Der Zugang zu den UKW-Antennen ist frei. Mit der sogenannten Entgeltregulierung für den UKW-Markt hat die BNetzA kurz vor der IFA dafür das entscheidende Papier veröffentlicht. Jetzt ist rechtskräftig, dass neue Anbieter, wie UPLINK Network oder DIVICON MEDIA die Infrastruktur der Media Broadcast mitnutzen können, die aktuell knapp 1.700 UKWSender in Deutschland betreibt.
Für den Geschäftsführer von UPLINK, Michael Radomski, ein Meilenstein, mit dem die Radiobranche endlich ihr Ziel erreicht hat. „Jetzt ist die Liberalisierung unseres Marktes nicht mehr aufzuhalten und unsere Mitarbeiter brennen darauf, ab Januar 2016 im großen Stil zu zeigen, wie gut unsere Prozesse und Systeme sind.“ Radomski rechnet ab dem kommenden Jahr fest mit signifikanten Verlagerungen von UKW-Sendern zur UPLINK. Der Gesellschafter des Unternehmens und Bundesminister a. D., Prof. Dr. Christian Schwarz-Schilling, ist sich sicher, „dass vor allem diejenigen Unternehmen, die diese Chance des Wettbewerbs jetzt ergreifen und die schnell am Markt entsprechende Dienstleistungen anbieten, in der Vorhand sein werden“.
Wie groß die Bewegung im Markt tatsächlich ist, zeigt auch die neue Partnerschaft der DIVICON MEDIA GmbH mit dem holländischen Sendernetzbetreiber Broadcast Partners, der jetzt beim Leipziger Sendernetzspezialisten eingestiegen ist. Robert-jan van der Hoeven, CEO Broadcast Partners, ist davon überzeugt, „viel bessere Dienstleistungen zu besseren Preisen und besseren Bedingungen auf dem deutschen Markt anbieten zu können“. Bereits jetzt hat die DIVICON eine öffentlich-rechtliche Sendergruppe, eines der international größten Privatradionetzwerke sowie einen neu entstehenden, modernen Sender in Norddeutschland für sich gewonnen.
Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) – der den Prozess zur zügigen Netzliberalisierung mit angestoßen hat – hofft jetzt, dass sich der neue Wettbewerb aber auch in den Marktbedingungen für seine Mitglieder niederschlägt. „Die Anpassung des Telekommunikationgesetzes war hierfür ein wichtiger erster Schritt, dessen Umsetzung in der Praxis wir nun weiter verfolgen“, so Sebastian Artymiak, Leiter Medientechnologie beim VPRT.
Hintergrund für die Liberalisierung der UKW-Netze ist die TKG-Novelle aus dem Jahr 2012. Darin gibt der Gesetzgeber vor, den UKW-Sendernetzbetrieb zum Stichtag 31. Dezember 2015 mit dem ausdrücklichen Ziel einer Wettbewerbsbelebung liberalisieren zu wollen. Damit könnte das bisherige Quasi-Monopol des Sendernetzbetreibers Media Broadcast fallen, dessen Technik bislang nahezu alle privaten UKW-Rundfunksender in Deutschland nutzen.