Öffentlich-rechtliche Medien stellen (im internationalen Medienvergleich nachweislich) eine wichtige Voraussetzung für demokratische Systeme dar, denn ausschließlich sie sind über Rundfunkstaatsverträge zu einem öffentlichen Auftrag wirklich verpflichtet – und müssen nicht ökonomisch Gewinn erwirtschaften. Neben diesem Grundsätzlichen gibt es in der Umsetzung viel Verbesserungsbedarf, wie unsere Initiative für einen Publikumsrat www.publikumsrat.de in seinen Forderungen in der "Erlanger Erklärung" ausführlich darlegt.
Vor allem die Degeneration der öffentlich-rechtlichen Medien als Pensionskasse für altgediente Mitglieder, die gleichzeitige Prekarisierung der freien Kreativen, die aufgeblasene Verwaltung und teure Überbezahlung von Billigproduktionen über Produktionsfirmen von Talkmastern, die fehlende Partizipation und Transparenz vom Stakeholder Publikum, aber auch die fehlende Kontrollmöglichkeit durch eine wichtige Organisation wie die KEF sind zu bemängeln und beheben - wie noch einiges mehr.
Deshalb errechnet sich der Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Medien aus ihrem Bedarf zur Grundversorgung der Bevölkerung (und muss so begründet und kalkuliert werden) und hat Null und Garnichts mit anderen Verbraucherpreisen zu tun, die von ökologischen und anderen wirtschaftlichen Faktoren abhängig sind. Meine Kollegin und ich, als Gründerinnen der Initiative für die Etablierung von Publikumsräten und beide Medienwissenschaftlerinnen, setzen uns für den Erhalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und inzwischen auch den Aus- und Umbau zu einem öffentlich-rechtlichen Internet ein, das weniger gewinnorientierte Datenkraken, als vielmehr genossenschaftlich organisierte Plattformen bieten sollte.
Somit wäre auch langfristig in Zeiten medialer Konversion die Existenz von Körperschaften öffentlichen Rechts als öffentlich-rechtliche Mediensysteme möglich, die eine Voraussetzung für einen nachhaltig bezahlten und unabhängigen Journalismus (idealtypisch) und somit von demokratisch reflektierender Meinungsbildung sind. Was nicht heißt, dass unsere existierenden öffentlich-rechtlichen Medien bereits gemäß ihrem Auftrag arbeiten würden (siehe Verfassungsgerichtsurteile).
Zudem könnten sie sich über Publikumsräte – und damit einer verbesserten Kommunikation mit dem Publikum – an der notwendigen Medienbildung in der breiten Bevölkerung beteiligen und sich so auch selbst mehr Legitimation verschaffen. Dass die wirtschaftlich orientierte EU-Verfassung unter dem Label "Marktgerechtigkeit" auf die Abschaffung öffentliche-rechtlicher Mediensysteme schielt, ist ja bekannt - von verschwörungstheoretisch inspirierten und medienfeindlich Ideologisierten ganz zu schweigen.
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