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Strikt gegen Elektrofahrzeuge auf dem Fußweg

Wo welche Kleinfahrzeuge unterwegs sein sollten

Roland Stimpel, Sprecher FUSS e.V. Quelle: Silke Reents Roland Stimpel Sprecher FUSS e.V. 14.02.2019
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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"Das wäre eine massive Einschränkung der Freiheit und Mobilität vieler Menschen", sagt FUSS-e.V.-Sprecher Roland Stimpel mit Blick auf etwaige Pläne, bestimmte Elektrokleinfahrzeuge auf den Gehwegen fahren zu lassen. Fußwege seien der einzige Individualverkehrsraum, der Spontaneität, Verträumtheit, Kontemplation, Begegnung und Kommunikation erlaube. Die Zulassung schnellerer Motorfahrzeuge würde einen Dammbruch bedeuten und bei viel Fahrverkehr zu albernen Regeln zwingen.







Nach den Plänen des Verkehrsministeriums soll die Verwendung sogenannter Elektrokleinstfahrzeuge wie etwa E-Roller geregelt werden. Wie viel Regulierung brauchen solche Fortbewegungsmittel?
Wenn die Geschwindigkeit auf 20 km/h gedrosselt ist, brauchen sie gleich wenig Regulierung wie Fahrräder; für sie sollten die gleichen Verkehrsregeln gelten. Für schnellere Fahrzeuge sollten je nach Höchstgeschwindkeit gleiche Regeln wie für entsprechende motorisierte der gelten (Zulassung, Kennzeichen, Versicherung, Führerscheinpflicht).

Die Regeln sollen für eKF mit einer Geschwindigkeit von 12 - 20 km/h gelten und eine Lenk- oder Haltestange haben. Sind die eKF damit aus Ihrer Sicht richtig klassifiziert und wie sollen E-Bords oder Onewheeler behandelt werden?
E-Bords und Einrad-Fahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange und mit Geschwindigkeit bis 12 km/h sind für Radwege und Fahrbahnen zu langsam, jedoch für Bürgersteige mit ihrem dreifachen Fußgängertempo viel zu schnell. Selbst ihre Anbieter bezeichnen sie nicht als Verkehrsmittel, sondern als Spielzeuge. Für Fußgänger wären sie gefährlich, insbesondere für Senioren, Menschen mit Seh-, Hör- und weiteren Behinderungen sowie für Kinder. Sie würden gerade besonders empfindlicher Verkehrsteilnehmern den letzten Schutzraum nehmen.

Für Gehwege gibt es bisher keine Regeln zur Bewegung und zum sonstigen Verhalten, etwa zu Links- oder Rechtsverkehr, Richtungswechseln, Anhalten, Nebeneinandergehen usw. Sie sind der einzige Individualverkehrsraum, der Spontaneität, Verträumtheit, Kontemplation, Begegnung und Kommunikation erlaubt. Die Zulassung schnellerer Motorfahrzeuge würde einen Dammbruch bedeuten und bei viel Fahrverkehr zu albernen Regeln zwingen: Hintereinander gehen, Signal und Schulterblick vor dem Verlassen der „Spur“, Kinder nur noch an der Hand; Senioren und Behinderte nur noch in Begleitung.

Das wäre eine massive Einschränkung der Freiheit und Mobilität vieler Menschen. In Abwägung damit ist es Spielbedürftigen mit solchen Fahrzeugen zuzumuten, geeignete und zugelassene Areale aufzusuchen. Zum Fußballspielen geht man ja auch auf einen entsprechenden Platz, nicht auf den Gehweg.

Regelungen sehen eine Reihe technischer Pflichtausstattungen wie etwa Warnsignale und Licht- und Bremsanlagen vor. Wie bewerten Sie diese Regeln?
Sehen und gesehen werden, bremsen und anhalten können erhöht die Sicherheit der Fahrzeugführer und aller anderen. Wer Tempo machen will, muss entsprechende Sicherheitstechnik haben.

Die eKF sollen auf Radwegen fahren, die Straßenverkehrsbehörden sollen jedoch auch das Fahren auf Gehwegen erlauben können. Was halten Sie davon?
Nichts – siehe Antowort 2. Es wäre ein zynisches Experiment auf den Knochen von alten Leuten und Behinderten. Darum haben wir gemeinsam mit Senioren und Sehbehinderten am 13.12.2018 vor dem Bundes-Verkehrsministerium demonstriert.

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