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Staatsregierung gibt Spekulationen keine Nahrung

Warum der Klageweg für die unterlegenen Bewerber um den 2. DAB+ Multiplex trotzdem offen ist

Dr. Fritz Jaeckel (CDU), Staatsminister und Chef der Sächsischen Staatskanzlei Quelle: Sächsische Staatskanzlei/Lars Neumann Dr. Fritz Jaeckel Staatsminister, Chef der Sächsischen Staatskanzlei Staatsregierung Sachsen 07.07.2017
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Dipl.- Journ. Thomas Barthel
Founder & Herausgeber
Meinungsbarometer.info
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"An Spekulationen über ,hinter vorgehaltener Hand´ geäußerte Kritik möchte sich die Staatsregierung nicht beteiligen. Sollte der sächsische Bewerber (Digital Audio Broadcasting Plattform DABP GmbH) der Auffassung sein, die Vergabe des 2. Nationalen Digitalradio-Multiplex sei rechtlich angreifbar, ist es seine eigene unternehmenspolitische Entscheidung, hiergegen vorzugehen." Das sagt Dr. Fritz Jaeckel (CDU), Staatsminister und Chef der Sächsischen Staatskanzlei, in der Debatte auf Meinungsbarometer.info.







Sachsen hat überraschend nicht den Zuschlag für den zweiten bundesweiten Multiplex bekommen. SLM-Präsident Sagurna hat die Verantwortung übernommen und sich öffentlich entschuldigt. Sollten jetzt weitere Konsequenzen folgen?
Herr Sagurna hat auf Aufforderung der Staatsregierung den Sachverhalt aufgeklärt, der dazu führte, dass bei der ausschlaggebenden Sitzung der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten kein stimmberechtigter Vertreter Sachsens anwesend war. Danach war der SLM-Präsident urlaubsbedingt an der Teilnahme an der Sitzung verhindert. Seine Stellvertreterin konnte krankheitsbedingt ebenfalls nicht an der Sitzung teilnehmen.

Die Staatsregierung Sachsens hat die SLM mit einem Hinweis indirekt aufgefordert, gegen die Auswahlentscheidung Rechtsmittel einzulegen. Was steckt hinter dieser Maßgabe?
Hier muss es sich um ein Missverständnis handeln. Die Staatsregierung hat lediglich auf Anfrage klargestellt, dass es dem von der Entscheidung nicht berücksichtigten Unternehmen möglich ist, hiergegen Rechtsmittel einzulegen.

In Branchenkreisen wird das Vergabeverfahren hinter vorgehaltener Hand kritisiert. Moniert wird vor allem, dass die beiden Gewinner erst nach Fristablauf Unterlagen zur Wirtschaftlichkeit eingereicht bzw. überarbeitet haben. Welche Erkenntnisse liegen Ihnen hierzu vor? Sollte die sächsischen Bewerber ggf. den Klageweg suchen?
An Spekulationen über „hinter vorgehaltener Hand“ geäußerte Kritik möchte sich die Staatsregierung nicht beteiligen. Sollte der sächsische Bewerber der Auffassung sein, die Vergabe des 2. Nationalen Digitalradio-Multiplex sei rechtlich angreifbar, ist es seine eigene unternehmenspolitische Entscheidung, hiergegen vorzugehen.

Mit welchen Maßnahmen wollen Sie weiteren Schaden vom Medienstandort Sachsen abwenden und wie kann die SLM als Medienbehörde Glaubwürdigkeit zurückgewinnen?
So bedauerlich die Entscheidung ist, so wichtig ist es jetzt, in die Zukunft zu sehen. Standortpolitisch wichtig ist eine gute Zusammenarbeit zwischen dem neuen Plattform-Betreiber und unseren Radioveranstaltern, die ja die eigentlichen Akteure bei dem Aufbau des Digitalradios sind. Die Staatsregierung hofft, dass die SLM hier unseren Veranstaltern mit Rat und Tat zur Seite stehen wird.

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