Das BGH hat aktuell ein Urteil zu Dashcams gesprochen, nach dem Aufnahmen von Dashcams bsw. bei Unfällen vor Gericht verwendet werden dürfen. Ist damit die Rechtsunsicherheit jetzt vollkommen vom Tisch, oder bleiben weiter ungeklärte Fragen für Anwender aber auch für Geschädigte?
Der BGH hat mit seinem Urteil bezüglich des Datenschutzes weitgehende Rechtssicherheit geschaffen. Die langanhaltende und dauerhafte Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens ist weiterhin unzulässig. Unklarheit besteht noch darin, wie genau eine rechtskonforme Aufzeichnung möglich ist.
Muss die Politik hier ggf. gesetzgeberisch nachbessern?
Ja, es müssen die berechtigten Interessen von Geschädigten an einer Aufklärung eines Unfallgeschehens und die Datenschutzinteressen von unbeteiligten Verkehrsteilnehmern und Verkehrsteilnehmerinnen miteinander abgewogen werden. Die dauerhafte Aufzeichnung von Dashcams ist problematisch, weil auch Videos aufgenommen werden könnten, die stark in die Persönlichkeitsrechte eingreifen. Später finden sich diese Videos möglicherweise im Internet und sind einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Der alte Datenschutzgrundsatz gilt nach wie vor, dass die Nichterhebung von Daten zuverlässig vor Datenmissbrauch schützt. Sinnvoll wäre die Einführung eines standardisierten Aufnahmemodus, bei dem die Daten in bestimmten Zeitintervallen überschrieben werden und so nur die letzte Aufzeichnung (die des Unfallvorganges) gespeichert bleibt. Der Gesetzgeber sollte diesen Videomodus bei Dashcams verbindlich zertifizieren.
Wie schätzen Sie grundsätzlich den Nutzen von Dashcams für die Verkehrssicherheit ein? (Stichwort Dashcam oder Crashcam?)
Häufig wird davon ausgegangen, dass sich der Einsatz von Dashcams positiv auf die Einhaltung von Verkehrsregeln auswirkt. Ob ein solcher Zusammenhang besteht, ist jedoch umstritten. Zusatzfunktionen in Dashcams wie Abstandswarner oder Spurhalteassistenten können aber einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.
Welche Empfehlungen und Richtlinien haben Sie für Nutzer von Dashcams? Was können Autofahrer tun, die Ihre Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte durch Dashcams eingeschränkt sehen?
Sicherlich werden Gerichte sehr lange Aufzeichnungen in Dashcams als Gesetzesverstoß bewerten, insbesondere wenn gezielt oder zufällig Videos aufgenommen wurden, die stark in die Persönlichkeitsrechte eingreifen. Die Nutzer sollten eine Intervalllöschung vornehmen, wenn das ihre Dashcam technisch ermöglicht oder entsprechende Neugeräte erwerben. Keinesfalls sollten Aufzeichnungen von Dashcams im Internet oder anderswo veröffentlicht werden. Sieht jemand seine Persönlichkeitsrechte verletzt, besteht die Möglichkeit zur Klage. Nach Paragraph 201a Strafgesetzbuch ist jede unbefugte Bildaufnahme im höchstpersönlichen Lebensbereich strafbar. Auch im Kunst-Urheber-Gesetz § 22 und § 23 sind Bildanfertigungen von Personen sowie deren Schaustellung an Bedingungen geknüpft."