Kunst-Drucke, Pop-Songs, Stimmungsmusik – immer mehr Werke werden von Künstlicher Intelligenz erschaffen. Inwieweit sehen Sie das Urheberrecht darauf vorbereitet?
Leider muss man sagen, dass das Urheberrecht vielerorts generell noch schlecht auf die Digitalisierung abgestimmt ist – von solchen Innovationen der KI ganz zu schweigen. Auch die Fragen nach Vertrieb, privatem Kreis usw. sind in Zeiten des Teilens auf Social Plattformen noch unbefriedigend gelöst.
Es ist also dringend nötig, dass man diese Debatten führt, auch auf politischer Ebene – und dass man dabei sowohl die Chancen der neuen Technologien nicht verdirbt, aber auch im Auge behält, dass menschliche Urheber*innen darauf angewiesen sind, dass ihre Rechte auch in der digitalen Welt geschützt werden können. Urheberrechte sind nicht nur eine wichtige Einkommensquelle, sie sind für oft auf kleinem Budget operierende Künstler*innen auch eine Form der Altersvorsorge.
In einigen Ländern werden den Programmierern von KI zugrunde liegender Software Urheberrechte eingeräumt. Wie finden Sie diese Lösung?
Das macht im Grundsatz wohl Sinn, auch Software ist ja urheberrechtlich geschützt. Den Output eines Roboters gleich zu bewerten wie den Output eines Menschen fände ich aber etwas problematisch. Das Urheberrecht ist traditionell (in der europäischen Ausprägung zumindest) ein Persönlichkeitsrecht, es ist ein Bestandteil der Menschenrechte. Es braucht also sicher eine Debatte dazu, wie hier eine angemessene neue Kategorie geschaffen werden kann.
Songs im Stil der Beatles, neue Harry-Potter-Kapitel oder Game-Of-Thrones-Bücher. Wie sollten die Referenzen für solche KI-Produktionen geschützt werden?
Dank Blockchain wäre es wohl möglich eine eindeutige Referenz in einer Art Punktesystem in solch einem KI-Werk einzugliedern und so auch die ursprünglichen Urheber*innen mit zu beteiligen.
Die Grenze zwischen einer Bearbeitung, einer Referenz und einer blossen Inspiration ist immer schwammig. Schlussendlich geht es ja auch darum, die ursprünglichen Urheber vor der wirtschaftlichen und persönlichkeitsrechtlichen Ausbeutung zu schützen. Daran sollte man die Lösung für die Zukunft auch messen.
Ich wage zu bezweifeln, dass die Menschen längerfristig lieber Roboter-Soundalikes hören werden als Original-Beatles Songs. Wir werden sehen.
Apps wie etwa Humptab erarbeiten ganze Werke aufgrund bruchstückhafter Ideen der Nutzer – wie lässt sich menschliche Schöpfung und die Arbeit von KI voneinander abgrenzen bzw. gewichten?
Auch hier kann ich mir ein Blockchain-System am ehesten vorstellen. Zusammen mit einer Abgrenzung für den wirtschaftlichen Wert von «menschlichen» und KI-Urheberrechten wäre so eine faire Zuteilung möglich.
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