Wie ist der aktuelle Stand zum 2. nationalen Digitalradio-Mutiplex?
Gegenwärtig befinden sich der Zuweisungsbescheid sowie die beiden Ablehnungsbescheide in der finalen Abstimmung. Über diese Bescheidentwürfe wird die Gremienvorsitzendenkonferenz als zuständiges Organ der SLM auf ihrer Sitzung am 14. November 2017 in München beraten und, sofern es keine Änderungen mehr geben sollte, auch beschließen. In Anschluss daran erfolgt umgehend die formelle Zustellung an die Verfahrensbeteiligten.
Verzögert sich der Start aufgrund etwaiger Einsprüche/Klagen der unterlegenen Bewerber? Wie sieht die Timeline bis zum Start aus?
Ob sich der Start des 2. Multiplexes aufgrund etwaiger Klagen verzögert, kann daher erst kurz vor Weihnachten beantwortet werden, da Klagen innerhalb eines Monats nach Zustellung der Bescheide eingereicht sein müssen.
Welche Programme werden künftig über den 2. Nationalen Multiplex verbreitet? Wann wird dies ggf. bekanntgegeben?
Das (vorläufige) Programmangebot kann ebenfalls erst bekannt gegeben werden, wenn die GVK getagt hat. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Medienanstalten keine Einzelprogrammplätze, sondern eine Plattform ausgeschrieben hatten. Im Rahmen einer solchen ist der Betreiber naturgemäß freier, was die Gesamtbouquetbildung angeht.
Wird es regionale Einschränkungen beim 2. Multiplex geben oder ist er überall dort empfangbar, wo schon der 1. Multiplex on Air ist?
Der 2. Nationale Multiplex ist mit 71 Senderstandorten geplant, die Zahl der Transmitter des 1. Multiplexes liegt schon jetzt höher und wird sich noch weiter steigern. Daher ist davon auszugehen, dass der 2. Nationale Multiplex zumindest mittelfristig nicht dieselbe Abdeckung wie der 1. Multiplex erreichen wird.