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Interview07.02.2018

Rechtsrahmen für Öffentlich-rechtliche muss zeitgemäß werden

Wo es mit ARD, ZDF und Co hingehen soll

Staatsminister Klaus-Peter Murawski, Chef der Staatskanzlei Baden-Württemberg Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg Klaus-Peter Murawski Chef der Staatskanzlei Baden-Württemberg
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Dipl.- Journ. Thomas Barthel
Founder & Herausgeber
Meinungsbarometer.info
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"Ein qualitativ hochwertiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist gerade in Zeiten von Fake News, Hate Speech, Echoblasen und Filterkammern von elementarer Bedeutung für eine freiheitliche Demokratie", sagt der baden-württembergische Staatskanzlei-Chef Klaus-Peter Murawski. Auch eine Fortentwicklung des Telemedienauftrags ist für ihn richtig und notwendig.





Der neue ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm kündigt Einschnitte im Programm an, falls die Rundfunkbeiträge nicht wenigstens um einen Teuerungsausgleich ansteigen. Wie bewerten Sie das? Insbesondere auch da die KEF im Dezember verbreitete, dass die ÖR bis 2020 mit weniger Geld auskommen müssten, als sie angemeldet haben.
Ein qualitativ hochwertiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist gerade in Zeiten von Fake News, Hate Speech, Echoblasen und Filterkammern von elementarer Bedeutung für eine freiheitliche Demokratie. Zur Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist es aber notwendig, die Höhe des Beitrags in einem angemessenen Rahmen zu halten. Wie dieser Weg zu beschreiten ist, wird derzeit diskutiert. Dem Ergebnis des Diskussionsprozesses sollte man besser nicht vorgreifen.

Programmlich sieht der neue ARD-Vorsitzende vor allem die Talkshows als „zu dominant“ an – sind diese Formate aus Ihrer Sicht überpräsent im öffentlich-rechtlichen Fernsehen?
Persönlich würde ich mir zwar mehr politische Gesprächsrunden, kulturelle Beiträge und Dokumentationen zur Primetime wünschen. Es sollte aber insgesamt ein vielfältiges, hochwertiges und für viele Menschen ansprechendes Programm gestaltet werden. Auch wenn beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Qualität im Vordergrund steht, hätte ein Angebot, welches von keiner relevanten Anzahl an Menschen angenommen werden würde, sein Ziel verfehlt. Letzten Endes geht es darum, einen substantiellen Beitrag zur Meinungsvielfalt und Meinungsbildung zu leisten. Zur Meinungsvielfalt und Meinungsbildung tragen übrigens nicht nur Nachrichten und Dokumentationen bei, sondern auch fiktionale Inhalte und Unterhaltungsformate.

Bei vielen strukturellen Änderungen wie Sender-Zusammenlegungen oder -Kooperationen verweist der neue ARD-Vorsitzende auf die Rechtslage, wobei sich Rundfunk- und Kartellrecht Widersprüche geben. Welches sind die wichtigsten Veränderungen am Rechtsrahmen, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk für seine Zukunft braucht?
In der Tat erschwert das Kartellrecht in verschiedenen Bereichen die Zusammenarbeit zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Um notwendige Synergiegewinne zu ermöglichen und Kosten zu reduzieren, haben die Länder unter der Federführung Baden-Württembergs für den 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine sogenannte Betrauungsnorm erarbeitet. Hierdurch sollen Kooperationen der Anstalten erleichtert und letztendlich Kosteneinsparungen ermöglicht werden.

Aufgrund der Änderung des Mediennutzungsverhaltens ist eine zeitgemäße Novellierung des Rechtsrahmens für die Angebote der öffentlich-rechtlichen Anstalten im Internet von besonderer Bedeutung. Über etwaige weitere Änderungen am Rechtsrahmen wird im Rahmen der AG Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu diskutieren sein.

Streit gibt es insbesondere auch um die öffentlich-rechtlichen Digitalangebote, insbesondere Presseverlage fühlen sich durch diese bedroht. Welche Inhalte sollten die Öffentlich-Rechtlichen im Netz verbreiten?
Die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten scheinen mir weder das Hauptproblem der Presseverlage zu sein, noch sollte es das Kernanliegen der Anstalten sein, mit umfangreichen Textangeboten in Konkurrenz zu den Angeboten der Presse im Internet zu treten. Letztlich scheinen mir beide Seiten mit der Erbringung von Qualitätsjournalismus auf der gleichen Seite zu stehen. Beide dienen dem aufgeklärtem Bürger und sind gleichzeitig auf ihn als Rezipienten angewiesen. Da sich die technischen Möglichkeiten und das Mediennutzungsverhalten der Bevölkerung verändert haben, ist auch das Angebot der Rundfunkanstalten anzupassen. Dabei ist zu beachten, dass auch das Bundesverfassungsgericht die Entwicklungsoffenheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont. Insofern sollten die Anstalten in ihren Mediatheken mehr Handlungsspielräume bekommen. Zukünftig sollten auch angekaufte Spielfilme und Serien in die Mediatheken aufgenommen, die Verweildauer verlängert und die Angebote auf Drittplattformen wie Facebook und YouTube angeboten werden können. Presseähnliche Angebote sollten dagegen weiterhin untersagt bleiben. Auch wenn es nicht immer möglich ist, alle Marktteilnehmer umfänglich glücklich zu machen, ist eine Fortentwicklung des Telemedienauftrags richtig und notwendig, um auch jüngere Menschen wieder stärker für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu begeistern.

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