Bundesministerin Hendricks hat in einem Interview eine Elektroquote für Autohersteller ins Gespräch gebracht. Wie stehen Sie dazu?
Ich persönlich halte eine staatlich vorgegebene Quote für Elektrofahrzeuge derzeit nicht für angebracht. Jedoch kann ich mir durchaus vorstellen darauf hinzuwirken, dass sich die Automobilherstellenden zu einer Selbstverpflichtung für eine angemessene und steigende Quote für Elektrofahrzeuge bekennen. Erst nachdem eine solche Selbstverpflichtung nicht zustande kommt könnte über mögliche Alternativen gesprochen werden.
Einen Grund für den schlechten Absatz der E-Autos sieht die Ministerin in den hohen Preisen. Inwieweit sollte die Politik in den Markt eingreifen? Und ggf. welches wären die besten Mittel für einen Eingriff in den Markt?
Wir haben ja bereits reagiert – nämlich mit der Kaufprämie. So werden reine Batterieelektrofahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge, sofern diese den Kriterien der Förderrichtlinie entsprechen, mittels der Kaufprämie mit insgesamt 4.000 Euro gefördert, hälftig vom Bund und den Automobilherstellenden bezahlt; von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeug (Plug-In Hybride) werden mit insgesamt 3.000 Euro bezuschusst. Ich halte Anreizsysteme für die richtige Lösung. Und ich bin auch überzeugt, dass diese Kaufprämie stetig mehr Abnehmende finden wird, insbesondere auch bei anstehenden Investitionen von Gewerbetreibenden in ihre Flotten. Zudem könnte mit einer Sonderabschreibung von 50 Prozent im ersten Jahr für die gewerbliche Anschaffung von Elektrofahrzeugen ebenfalls der Absatz gesteigert werden, denn auf die Flotten müssen wir bei dem Umstieg unser Hauptaugenmerk richten. Wir sollten auch die Fahrzeugflotten in Bund, Ländern und Kommunen auf Elektrofahrzeuge umstellen. Es ist zu überlegen, ob dazu die Antragsberechtigung für die Kaufprämie ausgeweitet werden sollte. Der Bund hat sich erfreulicherweise schon das Ziel gesetzt im bundeseigenen Fuhrpark 20 Prozent Elektrofahrzeuge einzusetzen. Daneben fördert der Bund auch in den Ausbau der Ladeinfrastruktur mit 300 Mio. Euro. zusätzlich.
Andere Länder sind bei der Verbreitung von E-Autos bereits weiter. Inwieweit könnte das Zögern der deutschen Hersteller zu einem Wettbewerbe-Nachteil werden?
Sicherlich war das Thema Elektromobilität vor einiger Zeit hierzulande noch im Dornröschenschlaf. Doch die deutschen Automobilherstellenden haben mittlerweile die Zeichen der Zeit erkannt, natürlich auch durch die öffentlichen Diskussionen rund um den Abgasskandal und die hohen NOx-Emissionen in Innenstädten befördert, und setzen nun verstärkt auf die Elektrifizierung ihrer Flotten. Die deutschen Herstellenden bieten aus meiner Sicht absolut konkurrenzfähige Produkte. Wichtig ist es aber auch für diese Produkte entsprechend zu werben und die Kundinnen und Kunden mit den neuen Antriebsformen vertraut zu machen. Problematisch bleibt jedoch, dass die deutschen Herstellenden in der Batterietechnologie auf asiatische Zulieferer angewiesen sind, daher sind Investitionen durch die Industrie in die Batteriezellfertigung dringend notwendig um die Wertschöpfung in der deutschen Automobilproduktion zu erhalten.
Manche Experten sehen andere alternative Antriebe wie etwa die Brennstoffzellen gegenüber dem klassischem E-Auto mit Akku im Vorteil. Welche Förderung sollte Ihrer Ansicht nach anderen alternativen Antriebsarten zu Teil werden?
Ich bin der Meinung, dass die Verkehrswende nicht mit einer einzigen Antriebsart gelingen wird, sondern dass für verschiedene Einsatzzwecke auch verschiedene Konzepte benötigt werden. Daher plädiere ich für einen technologieoffenen Ansatz. Mit der Kaufprämie werden bereits verschiedene Formen der Elektromobilität gefördert, denn unter die Förderung fallen reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge. Darüber hinaus ist aus meiner Sicht die Verlängerung der Steuerbegünstigung für den Kraftstoff Erdgas über das Jahr 2018 hinaus schnellstmöglich im Bundestag zu beschließen. Denn als weitere alternative Antriebsvariante stellen komprimiertes Erdgas (CNG) und verflüssigtes Erdgas (LNG) insbesondere für den Schwerlastverkehr eine zuverlässige und emissionsärmere Option im Vergleich zum konventionellen Diesel dar. Daneben sollten auch die Technologien Power to Gas (PtG) und Power to Liquid (PtL) mit Hilfe von wirtschaftlichen Anreizen im EEG gefördert werden, damit überschüssige erneuerbare Energien gespeichert und als Kraftstoff eingesetzt werden können.