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Interview08.12.2015

Schwerpunkt Inklusion: Von Schweden und den USA lernen

Rheinland-Pfälzischer Landesbeauftragter fordert Normencontrolling auf inklusive Standards

Matthias Rösch, Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen Rheinland-Pfalz Quelle: MSAGD Rheinland-Pfalz Matthias Rösch Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen Landesregierung Rheinland-Pfalz
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Alexander Hiller
Redakteur
Meinungsbarometer.info
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Matthias Rösch, Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen Rheinland-Pfalz, sieht in seinem Land eine gute Tradition bei der inklusiven Politik. Dennoch gibt es noch viel zu tun. Sowohl bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen, aber vor allem brauche es mehr Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderungen in der Kita, in der Schule, am Arbeitsplatz.





Wie sehen Sie sich in Deutschland, Europa, in der Welt beim Thema Inklusion aufgestellt?
In Rheinland-Pfalz hat die Politik von und für Menschen mit Behinderungen eine gute Tradition. In den letzten Jahren konnten wir bereits Fortschritte zu einer inklusiven Gesellschaft erreichen. Persönliche Budgets zur Stärkung der Selbstbestimmung werden von etwa 6.000 Menschen mit Behinderungen als Alternative zum Wohnheim genutzt. Bereits in den 1990er Jahren haben wir das persönliche Budget als Leistungsform eingeführt, lange bevor 2008 der Rechtsanspruch auf ein persönliches Budget bundesweit in Kraft trat. Ein weiteres Beispiel aus der rheinland-pfälzischen Politik von und für Menschen mit Behinderungen ist das Budget für Arbeit. Über 260 Menschen aus den Werkstätten für behinderte Menschen haben damit einen regulären Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen. Das hat Vorbildcharakter und soll mit dem Bundesteilhabegesetz bundesweit eingeführt werden.

Dennoch gibt es nach meiner Einschätzung noch viel zu tun. Deutschland ist ein Land, das noch zu sehr von Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen wie Werkstätten, Wohnheimen und Förderschulen geprägt ist. Das ist das Gegenteil von Inklusion. Hier können wir von anderen Ländern lernen. In Schweden ist Wohnen mitten im Quartier selbstverständlich, Wohnheime sind dort abgeschafft. Die USA zeigen uns, wie Barrierefreiheit seit Jahrzehnten auch von privaten Anbietern öffentlicher Angebote umgesetzt wird. Hier gibt es ein wirksames Anti-Diskriminierungsgesetz. Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen ist in Italien Alltag. Seit über 30 Jahren gibt es dort keine Sonderschulen mehr.

Ist das Thema Inklusion bereits in der Mitte der Gesellschaft angekommen?
Die UN-Behindertenrechtskonvention hat in Deutschland eine intensive Debatte um gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen ausgelöst. Resultat ist, dass viele Bundesländer ihre Schulgesetze in Richtung eines inklusiven Schulsystems geändert haben. In Rheinland-Pfalz wurde das Schulgesetz mit einem vorbehaltlosen Rechtsanspruch auf gemeinsamen Unterricht im Jahr 2014 geändert.

In dieser Diskussion wurden aber auch viele Vorbehalte gegenüber Menschen mit Behinderungen deutlich. Ich war erschrocken, welche abweisende Kommentare im Internet und den sozialen Medien zu lesen waren. Wir brauchen mehr Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderungen in der Kita, in der Schule, am Arbeitsplatz. Von Anfang an mitten in der Gesellschaft: Das hilft, die Barrieren in den Köpfen gar nicht erst entstehen zu lassen.
Unser Ziel ist es, den Menschenrechtsansatz der UN-Behindertenrechtskonvention zu leben und zu verankern – alle Menschen sind willkommen.

