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Interview09.12.2015

Schwerpunkt Inklusion: Was in Thüringen gut läuft

Und welche Bundesländer Vorbild sein können

Markus Lorenz, stellvertretender Beauftragter der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen Quelle: Thomas Pflaum Markus Lorenz stellvertretender Beauftragter für Menschen mit Behinderungen Landesregierung Thüringen
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Alexander Hiller
Redakteur
Meinungsbarometer.info
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"Inklusion ist in erster Linie ein Prozess und weniger ein Zustand", sagt Markus Lorenz, stellvertretender Beauftragter der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen. Deswegen erkennt er in der Gesellschaft eine Diskussion "entsprechend dem Lebenslauf von Menschen von der Geburt bis zum Grab".  





Wie sehen Sie sich in Deutschland, Europa, in der Welt beim Thema Inklusion aufgestellt?
Ich glaube, dass in Thüringen seit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 in Sachen Inklusion viel in Bewegung gekommen ist. Schwerpunkte bilden natürlich die Bildung, die Ausbildung, der Beruf und die Barrierefreiheit von Gebäuden und Verkehrsmitteln. Aber selbst vermeintliche Randthemen wie der Sport oder die Kultur geraten zunehmend in den Blick. Thüringen hat einen sehr guten Maßnahmenplan zur Umsetzung der Konvention im Jahre 2012 verabschiedet, im Jahre 2013 dann einen ebenso guten Entwicklungsplan für die Umsetzung von Inklusion in der Bildung. Da stehen wir im Konzert der Bundesländer gut da. Verbessern müsste sich meiner Meinung nach unbedingt das barrierefreie Wohnungsangebot, mit und ohne Betreuungsmöglichkeit, sowie die Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Lernschwierigkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt. Während beim barrierefreien Wohnungsbau alle Bundesländer Nachholbedarf haben, gibt es beim Thema Arbeit in Hamburg oder Rheinland-Pfalz interessante und zukunftsweisende Projekte, an denen wir uns in Thüringen orientieren können.

Ist das Thema Inklusion bereits in der Mitte der Gesellschaft angekommen?
Inklusion ist nicht zuletzt durch die Debatten im Schulbereich bei vielen Menschen angekommen. Über sie wird entsprechend dem Lebenslauf von Menschen von der Geburt bis zum Grab diskutiert. Konkret geht es mit einer barrierefreien Wochenstation los und endet mit einer Trauerhalle, die hör-, seh- und gehbehinderten Menschen gleichermaßen die Möglichkeit eröffnet, in Würde Abschied zu nehmen. Dazwischen engagieren sich Eltern, Erzieher, Lehrer, Ausbilder und Arbeitgeber sowie Behördenmitarbeiter jeglicher Art für die bestmögliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Defizite gibt es noch überall, denn Inklusion ist in erster Linie ein Prozess und weniger ein Zustand. Inklusion wird dann zum Erfolg, wenn die Vorteile ihrer Umsetzung für jeden nachvollziehbar die Nachteile deutlich überwiegen und möglichst alle am Prozess Beteiligten mitnimmt. Natürlich hat Inklusion auch viel mit Überzeugung und Einstellung zu tun und nicht jeden wird man für sie gewinnen können. Allerdings gibt es kaum jemanden, der sich offen dagegen ausspricht, sondern meist werden Bedingungen für ihre vollständige Umsetzung gestellt.

Welche rechtliche Vorgaben gibt es bei der Umsetzung von Inklusion?
Die Speer-Spitze der Inklusion bildet zweifellos die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, darunter kommen das Grundgesetz, die Landesverfassung, die Gleichstellungsgesetze von Bund und Ländern einschließlich Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie technische Normen wie die DIN 18040. Auch das Sozialgesetzbuch ist hier zu nennen, insbesondere das IX. Buch. Daneben gibt es eine Reihe fachgesetzlicher Regelungen auf Bundes- und Landesebene, die von Bedeutung sind, z. B. im Arbeits-, Antidiskriminierungs-, im Schul- und Baurecht.

Welche Bereicherung können Behinderte für die Gesellschaft sein?
Zuerst sind es Menschen und nicht „Behinderte“. So wollen Menschen mit einer Behinderung wahrgenommen werden, nicht als eine eigene, besondere Art. Sie bereichern die Gesellschaft durch ihren Lebensmut und ihre Lebensfreude, auch durch ihre Trauer, ihre Entschlossenheit, ihren Einfallsreichtum, ihren Willen, ihr Leben genauso gut zu meistern, genauso viel zu leisten, wie jeder andere auch. Das Besondere ist dabei oft: Trotz mancher Einschränkung oder manchen Verzichts, den die Behinderung mit sich bringt, leisten Menschen mit Behinderung ihren Beitrag für die Gesellschaft, wo auch immer. Die Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen.

Derzeit kommen Flüchtlinge ins Land, die akuten Hilfebedarf haben. Was bedeutet das für die weitere Umsetzung von Inklusion in Deutschland?
Der Flüchtlingsstrom ist zweifellos das gegenwärtig beherrschende Thema in Medien und Alltag. Ob bei Familienfeiern, am Telefon, an der Ampel oder im Büro, Menschen wollen über Flüchtlinge reden. Auch Menschen mit Behinderung beobachten die Entwicklung aufmerksam und erwarten von Politik und Gesellschaft, dass sie mit ihren berechtigten Anliegen nicht ins Hintertreffen geraten. Übrigens gibt es auch unter den Flüchtlingen Menschen mit Behinderungen. So lange es hier keinen Verdrängungseffekt gibt, etwa bei der Bearbeitung von Anträgen, der Umsetzung politischer Vorhaben, dem Einsatz öffentlicher Gelder oder der Schaffung von Arbeitsplätzen, besteht kein Grund zur Sorge, dass die Inklusion (von Menschen mit Behinderung) von der Integration (von Flüchtlingen) überlagert wird.

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