Wie sehen Sie sich in Deutschland, Europa, in der Welt beim Thema Inklusion aufgestellt?
6 Jahre nach Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention haben die Vereinten Nationen den ersten Staatenbericht über die Umsetzung der Konvention in Deutschland überprüft. Danach haben wir in Deutschland unsere Hausaufgaben noch lange nicht gemacht, aber wir sind auf einem guten Weg. Neben dem zuweilen fehlenden menschenrechtlichen Bezug werden die Kommunen stärker in die Pflicht genommen. Und ich füge hinzu, Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif. Daher nimmt das Land Baden-Württemberg frisches Geld in die Hand und fördert z.B. kommunale Beratungsstellen, Inklusion beim Städte- und Gemeindetag und Inklusionskonferenzen auf Kreisebene. Auch für die Umsetzung der seit 2015 bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zur Bestellung von Behindertenbeauftragten in den Stadt- und Landkreisen erstattet das Land den Kommunen 2,8 Mio. € pro Jahr. Für die Umsetzung der schulischen Inklusion stellt Baden-Württemberg bis 2022/23 1.353 Sonderpädagogen ein und unterstützt die Städte, Landkreise und Gemeinden mit bis zu 30 Mio. € pro Jahr. Baden-Württemberg ist damit im bundesvergleich ganz gut aufgestellt. Dabei ist mir aber wichtig, dass es sich bei der Umsetzung von Inklusion um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, die alle fordert.
Ein Blick über den Tellerrand zeigt, dass wir von den skandinavischen Ländern hinsichtlich der schulischen Inklusion lernen können. Mit dem neuen Schulgesetz zum Schuljahr 2015/2016 haben wir die Weichen richtig gestellt. Und ich bin schon ein bisschen stolz auf die 6.601 Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, die bereits von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben und eine allgemeinbildende Schule besuchen.
Ist das Thema Inklusion bereits in der Mitte der Gesellschaft angekommen?
Für ein inklusives Bewusstsein sind die Vielfalt und Unterschiedlichkeit von Menschen eine Bereicherung, jeder hat seinen Platz mit seinen Beiträgen und Fähigkeiten. Es geht aber um die richtige Einstellung, und da muss die Selbstverständlichkeit, mit der Inklusion in der Schule breit diskutiert und anerkannt ist, in alle Lebensbereiche „überspringen“.
Die entscheidende Weichenstellung hierbei liegt sicher im Abbau von Barrieren in den Köpfen, also in Veränderungen im Denken und Handeln. Aber auch durch unsere Weiterentwicklung der Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen tragen wir dazu bei, dass Inklusion in der Mitte der Gesellschaft ankommt. Schauen wir doch einfach mal in einen Kindergartenalltag. Für viele Kinder ist es heute normal, dass in ihrer Kindergartengruppe Menschen mit Handicap mit betreut werden, ebenso wie Menschen mit einem Migrationshintergrund. Inklusion wird von Anfang an selbstverständlich erfahren und gelebt. Das ist für mich ein großer Erfolg unserer inklusiven Politik, denn wir nehmen die Menschen von Anfang an mit. Öffentlichkeitskampagnen wie „DUICHWIR“ des Sozialministeriums leisten auch einen wichtigen Beitrag für ein inklusives, öffentliches Bewusstsein.
Welche rechtlichen Vorgaben gibt es bei der Umsetzung von Inklusion?
Wenn es um das richtige Verständnis von Inklusion geht, gibt es spätestens seit dem 26. März 2009 nur ein Referenzdokument, das die Deutungshoheit beanspruchen kann, nämlich das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention). Es geht um mehr als um neue Konzepte in der Politik bzw. Hilfe für Menschen mit Behinderungen, weg vom Fürsorgeansatz bzw. dem Ansatz der Integration aus dem vorigen Jahrhundert. Inklusion wird sichtbar durch die Abkehr von der Segregation in allen Lebensbereichen, zum Beispiel beim gemeinsamen Wohnen, Leben, Arbeiten und Lernen. Im Kern geht es also um die Würde und Gleichberechtigung aller Menschen. Inklusion ist damit Garant für unantastbare Grund- und Menschenrechte. Und genau daran müssen sich alle bestehenden und neuen Regelungen messen lassen. Doch von der rechtlichen zur tatsächlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist es leider noch ein weiter Weg.
Welche Bereicherung können Behinderte für die Gesellschaft sein?
Denken wir daran: Auch eine sogenannte Behinderung ist Ausdruck der Vielfalt menschlichen Lebens. Wir alle haben unterschiedliche Fähigkeiten und bringen uns mit unterschiedlichen Beiträgen in das kommunale Gemeinwesen ein. Menschlichkeit und Solidarität sind die entscheidenden Werte, die dieses Engagement tragen. Aber auch in Zeiten des Fachkräftemangels und der demographischen Entwicklung ist jeder Mensch in seiner Einmaligkeit wertvoll für unsere Gesellschaft. Schon aus ökonomischen Gründen können wir es uns nicht leisten, diese Ressourcen brach liegen zu lassen.
Derzeit kommen Flüchtlinge ins Land, die akuten Hilfebedarf haben. Was bedeutet das für die weitere Umsetzung von Inklusion in Deutschland?
Wir alle haben unterschiedliche Fähigkeiten und bringen uns mit unterschiedlichen Beiträgen in das kommunale Gemeinwesen ein, egal ob das Menschen sind, die aus einem Kriegsgebiet fliehen und auf der Suche nach einem sicheren Leben sind oder Menschen mit einem Handicap. Jeder hat einen Platz in unserer Gesellschaft. Ganz klar, die aktuelle Flüchtlingssituation bedeutet für uns alle eine ganz große Herausforderung und bindet derzeit viele Kapazitäten. Das ist auch gut und richtig, denn diese Menschen haben Schlimmes durchgemacht und brauchen schnell Sicherheit bezüglich ihres weiteren Lebens.
Allerdings darf man dabei auch die anderen wichtigen Themen nicht aus dem Auge verlieren. Wir sind mit der Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf einem guten Weg, denn Teilhabe geht uns alle an. Wir müssen eben in allen Bereichen Inklusion mitdenken. Zum Beispiel fordere ich als Vertreter von Menschen mit Behinderungen seit langem im sozialen Wohnungsbau, dass man hier mehr tun muss. Das kommt natürlich nicht nur Menschen mit Handicap entgegen. Und dies bringt dann ein Inklusionsverständnis zum Ausdruck, das sich durch um-fassende Vielfalt auszeichnet. Für mich kommt es entscheiden darauf an, die Teilhabe aller im Blick zu haben und nicht wieder zu exkludieren. Inklusion und Teilhabe darf es nicht nach Kassenlage geben. Von daher müssen wir uns fragen lassen, ob Maastricht und Nullverschuldung den notwendigen Handlungsspielraum nicht zu sehr behindern.