Welche rechtliche Vorgaben gibt es bei der Umsetzung von Inklusion?
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 geltendes Recht in Deutschland. Inklusion als Menschenrecht ist damit für uns verbindlich. In diesem Jahr fand die Staatenprüfung des UN-Fachausschusses zur Behindertenrechtskonvention statt. Bei der Anhörung zum Staatenbericht Deutschlands in Genf konnte ich selbst miterleben, welche Defizite bei uns gesehen werden. Von den 65 Empfehlungen des UN-Fachausschusses gab es vier positive Einschätzungen. Bei über 60 Empfehlungen wurde teilweise erheblicher Handlungsbedarf beschrieben, was wir als wirtschaftsstarkes Land noch leisten müssen und können, um Inklusion zu verwirklichen. Besonders deutlich wurde der hohe Grad an Institutionalisierung kritisiert. Wir müssen mehr tun für inklusive Angebote in den Bereichen Bildung, Wohnen und Arbeit. Wir geben immer noch zu viel Geld für Sondereinrichtungen aus. Zum Beispiel gehen über 80 Prozent der jährlich 15 Milliarden Euro in der Eingliederungshilfe in den stationären Bereich. Hier hoffe ich, dass mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz eine Trendwende erreicht werden kann. Besonders bei der Heranziehung von Einkommen und Vermögen für Menschen mit Behinderungen sehe ich Handlungsbedarf. Behinderung darf nicht arm machen. Wir brauchen endlich ein modernes Teilhaberecht und nicht mehr den Verweis auf Fürsorge und Sozialhilfe wie heute noch.

In unserer Landesbauordnung und den Gleichstellungsgesetzen des Bundes und der Länder gibt es schon Regelungen zur Barrierefreiheit, aber fast ausschließlich für Neu- oder Umbauten. Uns fehlen gesetzliche Grundlagen, um Barrieren bei bestehenden öffentlichen Angeboten privater Anbieter wie Einkaufsläden, Arztpraxen, Restaurants oder Kinos abzubauen. Der UN-Fachausschuss hat beim Schutz der Persönlichkeitsrechte, wie bei der Umsetzung des Betreuungsrechts und bei den immer noch existierenden Wahlrechtsausschlüssen von Menschen mit Behinderungen, starke Kritik geäußert.

In Rheinland-Pfalz werden der Landesteilhabebeirat und ich als Landesbeauftragter bei neuen Gesetzesvorhaben einbezogen. Dabei werden wichtige Hinweise zur Anwendung der UN-Behindertenrechtskonvention in landesgesetzliche Regelungen gegeben. Ergänzend dazu halte ich es für erforderlich, dass wir systematisch unsere schon bestehenden Gesetze und deren Umsetzung auf die Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention überprüfen und anpassen. Gute Ansätze für ein solches Normencontrolling gibt es bereits in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Berlin.

Welche Bereicherung können Behinderte für die Gesellschaft sein?
Menschen mit Behinderungen gehören von Anfang an dazu. Wir können schon von klein auf lernen, wie wir gemeinsam unsere jeweiligen Stärken entdecken, statt nur Defizite zu bemerken. Wir können uns als Menschen mit unterschiedlichen Stärken und Schwächen akzeptieren lernen, anstatt ständig versuchen, irgendwelche Normen erfüllen zu müssen. Menschen mit Behinderungen gehören zur Vielfalt unserer Gesellschaft. Das ist eine Bereicherung für alle.

Derzeit kommen Flüchtlinge ins Land, die akuten Hilfebedarf haben. Was bedeutet das für die weitere Umsetzung von Inklusion in Deutschland?
Eine Inklusive Gesellschaft ist besser auf Menschen eingestellt, die als Flüchtlinge aus anderen Ländern und Kulturen zu uns kommen. Sie ist geprägt von Werten wie Akzeptanz, Toleranz und einem gesellschaftlichen Miteinander. Bei der Unterstützung beider Gruppen sehe ich keinen Widerspruch. Zudem können auch Flüchtlinge Menschen mit Behinderungen sein, die unsere Unterstützung und Schutz brauchen.

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