Das „Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz" (DEMIS) soll bis Ende 2022 allen Gesundheitsbehörden in Bund und Ländern zur Verfügung stehen. Wie sind die Gesundheitsbehörden in Ihrem Bundesland in der digitalen Transformation heute aufgestellt?
In Schleswig-Holstein nutzen alle Gesundheitsämter ein Geschäftsmanagementsystem. Es handelt sich um eine Software, die zur Bearbeitung aller Routineaufgaben in den verschiedenen Fachbereichen der Gesundheitsämter (inkl. Erstellen von Bescheiden) bereits seit vielen Jahren genutzt wird. Für die COVID-19-Pandemie wurden in dieses System Module zur Kontaktpersonennachverfolgung integriert oder separate Softwarelösungen zur Pandemiebewältigung eingerichtet. Das System wurde also wegen der Pandemie um neue Anwendungsbereiche erweitert.
Ebenfalls seit vielen Jahren nutzen die Gesundheitsämter und die Landesmeldestelle die Meldesoftware SurvNet im bestehenden IfSG-Meldesystem mit fortlaufender Weiterentwicklung und Anbindung an DEMIS. Die Gesundheitsämter sind bereits alle an DEMIS angeschlossen und können DEMIS nutzen.
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Welche Herausforderungen gibt es bei der digitalen Vernetzung der Gesundheitsbehörden untereinander?
Eine zentrale Herausforderung besteht darin, den Einsatz neuer Programme und die Vereinheitlichung von Abläufen auf eine gemeinsame Basis zu stellen. Die Entscheidungen zum Einsatz bestimmter Software-Produkte wird im Öffentlichen Gesundheitsdienst immer stärker davon abhängen, dass diese Anwendungen den landes-, bundes- und europaweiten Anforderungen an digitalen Datenaustausch entsprechen und in die digitale Kommunikation zwischen den verschiedenen Ebenen eng eingebunden werden können. In diesem Zusammenhang steht das Einhalten von Mindeststandards viel stärker im Zentrum. Bewertungen und Beschaffungen neuer digitaler Instrumente müssen also sehr viel umfassender und genauer gesteuert werden, als dies bisher der Fall war.
So kann das Ziel erreicht werden, die Gesundheitsämter auch untereinander stärker zu vernetzen.
Zudem sind Vorgaben des Bundes etwa zum geplanten „Digitalen Gesundheitsamt 2025" noch nicht bekannt. Die Erarbeitung und Fortentwicklung technischer Mindeststandards, deren Einhaltung die Länder garantieren, soll bis zum Frühjahr 2021 erfolgen und ständig weiterentwickelt werden. Das wird vor allem die mit der technischen Umsetzung befassten Kolleginnen und Kolleginnen in den Ämtern vor Herausforderungen stellen.
Der Bund unterstützt die Digitalisierung der Gesundheitsbehörden mit verschiedenen Programmen – sind diese hinreichend?
Schon vor dem ÖGD-Pakt hat der Bund den Ländern 50 Millionen Euro zur technischen Modernisierung des ÖGD zur Verfügung gestellt. Mehr als 1,7 Millionen Euro entfallen davon auf Schleswig-Holstein. Die finanziellen Mittel des Bundes und die Vorgaben für die Digitalisierung aus dem ÖGD-Pakt helfen deutlich dabei, bundesweit gemeinsame Verfahren gezielt und ressourcenschonend zu etablieren und bis in die Kommunen hinein zusammenzuführen. Das finanzielle Engagement des Bundes ist wichtig. Jedoch ist noch nicht absehbar, ob damit alle notwendigen Ausgaben finanziert werden können. Den Anteil von 105,6 Millionen Euro, den Schleswig-Holstein direkt aus dem ÖGD-Pakt erhält, der insgesamt Mittel in Höhe von 4 Mrd. Euro enthält, hat der Bund insbesondere zur personellen Verstärkung des ÖGD und zu seiner Attraktivitätssteigerung vorgesehen. Dazu gibt es klare Vorgaben des Bundes. Sollten davon noch Mittel übrig bleiben, könnten diese auch für die Digitalisierung ausgegeben werden. Es wäre also wünschenswert, wenn der Bund dafür noch weitere Mittel zur Verfügung stellen würde.
Digitale Gesundheitsdaten sind besonders sensibel. Wie kann ein effizienter Datenschutz gewährleistet werden?
Die aktuelle Datenverarbeitung der Gesundheitsämter entspricht bereist datenschutzrechtlichen Anforderungen. Im Meldeverfahren von den Gesundheitsämtern über die Landesstelle an das RKI werden anonymisierte Daten versendet. Auch beim Anschluss an eine einheitlichere Telematik-Infrastruktur wird sichergestellt, dass eine weitergehende Datenverarbeitung den dort festgelegten hohen Datenschutzstandards entsprechen muss.