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Reformvorschläge der ARD können nur ein Anfang sein

Wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk zukunftsfest werden kann

 Thomas Kralinski, Chef der Staatskanzlei und Beauftragter für Medien in Brandenburg Quelle: brandenburg.de Thomas Kralinski Chef der Staatskanzlei und Beauftragter für Medien Brandenburg 07.02.2018
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"Nicht nur Brandenburg, auch die anderen Bundesländer haben deutlich gemacht, dass Beitragsstabilität für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wichtig ist", betont Thomas Kralinski, Chef der Staatskanzlei und Beauftragter für Medien in Brandenburg. Es gehe um mehr Effizienz, aber auch um die Frage, "wie wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfest aufstellen".







Der neue ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm kündigt Einschnitte im Programm an, falls die Rundfunkbeiträge nicht wenigstens um einen Teuerungsausgleich ansteigen. Wie bewerten Sie das? - insbesondere auch da die KEF im Dezember verbreitete, dass die ÖR bis 2020 mit weniger Geld auskommen müssten, als sie angemeldet haben.
Zwischen den Ländern diskutieren wir derzeit sehr intensiv, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in Zukunft modern, relevant und akzeptiert sein kann. Und die Äußerung von Herrn Wilhelm kann man durchaus als vor allem provozierend einordnen. Nicht nur Brandenburg, auch die anderen Bundesländer haben deutlich gemacht, dass Beitragsstabilität für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wichtig ist. Deshalb haben wir die Anstalten gebeten, Vorschläge für Strukturoptimierungen zu machen. Diese bleiben allerdings bisher weit hinter unseren Erwartungen zurück. Unterm Strich sehen die Anstalten derzeit bei mehr Kooperation Synergieeffekte und Einsparmöglichkeiten in der Höhe von einem Prozent. Das ist aus meiner Sicht bestenfalls ein Anfang. Die Länder haben deutlich gemacht, dass das allenfalls ein Anfang sein kann. Mir ist wichtig: Es soll um mehr Effizienz gehen, aber auch um die Frage, wie wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfest aufstellen – in Zeiten, wo sich extrem viel im Medienbereich verändert.

Programmlich sieht der neue ARD-Vorsitzende vor allem die Talkshows als „zu dominant“ an – sind diese Formate aus Ihrer Sicht überpräsent im öffentlich-rechtlichen Fernsehen?
Das ist mir zu pauschal. Die Frage ist doch immer, was so ein Format auf den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzahlt. Ist es ein Beitrag zum gesellschaftlichen Dialog, zeigt es oder erweitert es gar die Bandbreite des Diskurses oder ist es einfach nur der dritte Aufguss irgendeines Pseudo-Themas? Daran muss sich das Angebot messen lassen. Dazu gehört für mich auch die Frage, ob Doubletten zwischen den verschiedenen Kanälen vermieden werden können.

Bei vielen strukturellen Änderungen wie Sender-Zusammenlegungen oder -Kooperationen verweist der neue ARD-Vorsitzende auf die Rechtslage, wobei sich aus Rundfunk- und Kartellrecht Widersprüche ergeben. Welches sind die wichtigsten Veränderungen am Rechtsrahmen, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk für seine Zukunft braucht?
Das Thema ist Gegenstand des 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Wir schaffen dort Rechtssicherheit für eine intensivere Kooperation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Damit ist das kartellrechtliche Problem zukünftig gelöst, so dass sich die dargestellten Widersprüche erledigt hätten.

Streit gibt es insbesondere auch um die öffentlich-rechtlichen Digitalangebote, insbesondere Presseverlage fühlen sich durch diese bedroht. Welche Inhalte sollten die Öffentlich-Rechtlichen im Netz verbreiten?
Es ist im Länderkreis völlig unstrittig, dass die Öffentlich-Rechtlichen im Netz gute, attraktive Angebote machen müssen. Dass viele Nutzer die 7-Tage-Regelung, nach der Inhalte aus den Online-Angeboten der Anstalten wieder verschwinden, nicht nachvollziehen können, haben wir auch verstanden. Tatsächlich wurde lange um die Abgrenzung zu den Angeboten der Verlage gerungen, also um textbasierte Inhalte. Es bleibt dabei, dass Telemedienangebote der Rundfunkanstalten nicht presseähnlich – also zu textlastig – sein dürfen. Die Länder haben die Argumente sowohl der Verleger als auch der Anstalten gehört und ich bin zuversichtlich, dass es schon bald eine Gesetzesformulierung gibt, die einen guten Kompromiss darstellt und mit dem beide Seiten gut werden leben können. Im Übrigen zeigt sich ja schon, dass Verleger und Anstalten auch ohne den Staatsvertrag selbst zu guten Lösungen kommen können: In Bremen haben die Zeitungsverleger vor einiger Zeit noch gegen das Online-Angebot von Radio Bremen geklagt. Vor zwei Wochen haben sie nun eine erste Kooperation, nämlich zwischen Radio Bremen und dem Weser-Kurier, verkündet.

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