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Interview04.12.2015

Schwerpunkt Inklusion: NRW auf gutem Weg

Was Elisabeth Veldhues für das Bundesteilhabegesetz fordert

Elisabeth Veldhues, Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW Quelle: LBB NRW Elisabeth Veldhues Landesbeauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung Landesregierung NRW
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Alexander Hiller
Redakteur
Meinungsbarometer.info
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"NRW ist Vorreiter auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft", sagt Elisabeth Veldhues, Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW. Und doch gibt es noch viel zu tun - auf gesellschaftlicher und rechtlicher Ebene.





Wie sehen Sie sich in Deutschland, Europa, in der Welt beim Thema Inklusion aufgestellt?
NRW ist Vorreiter auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft. Bei der Gestaltung und Entwicklung von Maßnahmen wurde ein Paradigmenwechsel vollzogen. Menschen mit Behinderungen sind nicht nur Zielgruppe von Maßnahmen, sie sind Partner bei der Erarbeitung. Es wurde ein Aktionsplan "Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv" erarbeitet. Beispielsweise wurden die bisherigen Gesetze und Verordnungen durch eine Normenprüfung auf evtl. Diskriminierungen untersucht.

Ist das Thema Inklusion bereits in der Mitte der Gesellschaft angekommen?
Wir sind auf dem Weg. In der Elementarbetreuung ist es inzwischen „normal verschieden zu sein“. Auch in den Grundschulen wird eine beachtlich anwachsende Zahl an Schülern mit Beeinträchtigung im Regelunterricht beschult. Bei den weiterführenden Schulen und erst recht beim Einstieg in das Berufsleben gibt es noch viel zu tun, um jungen Menschen mit Beeinträchtigungen eine Perspektive zu geben.

Welche rechtlichen Vorgaben gibt es bei der Umsetzung von Inklusion?
Unsere Forderungen: Im Bundesteilhabegesetz muss geregelt werden, dass die Menschen mit Behinderungen nicht länger Bittsteller und Sozialhilfeempfänger sind. Diese Rechte müssen in einem eigenständigen Gesetz geregelt werden (SGB IX). Es darf nicht sein, dass Menschen mit Behinderungen und Assistenzbedarf nur 2.600 Euro ansparen dürfen, auch wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Dies stellt eine Diskriminierung dar. Behinderung darf keine Armutsfalle sein, weder für Menschen mit Behinderungen noch für ihre Familien, daher brauchen wir spürbare Verbesserungen bei der Einkommens- und Vermögensprüfung. Wir brauchen mehr Partizipation und Selbstbestimmung.

Welche Bereicherung können Behinderte für die Gesellschaft sein?
Akzeptanz, Toleranz, Rücksicht, Teamgeist, Solidarität – all das braucht unsere Gesellschaft – mehr denn je. Es gilt, Menschen mit Behinderungen nicht nur nach ihren Einschränkungen zu sehen, sondern ihre Fähigkeiten und Potenziale zu fördern.

Derzeit kommen Flüchtlinge ins Land, die akuten Hilfebedarf haben. Was bedeutet das für die weitere Umsetzung von Inklusion in Deutschland?
Die aktuellen Herausforderungen durch die vielen zu uns kommenden Menschen bindet viel Haupt- und Ehrenamtlichkeit. Aber wir müssen dafür eintreten, dass keine der Gruppen, die auf besondere Unterstützung angewiesen ist, jetzt auch nur den Eindruck gewinnt, dass ihre berechtigten Ansprüche nicht mehr berücksichtigt werden. Eine inklusive Gesellschaft setzt Akzeptanz und Solidarität voraus.

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