung langfristig gesichert werden, ohne aber andererseits die wirtschaftliche Grundlage der privaten Anbieter und der Tagespresse zu gefährden. Vor dem Hintergrund, dass Telemedien als eigene Mediengattung begriffen werden müssen, für die weder Presse noch Rundfunk Monopol besitzen, soll die Lösung einen angemessenen Ausgleich zwischen der Rundfunk- und Pressefreiheit darstellen. Ob sich die Lösung für alle Beteiligten auch in der Praxis bewähren kann oder ob es weiterer Konkretisierungen bedarf, wird sich meiner Meinung nach erst in der Zukunft zeigen.

Über Streit mit privaten Medien über die Online-Angebote soll künftig Schiedsgerichte entscheiden. Was erwarten Sie von deren Arbeit?
Mit der Weiterentwicklung des Telemedienauftrags soll unter anderem die Auslegung einer Presseähnlichkeit nicht sendungsbezogener Online-Textangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten konkretisiert werden. Die Vergangenheit hat deutlich gezeigt, dass mehr Klarheit und Rechtssicherheit bei der Frage nach der Abgrenzung dringend notwendig waren. Allerdings bleiben die Kriterien für die Bewertung solcher Angebote notwendigerweise etwas unbestimmt, denn einzelne telemediale Inhalte schließen eine Presseähnlichkeit nicht per se aus und umgekehrt impliziert das Vorhandensein von Texten und Standbildern nicht automatisch eine Presseähnlichkeit. Es bleibt daher abzuwarten, inwieweit die aktuelle Konkretisierung den künftig einzurichtenden Schiedsgerichten in ihrer Arbeit helfen wird, gerade in kritischen Fällen eine möglichst nachvollziehbare Entscheidung zu treffen. Gerade weil hier unbestimmte Rechtsbegriffe wie „Schwerpunkt“ fallen, die nun noch einer Auslegung und einer genauen Prüfung im Einzelfall dürfen, wird auf die Schiedsgerichte viel Arbeit zukommen, wenn sie tragfähige Lösungen präsentieren möchten, die bei allen Beteiligten auf Akzeptanz stoßen und damit langwierige Gerichtsverfahren verhindern.

Die Anstalten dürfen – in Absprache mit den Gremien – Videos und Audios künftig länger als sieben Tage in den Mediatheken lassen dürfen. Wie bewerten Sie das?
Die Flexibilisierung der Verweildauer von Sendungen auf Abruf im Internet ist meiner Ansicht nach ein längst überfälliger Schritt, um ein zeitgemäßes und attraktives Online-Angebot der öffentlich-rechtlichen Anbieter auch in Zukunft sicherstellen zu können. Hierin spiegelt sich nicht zuletzt auch die Nutzererwartung wider. Gerade das Medienverhalten der jüngeren Zielgruppe macht deutlich, dass die Nutzung und Akzeptanz von Beiträgen in nicht geringem Maß von der Möglichkeit einer zeitsouveränen Nutzung von audiovisuellen Inhalten abhängig ist. Insbesondere angesichts der Entwicklungen in der modernen Gesellschaft und in einem Arbeitsleben, das sowohl räumlich als auch zeitlich zunehmende Flexibilität erfordert, ermöglicht die Flexibilisierung der Verweildauer von Online-Angeboten zudem eine Nutzung auch für diejenigen Beitragszahler, die weder linear noch kurzfristig an den Angeboten teilnehmen können oder wollen.

Die Anstalten sollen zeit- und kulturgeschichtliche Archive mit informierenden, bildenden und kulturellen Inhalten aufbauen. Wie sollten diese aus Ihrer Sicht aussehen?
Digitale Medien werden sowohl in der formellen als auch in der informellen Bildung immer wichtiger. Medientechnisch hochwertige, inhaltlich gut recherchierte und didaktisch aufbereitete Beiträge der öffentlich-rechtlichen Anbieter können eine gute Grundlage für die Erstellung von Lernumgebungen im digitalen Zeitalter bilden. Hierfür notwendig sind die langfristige und freie Zugänglichkeit der produzierten Materialien, einfach zu handhabende Recherchefunktionen bezüglich verfügbarer Inhalte sowie beispielsweise auch die Bereitstellung von Einsprungstellen für ein teilweises Abspielen der Angebote im Rahmen zeitlich begrenzter Unterrichtssettings. Gleichzeitig können informierende und bildende Onlineangebote der öffentlich-rechtlichen Anbieter auch einen wesentlichen Beitrag zur Verbraucherinformation und kritischen Verbraucherbildung leisten. Auch hierfür ist insbesondere die dauerhafte Verfügbarkeit der Angebote von Bedeutung, denn Verbraucher suchen meist nicht dann nach einschlägigen Informationen, wenn eine Sendung ausgestrahlt wird, sondern wenn sie mit einem aktuellen Problem oder einer Konsumentscheidung konfrontiert werden. Sind die angedachten zeit- und kulturgeschichtliche Archive qualitätsvoll und attraktiv gestaltet, so können sie meiner Ansicht nach einen wesentlichen Beitrag zu einer gerechteren und partizipativeren Bildung unserer Gesellschaft leisten.

Nun muss der Telemedienauftrag noch durch die Parlamente der Bundesländer. Welche Regelungen müssten aus Ihrer Sicht noch ergänzt werden?
In seiner jetzigen Form stellt der Telemedienauftrag einen notwendigen Kompromiss zwischen Presseanbietern, öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbietern dar und schafft zumindest in Teilen mehr Klarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von telemedialen Inhalte der öffentlich-rechtlichen Anbieter. Der Auftrag in seiner jetzigen Form hält notwendigerweise einige Punkte unbestimmt und ist dabei dennoch so konkret wie möglich. Wir müssen sehen, wie sich die hier festgehaltenen Bestimmungen insbesondere in kritischen Fällen künftig auch in der Praxis bewähren können. Gerade die zunehmende und rasante Entwicklung technischer Möglichkeiten, die immer neue telemediale Formate erlauben wird, welche wir uns heute vielleicht noch gar nicht vorstellen können, wird meiner Ansicht nach aber sicherlich auch in den kommenden Jahren an der ein oder anderen Stelle Anpassungen und Ergänzungen erforderlich machen. Diese sollten die einerseits den Fortbestand der öffentlich-rechtlichen Anbieter absichern, andererseits aber auch die wirtschaftliche Grundlage von Presse und privaten Rundfunkanbietern langfristig sichern. Denn meiner Ansicht stellt das reiche und vielseitige Spektrum der Informations- und Medienangebote durch Presse, öffentlich-rechtliche und private Rundfunkanbieter ein schützenswertes Gut unserer Gesellschaft dar.

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