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E-Roller sollten auf die Straße oder den Radweg

Warum auch kleine Elektrofahrzeuge Regeln brauchen - und welche

Siegfried Neuberger, Geschäftsführer Zweirad-Industrie-Verband e.V. (ZIV) Quelle: ZIV Siegfried Neuberger Geschäftsführer Zweirad-Industrie-Verband e.V. (ZIV) 19.02.2019
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In Bezug auf E-Roller und Co gibt es eine "Reihe von Regelungen, die aus unserer Sicht für diese Fahrzeuge notwendig und erforderlich sind", sagt ZIV-Geschäftsführer Siegfried Neuberger. Den vorliegenden Entwurf aus dem Bundesverkehrsministerium begrüßt er - auch wenn er noch mit Änderungen im Verlauf des Verfahrens rechnet.







Nach den Plänen des Verkehrsministeriums soll die Verwendung sogenannter Elektrokleinstfahrzeuge wie etwa E-Roller geregelt werden. Wie viel Regulierung brauchen solche Fortbewegungsmittel?
Es muss natürlich festgelegt werden, unter welchen Bedingungen solche Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen können. Also sprich, welche Beleuchtung oder welche Bremsen sie haben müssen, wer sie fahren darf und wo mit ihnen gefahren werden darf. Daher gibt es eine Reihe von Regelungen, die aus unserer Sicht für diese Fahrzeuge notwendig und erforderlich sind.

Die Regeln sollen für eKF mit einer Geschwindigkeit von 12 - 20 km/h gelten und eine Lenk- oder Haltestange haben. Sind die eKF damit aus Ihrer Sicht richtig klassifiziert und wie sollen E-Bords oder Onewheeler behandelt werden?
Grundsätzlich muss man zunächst sagen, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Der aktuelle Entwurf wurde vom Verkehrsministerium vorgelegt und im Anschluss kommentiert. Wie man hört, sind sehr viele Kommentare, Anregungen und Änderungsvorschläge im Ministerium eingegangen. Nun muss man natürlich abwarten, wie der endgültige Entwurf aussehen wird.

Grundsätzlich kann man sagen, dass der vorliegende Entwurf auf einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Verkehrssicherheit von Elektrokleinstfahrzeuge basiert. Die Bundesanstalt für Straßenwesen ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Fahrzeuge ohne Lenker und entsprechende Bremsanlagen im Straßenverkehr aus Sicherheitsgründen ungünstig sind. Monowheeler, Hoverboards oder E-Skateboards, muss man sehr gut beherrschen. Von den Untersuchungsergebnissen her sind das Fahrzeuge, die eigentlich nicht in den öffentlichen Straßenverkehr gehören. Diese Fahrzeuge sollten eher in entsprechenden Fun-Parks oder Sportanlagen etc. genutzt werden. Wir sehen das basierend auf den Studienergebnissen ähnlich.

Regelungen sehen eine Reihe technischer Pflichtausstattungen wie etwa Warnsignale und Licht- und Bremsanlagen vor. Wie bewerten Sie diese Regeln?
Wir begrüßen diese Regelungen grundsätzlich. Diese Fahrzeuge sollen am öffentlichen Verkehr teilnehmen und auf der Straße oder - so vorhanden - auf dem Radweg fahren. Dass diese Fahrzeuge Brems- und Lichtanlagen und Reflektoren benötigen, ist doch klar. 20 Km/h sind ja auch nicht so langsam. Wenn ich mit so einem Fahrzeug unterwegs bin, muss ich in der Lage sein in Gefahrensituationen entsprechend zu verzögern. Die Regeln im Entwurf orientieren sich in Sachen Beleuchtung und Bremsen an denen für Fahrräder. Das ist sicher sinnvoll.

Die eKF sollen auf Radwegen fahren, die Straßenverkehrsbehörden sollen jedoch auch das Fahren auf Gehwegen erlauben können. Was halten Sie davon?
Das ist letztlich eine Entscheidung der Kommunen. Grundsätzlich muss man natürlich bedenken, dass auf den Gehwegen auch ältere Menschen und Kinder unterwegs sind. Da könnte es zu erheblichen Differenzgeschwindigkeiten kommen. Daher glauben wir eher, dass solche Fahrzeuge auf die Straße oder den Radweg gehören.

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