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Auftrag steht im Mittelpunkt der Überlegungen zu den Öffentlich-Rechtlichen

Warum die Gebührenhöhe trotzdem eine Rolle spielt

Dr. Jörg Mielke,  Chef der Staatskanzlei Niedersachsen Quelle: Stk/Ditfurth Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Landesregierung Niedersachsen 19.02.2018
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"Wir sollten es vermeiden, die aktuell auch öffentlich geführte Diskussion allein auf finanzielle Aspekte zu reduzieren", sagt Dr. Jörg Mielke, Chef der niedersächsischen Staatskanzlei. Für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks spielen Höhe und Verwendung der Gebühren jedoch eine große Rolle.







Der neue ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm kündigt Einschnitte im Programm an, falls die Rundfunkbeiträge nicht wenigstens um einen Teuerungsausgleich ansteigen. Wie bewerten Sie das?
Wir sollten es vermeiden, die aktuell auch öffentlich geführte Diskussion allein auf finanzielle Aspekte zu reduzieren. Den Ländern geht es vorrangig um die langfristige gesamtgesellschaftliche Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Im Mittelpunkt der Überlegungen steht bekanntlich ein zeitgemäßer, den heutigen Erwartungen der Beitragszahlerinnen und –zahler möglichst weitgehend entsprechender Auftrag. Gleichzeitig sollte es im Interesse der Anstalten selbst liegen, Doppel- und Mehrfachstrukturen abzubauen sowie diese und andere Synergiepotentiale besser zu nutzen. Ein kostenbewusster Umgang mit dem zwangsweise eingezogenen Geld der Menschen ist ebenso wichtig für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems wie die Entwicklung des Beitrags selbst. Einerseits hat Herr Wilhelm recht, wenn er darauf verweist, dass die Gebühr und später der Beitrag seit 2009 nicht mehr erhöht, sondern im Gegenteil sogar einmal um knapp 50 Cent gesenkt wurden. Andererseits bedeutet dies nicht, dass die Einnahmen der Anstalten in diesem Zeitraum stagnierten – im Gegenteil. Die Umstellung auf den Beitrag hat nicht nur zu deutlich höherer Zahlungsgerechtigkeit geführt, sondern auch zu einem stetig wachsenden Finanzierungsvolumen. Dies belegen nicht zuletzt die stetig aktualisierten Berechnungen der KEF.

Programmlich sieht der neue ARD-Vorsitzende vor allem die Talkshows als „zu dominant“ an – sind diese Formate aus Ihrer Sicht überpräsent im öffentlich-rechtlichen Fernsehen?
Sie werden verstehen, dass ich zur Ausgestaltung der Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender keine Aussage treffe. Hier gilt uneingeschränkt das Recht der Anstalten, in Abstimmung mit ihren Gremien über die konkreten Inhalte selbst zu entscheiden.

Bei vielen strukturellen Änderungen wie Sender-Zusammenlegungen oder -Kooperationen verweist der neue ARD-Vorsitzende auf die Rechtslage, wobei sich aus Rundfunk- und Kartellrecht Widersprüche ergeben. Welches sind die wichtigsten Veränderungen am Rechtsrahmen, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk für seine Zukunft braucht?
Die wichtigste Änderung im Rechtsrahmen ist bereits beschlossen: Mit dem 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die Länder unter anderem eine sogenannte Betrauungsnorm beschlossen, die Grundlage für weitergehende Kooperationen zwischen den öffentlich-rechtlichen Anstalten sein wird. Hierbei handelt es sich bei näherer Betrachtung lediglich um eine Klarstellung der bereits geltenden Rechtslage, die aber ein Mehr an Rechtssicherheit schafft.

Streit gibt es insbesondere auch um die öffentlich-rechtlichen Digitalangebote, insbesondere Presseverlage fühlen sich durch diese bedroht. Welche Inhalte sollten die Öffentlich-Rechtlichen im Netz verbreiten?
Grundsätzlich gilt, dass die Länder den Anstalten mehr Freiheiten im Netz geben wollen, damit sie die geänderte Erwartungshaltung gerade jüngerer Nutzer besser als bisher bedienen können. Entsprechend ausgestaltet ist der neue Onlineauftrag, über den wir hoffentlich bald entscheiden und der Eingang finden soll in den nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Dabei müssen wir uns alle immer wieder bewusst machen, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio das Privileg der Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag genießen – anders als ihre kommerziellen Wettbewerber, die ihre Angebote am Markt refinanzieren müssen. Um die sich erst entwickelnden Geschäftsmodelle etwa der Verlage nicht nachhaltig zu beschädigen, hatten wir das weitgehende Verbot nichtsendungsbezogener presseähnlicher Angebote in den Staatsvertrag aufgenommen. Die Erfahrung zeigt, dass der Sendungsbezug nicht immer klar oder manchmal offenbar gar nicht gegeben ist. An dieser Stelle macht sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk immer wieder angreifbar. Die Länder diskutieren aktuell einen Kompromissvorschlag, der nahezu alle Interessen berücksichtigen soll – die der Anstalten, die der anderen Marktteilnehmer und vor allem die der Nutzer.

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