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Interview31.05.2018

Wettbewerbsvorteile durch ein hohes Datenschutzniveau

Wie der Thüringer Datenschutzbeauftragte die neuen Regeln sieht

Dr. Lutz Hasse, Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) Quelle: Volker Hielscher Dr. Lutz Hasse Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Thüringer Staatskanzlei
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Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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"Für Unternehmen, die bislang die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten haben, waren keine erheblichen Umstellungen vorzunehmen", sagt der Thüringer Datenschutzbeauftragte Dr. Lutz Hasse mit Blick auf die neuen EU-weiten Regeln. Insgesamt betont er die Vorteile derselben.





Die Unternehmen sind nur unzureichend auf das Inkrafttreten der DS-GVO vorbereitet. Wie bewerten Sie das?
Dass die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) mit Ablauf des 24.05.2018 Geltung erlangt, ist kein Geheimnis gewesen. Sie ist nunmehr seit zwei Jahren in Kraft und hatte damit eine angemessene Umsetzungszeit. Auch die Medien haben immer wieder ausreichend darüber berichtet. Für Unternehmen, die bislang die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten haben, waren keine erheblichen Umstellungen vorzunehmen.

Vor allem kleine und mittelständische Unternehmer beklagen sich über hohe Kosten und Unklarheiten – so bewerten nach Medienberichten die Behörden in den Ländern manche Details verschieden. Was sollte die Politik aus Ihrer Sicht tun, um Rechtssicherheit herzustellen?
Es ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich, woraus die hohen Kosten durch die Umsetzung der DS-GVO entstehen sollen. Die Neuerungen verursachen einen gewissen organisatorischen Aufwand, der sich aber in Grenzen halten dürfte, wenn die bislang geltenden Datenschutzbestimmungen durch die Unternehmen eingehalten wurden.

Viele kleine und mittelständische Unternehmer befürchten eine Welle von Abmahnungen – eine berechtigte Sorge?
Abmahnungen sind zivilrechtliche Vorgänge zwischen Konkurrenzunternehmen, die der TLfDI nicht bewerten kann. Da die DS-GVO aber mit den Informationspflichten Erfüllungspflichten beinhaltet, sind Abmahnungen durchaus im Bereich des Möglichen, wenn man seine Pflichten nach der DS-GVO nicht ordnungsgemäß erfüllt.

Viele Netz-Nutzer indes legen indes großen Wert auf Datenschutz. Inwieweit kann die DS-GVO für die Unternehmen auch eine Chance darstellen?
Nach dem neuen Recht ist der Verantwortliche gezwungen, sich über ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Bild über die Verfahren im Unternehmen zu machen, in denen er personenbezogene Daten verarbeitet, zum anderen muss er über die Informationspflichten die betroffenen Personen darüber informieren, was er mit ihren Daten macht. Beides macht die Verarbeitung personenbezogener Daten transparenter. Datenverarbeitung in Unternehmen kann, wenn sie sich in den gesetzlichen Bahnen bewegt, eine größere Akzeptanz bei den Betroffenen bewirken. Damit steigt langfristig die Kundenzufriedenheit. Denn die Bürgerinnen und Bürger werden sich zunehmend der Bedeutung ihres Rechts auf Privatheit bewusst, sodass ein hohes Datenschutzniveau auch für Wettbewerbsvorteile steht.

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