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SLM sieht sich zu Unrecht in der Kritik

Wie die Vergabe zum 2. Digitalradio-Multiplex wirklich lief

Martin Deitenbeck, Geschäftsführer der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) Quelle: SLM Martin Deitenbeck Geschäftsführer Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) 07.07.2017
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Dipl.- Journ. Thomas Barthel
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"Rechtsmittel, die einer federführenden Medienanstalt gegen den wirksamen Beschluss eines Organs zustünden, sind mir nicht bekannt",  so Martin Deitenbeck, Geschäftsführer der SLM. Hintergrund ist die Vergabe zum 2. nationalen Digitalradio-Multiplex, die nach der Abstimmung der Gremienvorsitzendenkonferenz überraschenderweise nicht nach Sachsen ging. Die Leipziger Volkszeitung hatte berichtet, die Staatsregierung Sachsens hätte die SLM mit einem Hinweis indirekt aufgefordert, gegen die Auswahlentscheidung Rechtsmittel einzulegen. 







Eigentlich schien schon fast klar, dass Sachsen den Zuschlag für den zweiten bundesweiten Multiplex bekommt. Wie konnte diese Sache noch kippen?
Da es sich um ein Vergabeverfahren mit mehreren Bewerbern handelte, wurde seitens des FA II nach Beauftragung durch die ZAK zunächst ein Einigungsverfahren durchgeführt. Dieses lief bis zum 28. April. Auf ihrer darauf folgenden Sitzung hat die ZAK entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag der letztlich entscheidenden Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) eine Empfehlung gegeben. Diese erfolgte mit 8:5:1 Stimmen zugunsten der DABP.

Auf der entscheidenden Sitzung der GVK am 6.6.2017 votierten die 12 dort anwesenden Gremienvertreter mit 8:4 Stimmen zugunsten der ADP. 8 Stimmen sind für einen wirksamen Beschluss erforderlich.

SLM-Präsident Sagurna hat die Verantwortung übernommen und sich öffentlich entschuldigt, wird es weitere Konsequenzen geben?
Der Präsident des Medienrates war an einer Teilnahme an der o.g. Sitzung durch eine Auslandsreise gehindert. Die Gründe hierfür hat er öffentlich erläutert. Die Vizepräsidentin des Medienrates, die allein ihn hätte vertreten können, war am Tag der Sitzung krank. Gleichwohl hätte auch die Anwesenheit eines Vertreters der SLM am Ergebnis der GVK nichts geändert (vgl. oben 1).

In Branchenkreisen wird das Vergabeverfahren hinter vorgehaltener Hand kritisiert, ging da wirklich alles mit rechten Dingen zu? (Moniert wird vor allem, dass die beiden Gewinner erst nach Fristablauf Unterlagen zur Wirtschaftlichkeit eingereicht bzw. überarbeitet haben)
Die GVK hatte alle Bewerber schriftlich für eine Anhörung am 6.6. eingeladen und im Vorfeld einen Fragekatalog verschickt, um noch bestehende Fragen zu klären. Auf diesen Fragenkatalog wurde geantwortet. Es ist nicht ersichtlich, in welcher Weise hiermit gegen geltendes Recht verstoßen worden sein sollte.

Die Staatsregierung Sachsens hat die SLM mit einem Hinweis indirekt aufgefordert, gegen die Auswahlentscheidung Rechtsmittel einzulegen. Werden Sie dem folgen?
Hier scheint ein Missverständnis vorzuliegen. Rechtsmittel, die einer federführenden Medienanstalt gegen den wirksamen Beschluss eines Organs zustünden, sind mir nicht bekannt.

 

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