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Sachsen für stabile Rundfunkbeitragshöhe

Warum 2018 das Jahr der Entscheidungen werden könnte

Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei, Freistaat Sachsen Quelle: Pawel Sosnowski Oliver Schenk Staatsminister Freistaat Sachsen 26.01.2018
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"Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und am Ende natürlich auch die Politik stehen grundsätzlich in der Pflicht gegenüber den Beitragszahlern, Mehrausgaben zu rechtfertigen", betont der sächsische Staatskanzlei-Chef Oliver Schenk. Für ihn stehe deshalb auch die kosteneffiziente Erfüllung des Rundfunkauftrags im Mittelpunkt.







Der neue ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm kündigt Einschnitte im Programm an, falls die Rundfunkbeiträge nicht wenigstens um einen Teuerungsausgleich ansteigen. Wie bewerten Sie das? Insbesondere auch da die KEF im Dezember verbreitete, dass die Öffentlich-Rechtlichen bis 2020 mit weniger Geld auskommen müssten, als sie angemeldet haben.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und am Ende natürlich auch die Politik stehen grundsätzlich in der Pflicht gegenüber den Beitragszahlern, Mehrausgaben zu rechtfertigen. Für mich steht deshalb auch die kosteneffiziente Erfüllung des Rundfunkauftrags im Mittelpunkt. Sachsen setzt sich deshalb seit Jahren für eine stabile Rundfunkbeitragshöhe ein. Wir sind davon überzeugt, dass mehr Geld nicht gleichbedeutend ist mit mehr Akzeptanz und Erfolg der Anstalten. Dem aktuellen KEF-Bericht liegt dieses Kernziel, den Auftrag kosteneffizient zu gestalten, zugrunde – und damit auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Zeitalter der Digitalisierung zeitgemäß zu gestalten. 

Programmlich sieht der neue ARD-Vorsitzende vor allem die Talkshows als „zu dominant“ an – sind diese Formate aus Ihrer Sicht überpräsent im öffentlich-rechtlichen Fernsehen?
Auf die Ausgestaltung von einzelnen Programmformaten kann und möchte ich keinen Einfluss nehmen, schon aufgrund der verfassungsrechtlich gewährten Programmautonomie der Anstalten. Als Beitragszahler, der ich natürlich auch bin, bin ich allerdings davon überzeugt, dass die Programmqualität der einzelnen Formate und damit insbesondere die publizistische Unterscheidbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von seinen privaten Wettbewerbern ein Zukunftsthema für die Anstalten ist. Auch die sinnvolle Ergänzung der Programmangebote von ARD und ZDF spielt dabei eine Rolle. Nach meiner Überzeugung kann und soll die Rundfunkgesetzgebung diesen Prozess begleiten – etwa durch eine qualitätsorientierte Reform des Auftrags, mit der den Rundfunkanstalten entsprechend ihrer Kernkompetenzen mehr Flexibilität eingeräumt und das KEF-Verfahren gestärkt wird. 

Bei vielen strukturellen Änderungen wie Sender-Zusammenlegungen oder -Kooperationen verweist der neue ARD-Vorsitzende auf die Rechtslage, wobei sich aus Rundfunk- und Kartellrecht Widersprüche ergeben. Welches sind die wichtigsten Veränderungen am Rechtsrahmen, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk für seine Zukunft braucht?
Wenn wir eine Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf den Weg bringen wollen, um noch Einsparpotenziale zu erschließen, brauchen die Anstalten geeignete Instrumente und Möglichkeiten. Die Entscheidung der Regierungschefin und Regierungschefs der Länder im Rahmen des 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, Kooperationen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Rundfunkstaatsvertrag zu betrauen, war deshalb ein wichtiger Schritt. Der Staatsvertrag wird derzeit in den Landtagen beraten. Ziel ist das Inkrafttreten zum 25. Mai 2018.

Streit gibt es insbesondere auch um die öffentlich-rechtlichen Digitalangebote, insbesondere Presseverlage fühlen sich durch diese bedroht. Welche Inhalte sollten die Öffentlich-Rechtlichen im Netz verbreiten? Welches sind nach Ihrer Meinung die wichtigsten medienpolitischen Themen 2018?
Ich bin zuversichtlich, dass 2018 das Jahr der Entscheidungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene sein wird. Auf europäischer Ebene gilt dies insbesondere für die Reform  der AVMD-Richtlinie, der Urheberrechtsrichtlinie und die sogenannte SatCab-Verordnung. Hier erwarte ich, dass die Trilogverhandlungen der Europäischen Kommission, des Rates und des Europäischen Parlaments noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Auf nationaler Ebene sind die wichtigsten medienpolitischen Themen die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die angesprochene Novellierung des Telemedienauftrages. Ich glaube, dass wir in Kürze auf politischer Ebene eine verlässliche und zeitgemäße Grundlage für den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet einen werden. Diese soll beiden Richtungen entgegen kommen: Dem Anliegen, rundfunkbeitragsfinanzierte Inhalte in Mediatheken der Anstalten flexibler abrufen zu können und - mit Blick auf die trimedialen Angebote der Anstalten - gleichzeitig den
Geschäftsmodellen der Zeitungsverleger und den berechtigten Interessen der Produzenten. Zudem werde ich mich für eine zukunftsfeste Reform des Rundfunkstaatsvertrags vor dem Hintergrund von Digitalisierung und Medienkonvergenz einsetzen.

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