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Statement05.06.2018

Vorerst Absage an Dashcams

Warum die Allianz nur rechtlich erlaubte Beweismittel nutzt

Jochen Haug, Schadenvorstand bei der Allianz Versicherungs-AG Quelle: ALLIANZ DEUTSCHLAND AG Jochen Haug Schadenvorstand Allianz Versicherung
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Alexander Hiller
Redakteur
Meinungsbarometer.info
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"Die Allianz nutzt bei der Kfz-Schadenbearbeitung, beispielsweise bei der Klärung von Haftungsfragen, nur rechtlich erlaubte Beweismittel." Das sagt Jochen Haug, Schadenvorstand bei der Allianz Versicherungs-AG. "Wie und in welcher Form Dashcam-Aufzeichnungen nach dem BGH-Urteil nun in Zukunft genutzt werden können, werden wir erst nach Vorliegen der detaillierten Urteilsbegründung nachhaltig prüfen können."





Die Allianz nutzt bei der Kfz-Schadenbearbeitung, beispielsweise bei der Klärung von Haftungsfragen, nur rechtlich erlaubte Beweismittel. In der Regel sind dies die von den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellten Unfallberichte, Zeugenaussagen sowie Gutachten von Unfallsachverständigen. Wie und in welcher Form Dashcam-Aufzeichnungen nach dem BGH-Urteil nun in Zukunft genutzt werden können, werden wir erst nach Vorliegen der detaillierten Urteilsbegründung nachhaltig prüfen können. Die Allianz setzt sich aber weiterhin dafür ein, einen verbindlichen datenschutzrechtlichen Rahmen für den Einsatz von Dashcams zu schaffen. Wichtig ist aus unserer Sicht auch, geltende Persönlichkeitsrechte zu wahren.

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