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Recht auf Zwangsbeiträge verpflichtet zu Sparsamkeit

Wo die ARD aus Sicht eines Wirtschaftswissenschaftlers kürzen könnte

Prof. Dr. Kai A. Konrad, Direktor am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen Quelle: David Ausserhofer Prof. Dr. Kai A. Konrad Direktor Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen 25.01.2018
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Der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Kai A. Konrad plädiert für eine verbesserte Programmausrichtung und Einsparungen etwa bei den Sportrechten. "Dann bliebe viel Geld für Sendungen übrig, die informativ und wichtig sind, von den Privaten aber nicht angeboten würden. Beispielsweise für Nachrichtensendungen, die wirklich gut recherchiert sind und sich auf ein gutes System internationaler Korrespondenten stützen."







Der neue ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm kündigt Einschnitte im Programm an, falls die Rundfunkbeiträge nicht wenigstens um einen Teuerungsausgleich ansteigen. Wie bewerten Sie das? Insbesondere auch da die KEF im Dezember verbreitete, dass die Öffentlich-Rechtlichen bis 2020 mit weniger Geld auskommen müssten, als sie angemeldet haben.
Die Bewertung hängt davon ab, welche Programmformate betroffen wären. Der ÖR kauft mit seinem großen Budget z.B. die teuren Senderechte für große Liveübertragungen von Sportereignissen. Es mag wichtig sein, dass über solche Ereignisse berichtet wird. Aber was würde passieren, wenn der ÖR sich aus diesen Formaten zurückzieht? Private Sender würden für die Senderechte bieten. Und weil der ÖR mit seinem großen Budget nicht mehr mitbietet, würden sie diese Senderechte vermutlich preiswerter erwerben und ausstrahlen. Ein gutes Beispiel dafür ist die Formel-I Autorennen in RTL. Ganz in diesem Sinne hat der Wissenschaftliche Beirat beim BMF in seinem Gutachten „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“ für eine verbesserte Programmausrichtung plädiert. Der ÖR könnte sich aus Sendeformaten zurückziehen, wenn diese Inhalte gegebenenfalls in vergleichbarer Weise von den Privaten angeboten würden. Man könnte so das Geld der Rundfunkbeitragszahler einsparen, ohne dass uns Zuschauern dadurch wirklich etwas verloren ginge. Dann bliebe viel Geld für Sendungen übrig, die informativ und wichtig sind, von den Privaten aber nicht angeboten würden. Beispielsweise für Nachrichtensendungen, die wirklich gut recherchiert sind und sich auf ein gutes System internationaler Korrespondenten stützen.

Programmlich sieht der neue ARD-Vorsitzende vor allem die Talkshows als „zu dominant“ an – sind diese Formate aus Ihrer Sicht überpräsent im öffentlich-rechtlichen Fernsehen?
Persönlich würde ich dem sehr zustimmen. Aber auch hier wäre wohl der objektive Gradmesser, ob man wirklich den ÖR bzw. das Geld der Rundfunkbeitragszahler benötigt, Talkshows in großer Zahl zu produzieren. Der ÖR ist in diesem Bereich sehr präsent und dominiert gegenüber Angeboten der Privatsender. Aber würde sich der ÖR aus diesem Metier zurückziehen, würden die Privatsender ihr Angebot in diesem Bereich vermutlich erheblich ausweiten. Würde uns Zuschauern also wirklich viel verloren gehen, wenn der ÖR dies den Privaten überlässt?

Bei vielen strukturellen Änderungen wie Sender-Zusammenlegungen oder -Kooperationen verweist der neue ARD-Vorsitzende auf die Rechtslage, wobei sich aus Rundfunk- und Kartellrecht Widersprüche ergeben. Welches sind die wichtigsten Veränderungen am Rechtsrahmen, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk für seine Zukunft braucht?
Von solchen strukturellen Reformen verspreche ich mir nicht viel, und das gelebte Rundfunkverfassungsrecht setzt da wohl auch enge Grenzen. Aber man kann vom ÖR vielleicht mehr öffentliche Transparenz und Rechenschaft fordern. Der Rundfunkbeitrag ist schließlich eine Zwangsabgabe. Sie ist verbindlicher und unausweichlicher als alle Steuern, die ich ansonsten kenne. Man kann sich der Zahlung nur durch Aufgabe seines Wohnsitzes entziehen, also durch Auswanderung oder Obdachlosigkeit. Mit dem Recht, solche Zwangsbeiträge zu erheben, gehen hohe gesellschaftliche Verpflichtungen einher, auch die Verpflichtung, mit diesen Mitteln besonders sorgsam und sparsam umzugehen. 

Streit gibt es insbesondere auch um die öffentlich-rechtlichen Digitalangebote, insbesondere Presseverlage fühlen sich durch diese bedroht. Welche Inhalte sollten die Öffentlich-Rechtlichen im Netz verbreiten?
In der Tat konkurriert der ÖR in diesem Bereich mit Zeitungsverlagen im Internet. Die umfangreichen Rundfunkgebühren führen hier zu sehr ungleichen Wettbewerbsbedingungen. Hochwertige Angebote der Zeitungsverlage im Internet wären sehr wünschenswert. Sie könnten einen wichtigen Beitrag zur Meinungsvielfalt und zur öffentlichen Information beitragen. Solche Angebote müssten sich aber über Werbung finanzieren oder über Pay-per-view-Finanzierungsmodelle. Der ÖR kann es sich hingegen leisten, seine Angebote kostenlos ins Internet zu stellen, und finanziert sie indirekt über die Rundfunkbeiträge. Die möglichen Informations- und Meinungsangebote von Zeitungsverlagen im Internet werden so vermutlich verdrängt, bzw. hochwertige Produkte können sich gegen diese Konkurrenz kaum etablieren. Auch hier hat der Wissenschaftliche Beirat beim BMF die Frage aufgeworfen, weshalb Zwangsbeiträge erhoben werden, um Medienformate zu produzieren, die andernfalls von privaten Anbietern in ähnlicher Qualität bereitgestellt würden.

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