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Wir brauchen möglichst wenig Regulierung

Warum E-Roller im Zweifel auch auf dem Gehweg fahren sollten

Kurt Sigl, Präsident Bundesverband eMobilität e.V. (BEM) Quelle: BEM / Sebastian Knoth Kurt Sigl Präsident Bundesverband eMobilität 21.02.2019
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Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Mit Blick auf neue Elektrokleinstfahrzeuge fordert Kurt Sigl, Präsident Bundesverband eMobilität e.V. (BEM), "Experimentierfelder, wie es sie in anderen Ländern und in vielen Großstädten auf der Welt längst gibt." Hier sollten bestehende Regelungen begründet außer Kraft gesetzt und dadurch eine temporäre Rechtssicherheit geschaffen werden. Für Sigl ist auch klar, wo eKF fahren sollten - und wo nicht.







Nach den Plänen des Verkehrsministeriums soll die Verwendung sogenannter Elektrokleinstfahrzeuge wie etwa E-Roller geregelt werden. Wie viel Regulierung brauchen solche Fortbewegungsmittel?
Wir brauchen möglichst wenig Regulierung. Das ist unsere Kernaussage. Was wir brauchen, sind Experimentierfelder, wie es sie in anderen Ländern und in vielen Großstädten auf der Welt längst gibt. In Kalifornien, im Baltikum, in Wien, in Paris – wo Sie auch hinschauen, werden neue Fortbewegungsmittel erst einmal zugelassen, um zu sehen, welche Möglichkeiten und vielleicht auch Probleme es gibt. Wir plädieren daher für Experimentierräume, in denen bestehende Regelungen begründet außer Kraft gesetzt werden und dadurch eine temporäre Rechtssicherheit geschaffen wird. Natürlich brauchen wir grundlegende Regularien technischer Art, damit niemand technischen Unfug anstellt. Im Ergebnis empfehlen wir eine vorläufige Betriebserlaubnis für noch nicht eindeutig bewertbare Fahrzeuge nach Einzelprüfung, eingebettet in einen definierten Evaluationsprozess.

Die Regeln sollen für eKF mit einer Geschwindigkeit von 12 - 20 km/h gelten und eine Lenk- oder Haltestange haben. Sind die eKF damit aus Ihrer Sicht richtig klassifiziert und wie sollen E-Bords oder Onewheeler behandelt werden?
E-Bords oder Onewheeler sollten genauso wie Mikro-Roller behandelt werden. Bei den Markenherstellern gibt es keine Probleme mit solchen Fahrzeugen. Sie bleiben stehen, wenn Fahrer abspringt oder stürzt - und daher sehen wir Haltestangen nicht als notwendig an. Insofern sollten die Regeln für alle Elektrokleinstfahrzeuge gleichermaßen gelten. Die 20 Km/h sind ein guter Richtwert. Im Bereich von 12 bis 20 km/h sollte man allerdings auch auf dem Gehweg fahren dürfen.

Regelungen sehen eine Reihe technischer Pflichtausstattungen wie etwa Warnsignale und Licht- und Bremsanlagen vor. Wie bewerten Sie diese Regeln?
Wir halten die Regeln im Entwurf für überzogen. Eigentlich hat das Bundesamt für Straßenwesen sogar ein Tagfahrlicht gefordert. Da können wir nicht zustimmen. Auch Warnsignale sind überflüssig. Selbstverständlich braucht man nachts Licht, darüber braucht man nicht zu diskutieren. Bremsanlagen sind bei den Fahrzeugen selbstverständlich Standard, ein Fahrzeug mit 20 km/h ohne Bremse geht gar nicht. Das muss geregelt sein. Allerdings sind Bremsanlagen heutzutage unterschiedlich konstruiert, etwa mechanisch oder elektronisch gesteuert. Dem muss Rechnung getragen werden. Insgesamt sehen wir bei all dem gar kein Problem, wenn nur zertifizierte Produkte auf den Markt kommen.

Die eKF sollen auf Radwegen fahren, die Straßenverkehrsbehörden sollen jedoch auch das Fahren auf Gehwegen erlauben können. Was halten Sie davon?
Das ist der Casus Knacksus. Diese Ausnahmen wird keiner erteilen, weil niemand so ein Risiko auf sich nimmt. Das muss von Haus aus geregelt sein. Solche Fahrzeuge gehören auf den Radweg und wenn das nicht möglich ist auf den Gehweg. Aber auf keinen Fall auf die Straße. Da begeben sich die Fahrer in ein gefährliches Umfeld. Niemand kann mit 20 km/h zwischen Autos herumfahren, die mit 50 oder gar 60 unterwegs sind.  

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