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Voraussetzungen für eine effektivere Begrenzung von Marktmacht sind geschaffen

Wie die EU-Regeln die großen Plattformen einhegen können

Prof. Achim Wambach, Ph.D. - Präsident, ZEW - Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim Quelle: Anna Logue Fotografie Prof. Achim Wambach Präsident ZEW - Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim 22.12.2022
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 "Es wäre eine Illusion, anzunehmen, dass zunehmende Regulierung des digitalen Sektors eine Hilfe für kleine (europäische) Plattformen wäre", betont Prof. Achim Wambach, Präsident des ZEW – Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung. Für die Stärkung der Position etwa von Start-ups sieht er aber Möglichkeiten.







EU-weit sind mit dem Digital Markets Act sowie Digital Services Act weitreichende Regulierungen für große Plattformen in Kraft getreten und sollen in Kürze gelten. Inwieweit begrenzt das die Macht der großen Plattformen von außerhalb der EU künftig effizient?
Der Digital Markets Act (DMA) und der Digital Services Act (DSA) sind eingebettet in eine Vielzahl von weiteren europäischen Maßnahmen zur Regulierung des digitalen Raumes, wie dem Data Governance Act, dem Data Act sowie dem Rechtsakt über Künstliche Intelligenz. Während viele Regulierungen für alle gelten, betrifft der DMA nur die großen Plattformunternehmen, die „Gatekeeper“. Ihnen werden Verhaltensauflagen zu Formen der Selbstbevorzugung, Interoperabilität und Datenportabilität gemacht.

Gemeinsam mit den nationalen Initiativen zur Begrenzung der Marktmacht von marktmächtigen Plattformen, etwa durch die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Deutschland, haben diese Maßnahmen das Potential, missbräuchliches und marktverschließendes Verhalten dieser großen Plattformen effektiver einzudämmen.

Viele Fragen hinsichtlich der Auslegung der jeweiligen Verhaltensauflagen sind allerdings noch ungeklärt. Auch wenn etwa die Europäische Kommission davon ausgeht, dass „die Gatekeeper … sich an … eine Reihe klar festgelegter Verpflichtungen und Verbote halten müssen“ und somit auch werden, wird sich die Wirkmächtigkeit des DMA wahrscheinlich erst in den Durchsetzungsverfahren der Kommission zeigen. Die Voraussetzungen für eine effektivere Begrenzung von Marktmacht sind aber jetzt geschaffen.

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Welche Chancen und Herausforderungen bieten die Regeln für europäische Plattformen?
Der DMA kennt keine Nationalität, nur Größe. Kleine Plattformen, darunter leider die meisten europäischen, profitieren durch die neuen Verhaltensauflagen für die großen Plattformen. So erlaubt ihnen Datenportabilität einen neuen Zugriff auf Daten, und eine Reduktion der Selbstbevorzugung sorgt für ein faireres Wettbewerbsgeschehen.
Aber die Herausforderungen bleiben groß. Mehr dazu in Frage 4.  

Im Gespräch ist die Schaffung einer europäischen Plattform öffentlich-rechtlicher Rundfunkanbieter - ggf. unter Einbeziehung privater Medienanbieter. Was halten Sie von dieser Idee?
Im Onlinebereich treffen zwei verschiedene Systeme zum Schutz der Meinungsvielfalt aufeinander: Zum einen der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der mittels der von ihm bereitgestellten Inhalte zur Meinungs- und Willensbildung beiträgt. Dann die privaten Anbieter, bei denen Meinungsvielfalt durch den Wettbewerb zwischen den Anbietern gesichert wird. Beide Systeme haben ihre Vor- und Nachteile, ein gegenseitiges Verdrängen sollte vermieden werden.

In Anbetracht der vielfältigen privatwirtschaftlichen Online-Angebote sollten sich die beitragsfinanzierten Rundfunkanstalten daher tendenziell zurückhalten und sich auf die sogenannten „Public-Value“-Inhalte fokussieren, also Inhalte von besonderer gesellschaftlicher und kultureller Relevanz, die von privaten Anbietern nicht oder nicht in einem ausreichendem Maße angeboten werden.

Welche Rahmenbedingungen brauchen europäische Alternativen zu den US-amerikanischen und chinesischen Plattformen abgesehen von den nun in Kraft getretenen Regeln?
Es wäre eine Illusion, anzunehmen, dass zunehmende Regulierung des digitalen Sektors eine Hilfe für kleine (europäische) Plattformen wäre. Vermutlich ist eher das Gegenteil der Fall – große Plattformunternehmen können leichter mit den vielfältigen Auflagen umgehen als kleine Startups. Regulierung sollte daher immer auch die kleinen Unternehmen berücksichtigen etwa durch Schwellenwerte, unterhalb derer die Regulierungen nur eingeschränkt gelten. Auch Reallabore (wie  bspw. die „Regulatory Sandbox“) können helfen, wenn sie es kleineren Unternehmen ermöglichen, temporär mit geringeren Auflagen operieren zu dürfen.

Ansonsten sind die allgemeinen Hürden bei der Entwicklung junger Unternehmen in den Blick zu nehmen: Neben der Verbesserung der Finanzierungsbedingungen insbesondere für stark wachsende Unternehmen ist der Staat auch an anderer Stelle gefragt: So würden eine digitale Verwaltung und ein digitales Gesundheitssystem viele neue Geschäftschancen ermöglichen.

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