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Interview05.06.2018

Versicherer begrüßt Dashcam-Urteil

Doch wann genau gefilmt werden darf bleibt unklar

Dr. Jörg Rheinländer, Vorstandsmitglied HUK-COBURG, zuständig für die Autoversicherung sowie die Haftpflicht-/Unfall-/ Sachversicherungen Quelle: HUK-COBURG Dr. Jörg Rheinländer Vorstandsmitglied HUK-COBURG
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Alexander Hiller
Redakteur
Meinungsbarometer.info
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"Wir begrüßen das BGH-Urteil, mit dem Aufnahmen von Minikameras als Beweis vor Zivilgerichten verwendet werden können. Das bringt ein Stück mehr Rechtssicherheit. Bei der Aufklärung zweifelhafter Verkehrsunfälle bietet das neue Möglichkeiten der Aufklärung – davon profitieren alle VN." Das sagt Dr. Jörg Rheinländer, Vorstandsmitglied HUK-COBURG. "Für Autofahrer bleibt  die entscheidende Frage offen: Wann genau darf ich filmen und wann nicht? Diese juristische Grauzone ist unbefriedigend. Im Sinne der Autofahrer setzen wir uns daher für einen verbindlichen datenschutzrechtlichen Rahmen für Dashcams ein."





Das BGH hat aktuell ein Urteil zu Dashcams gesprochen, nach dem Aufnahmen von Dashcams bzw. bei Unfällen vor Gericht verwendet werden dürfen. Ist damit die Rechtsunsicherheit jetzt vollkommen vom Tisch, oder bleiben weiter ungeklärte Fragen für Versicherte und Versicherer?
Wir begrüßen das BGH-Urteil, mit dem Aufnahmen von Minikameras als Beweis vor Zivilgerichten verwendet werden können. Das bringt ein Stück mehr Rechtssicherheit. Bei der Aufklärung zweifelhafter Verkehrsunfälle bietet das neue Möglichkeiten der Aufklärung – davon profitieren alle VN. Die deutschen Gerichte waren sich in dieser Frage bislang uneins. Der BGH sagt aber auch, dass Autofahrer nicht permanent Filmen dürfen. Das ist nach wie vor unzulässig. Das liegt an den strengen Vorschriften des Datenschutzes.

Muss die Politik hier ggf. gesetzgeberisch nachbessern?
Für Autofahrer bleibt  die entscheidende Frage offen: Wann genau darf ich filmen und wann nicht? Diese juristische Grauzone ist unbefriedigend. Im Sinne der Autofahrer setzen wir uns daher für einen verbindlichen datenschutzrechtlichen Rahmen für Dashcams ein. Dashcams, die nur kurze Zeit aufzeichnen und ältere Aufnahmen kontinuierlich löschen, könnten durchaus die Lösung sein.

Werden die Versicherer künftig Dashcam-Aufnahmen nutzen? (Bitte mit Begründung)
Wir sehen gute Chancen bei der der Aufklärung zweifelhafter Verkehrsunfälle. Details müssen wir noch erarbeiten. Einen Beitragsnachlass bei installierter Dashcam, wie etwa in England, können wir uns aber nicht vorstellen. Zum einen wollen wir unsere Kunden durch einen Rabatt nicht in eine juristische Grauzone treiben und sie dann vor dem Kadi alleine lassen. Zum anderen sind geeignete Dashcams, die nur kurze Zeit aufzeichnen und damit die Privatsphäre der Verkehrsteilnehmer ausreichend schützen, noch nicht sehr verbreitet. Für uns steht der Kundennutzen immer im Vordergrund. Außerdem sind wir eher skeptisch, ob Dashcams aggressive oder unaufmerksame Fahrer zu defensiven oder aufmerksamen Fahrern machen.

Wie schätzen Sie grundsätzlich den Nutzen von Dashcams für die Verkehrssicherheit ein? (Stichwort Dashcams oder lieber sog. Crashcams?)
Wir verfügen über keine Untersuchungen, ob und inwieweit Dashcams tatsächlich auf die Verkehrssicherheit der Autofahrer einwirken. Wenn das eintreten sollte, würden wir das sehr begrüßen! Verkehrssicherheit ist für uns ein großes Thema. Deshalb haben wir eine Sicherheitsinitiative gestartet und bieten in der Kfz-Versicherung einen Telematik-Tarif an, bei dem wir verkehrssicheres Fahren mit einem Bonus belohnen. Dieses Programm kommt sehr gut an. Das freut uns. Außerdem: Tatsächlich konnten wir statistisch herausfinden, dass Fahrer mit Telematik-Tarif deutlich bessere Autofahrer als vergleichbare Fahrer ohne Telematik-Tarif sind.  Umso besser für alle Teilnehmer im Verkehr, wenn die Entwicklung bei Dashcams eine ähnliche Wirkung erzielen kann.

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