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Politik müsste Rechtssicherheit herstellen

Wer bei der DSGVO für mehr Klarheit sorgen muss

Heinz Müller, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Quelle: Datenschutz-MV Heinz Müller Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern 13.06.2018
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Der MV-Datenschutzbeauftragte Heinz Müller weist darauf hin, "dass viele der Pflichten, die jetzt der DSGVO zugeschrieben werden, schon vorher unter der alten Rechtssetzung gegolten haben." dennoch sieht er bei einer europäischen Institution auch noch Klärungsbedarf bei Details der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). 







Die Unternehmen sind nur unzureichend auf das Inkrafttreten der DSGVO vorbereitet. Wie bewerten Sie das?
Nach meiner Einschätzung sind die Unternehmen sehr unterschiedlich auf das Inkrafttreten der DSGVO vorbereitet gewesen und sind jetzt auch sehr unterschiedlich weit, was den Stand der Umsetzung angeht. Einige sind nur sehr unzureichend informiert und haben sich mit dem Thema bislang kaum auseinandergesetzt. Andere hingegen haben über die verschiedenen Kanäle, darunter auch Veranstaltungen der Kammern oder des Datenschutzbeauftragten, Informationen eingeholt und sind bei der Umsetzung.

Vor allem kleine und mittelständische Unternehmer beklagen sich über hohe Kosten und Unklarheiten – so bewerten nach Medienberichten die Behörden in den Ländern manche Details verschieden. Was sollte die Politik aus Ihrer Sicht tun, um Rechtssicherheit herzustellen?
Die Politik müsste Rechtssicherheit in der Weise herstellen, dass unbestimmte Rechtsbegriffe, von denen es eine Reihe in der Datenschutzgrundverordnung gibt, eindeutig definiert werden. Dies ist eine Aufgabe des Europäischen Datenschutzausschusses, auf dessen Arbeit ich hier setze. Allerdings möchte ich auch sagen, dass die Klagen über die hohen Kosten und die Unklarheiten, was die Kosten angeht kaum und was die Unklarheiten angeht nur zum Teil zutreffend sind. Ich denke, wenn Unternehmen sich rechtzeitig und vernünftig vorbereitet und informiert haben, man sowohl Kosten in den Griff kriegen als auch Unklarheiten vermeiden kann. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass viele der Pflichten, die jetzt der DSGVO zugeschrieben werden, schon vorher unter der alten Rechtssetzung gegolten haben. Nur hat sich, salopp gesagt, wohl niemand so recht darum gekümmert.

Viele kleine und mittelständische Unternehmer befürchten eine Welle von Abmahnungen – eine berechtigte Sorge?
Ich halte die Sorge vor Abmahnungen für nicht ganz unberechtigt. Die Datenschutzgrundverordnung gibt – und ich finde das grundsätzlich richtig – den Bürgerinnen und Bürgern einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn mit ihren Daten so umgegangen worden ist, dass ihnen ein materieller oder immaterieller Schaden entsteht. Auf der einen Seite ist dies sicherlich richtig, auf der anderen Seite bietet es aber bestimmten Rechtsanwälten die Hoffnung auf ein neues Betätigungsfeld, in dem sie Honig zu saugen versuchen.

Viele Netz-Nutzer indes legen indes großen Wert auf Datenschutz. Inwieweit kann die DSGVO für die Unternehmen auch eine Chance darstellen?
Datenschutz ist ein wichtiges Bürgerrecht, und wir sollten immer daran denken, wir schützen nicht die Daten, sondern wir schützen die freie Entfaltung der Bürgerinnen und Bürger. Das Bundesverfassungsgericht hat völlig zu Recht festgestellt, dass wir uns nicht frei entfalten können, wenn wir davon ausgehen müssen, dass viele der Daten über unser Leben von anderen gesammelt, gespeichert und ausgewertet werden und wenn wir gar nicht wissen können, wer welche Daten von uns hat. Ein Unternehmen, das mit den Daten seiner Kundinnen und Kunden und all seiner anderen Geschäftspartner sehr sorgfältig umgeht, ist also ein Unternehmen, das unsere Freiheit respektiert und schützt. Dass, so denke ich, kann im Geschäftsleben sehr wohl ein großer Vorteil sein.

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