Das „Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz“ (DEMIS) soll bis Ende 2022 allen Gesundheitsbehörden in Bund und Ländern zur Verfügung stehen. Wie sind die Gesundheitsbehörden in Ihrem Bundesland in der digitalen Transformation heute aufgestellt?
Wir sind bei der digitalen Transformation in den Gesundheitsämtern einen großen Schritt weitergekommen. Im Bereich des Meldewesens sind alle Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz mit der für die Entgegennahme von Meldungen entscheidenden DEMIS-Schnittstelle des RKI ausgestattet. Es besteht eine Nutzungsrate von 100%. Das bedeutet: In Bezug auf den Meldeweg ist eine komplette digitale Vernetzung von Labor / bzw. meldendem Arzt über das Gesundheitsamt und das Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut vorhanden. Zu Jahresbeginn war bundesweit Startschuss: Labore, Praxen und andere meldepflichtige Stellen können bestätigte Corona-Fälle auf dieser Grundlage digital an die Behörden übermitteln, und alle Gesundheitsämter sind in der Lage, diese Meldungen systematisch zu verarbeiten. Die Meldung per Fax ist nur noch in Ausnahmefällen notwendig. Das spart allen Beteiligten viel händische Arbeit und hilft, Fehler zu vermeiden.
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Welche Herausforderungen gibt es bei der digitalen Vernetzung der Gesundheitsbehörden untereinander?
Ein wichtiges Thema ist die digitale Vernetzung der Gesundheitsämter untereinander zum Beispiel bei der Kontaktpersonen-Nachverfolgung. Hierfür verwenden derzeit nahezu alle Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz das Programm MIKADO der Mikroprojekt GmbH Kaiserslautern. Funktional bietet dieses Programm die zur Kontaktverfolgung in der aktuellen Pandemie notwendigen Möglichkeiten. Das Programm hat sich im Verlauf der Corona-Pandemie in den Gesundheitsämtern in Rheinland-Pfalz etabliert. Es ist allerdings stärker auf die interne Verwaltung der Kontaktpersonen-Nachverfolgung ausgelegt und weniger auf die Kooperation unter den Ämtern. Rheinland-Pfalz verfolgt das Ziel, eine möglichst bundeseinheitliche Lösung zu erreichen. Derzeit wird geprüft, ob gemeinsam mit den zuständigen Kommunen nach Abflachung der Infektionszahlen eine Etablierung der webbasierten Technologie SORMAS erfolgen soll. Im Rahmen des ÖGD-Pakts wird längerfristig eine einheitliche Nutzung von SORMAS befürwortet. Der Bund stellt umfangreiche Fördermittel zur Verfügung.
Der Bund unterstützt die Digitalisierung der Gesundheitsbehörden mit verschiedenen Programmen – sind diese hinreichend?
Der Bund hat mit dem 2. Bevölkerungsschutzgesetz (Inkrafttreten zum 19. Mai 2020) 50 Millionen Euro für die technische Modernisierung der Gesundheitsämter bereitgestellt. Die Unterstützung des Bundes bei der technischen Modernisierung der Gesundheitsämter bewerten wir positiv – insbesondere, weil sie eingebettet ist in das gesamte Förderkonzept des ÖGD-Paktes, der unter anderem auch Förderung für Personalstellen sowie für Aus-, Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten umfasst.
Digitale Gesundheitsdaten sind besonders sensibel. Wie kann ein effizienter Datenschutz gewährleistet werden?
Nur die Meldung an das Gesundheitsamt enthält direkte personenbezogene Daten wie Name, Anschrift etc., weil sie für die Arbeit des Gesundheitsamts notwendig sind. Bei der Übermittlung an das Landesuntersuchungsamt (und von dort ans RKI) werden nur anonymisierte Daten übertragen.