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Private Hörfunk- und Fernsehanbieter vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen

Wie die NLM helfen kann - und was derzeit nicht geht

Andreas Fischer, Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) Quelle: NLM Andreas Fischer Geschäftsführer tmc Content Group GmbH 27.04.2020
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"Fakt ist, dass die Nutzung von Radio und TV insgesamt in den letzten Wochen erheblich gestiegen ist", konstatiert NLM-Direktor Andreas Fischer. Rundfunkanbieter seien daher zu Recht als systemrelevant eingestuft. Gleichzeitig brechen allerdings die Werbeerlöse ein - jetzt sei schnelles Handeln zur schnellen Hilfe gefragt.







Die Privatradios beklagen dramatische Umsatzeinbußen durch die Corona-Krise. Welche Instrumente gibt es, um die privaten Rundfunkunternehmen in Ihrer Region zu unterstützen?
Fakt ist, dass die Nutzung von Radio und TV insgesamt in den letzten Wochen erheblich gestiegen ist. Das zeigt, dass Rundfunkanbieter zu Recht als systemrelevant eingestuft werden sollten. Gleichzeitig brechen derzeit die Werbeerlöse ein. Das stellt insbesondere private lokale und regionale Hörfunk- und Fernsehanbieter vor große wirtschaftliche Herausforderungen.

Derzeit werden durch die Verbände und die Landesmedienanstalten auf Länderebene die wirtschaftlichen Folgen möglichst genau ermittelt, um mögliche Unterstützungsbedarfe besser zu identifizieren.

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) kann ihre Mittel jedoch nur innerhalb der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben verwenden. Eine direkte Förderung kommerzieller privater Veranstalter z.B. durch Zuschüsse ist im Niedersächsischen Mediengesetz (NMedienG) nicht vorgesehen. Die Aufgaben erlauben derzeit nur die Förderung der rundfunktechnischen Infrastruktur für digitalisierte Übertragungstechniken, jedoch nicht für analoge Übertragungswege wie UKW.

Die privaten Rundfunkveranstalter in Niedersachsen haben aber die Möglichkeit, bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) u.a. Zuschüsse oder Liquiditätskredite zu beantragen.

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Zur Bewältigung der Krise wird u.a. eine Beteiligung am Rundfunkbeitrag angeregt. Was halten Sie davon?
Die Bewältigung der Krise erfordert jetzt schnelles Handeln zur schnellen Hilfe. Eine Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags scheint vor diesem Hintergrund kurzfristig nicht zielführend.

Als eine Möglichkeit wird ebenfalls die vorübergehende Entlastung von den Programmzuführungs- und Verbreitungskosten ins Feld geführt - sehen Sie darin eine Möglichkeit, den privaten Rundfunk zu unterstützen, oder wird damit das Problem lediglich auf die Netzbetreiber abgewälzt?
Die Landesmedienanstalten führen intensive Gespräche mit den Veranstaltern, Verbänden und Verantwortlichen der Regierungen auf Länder- und Bundesebene. Gemeinsam suchen alle Beteiligten derzeit nach Möglichkeiten, auf der Kostenseite für Entspannung zu sorgen. Die Verbände haben erreicht, dass es bei den Verwertungsrechten ein Entgegenkommen gibt. Gleiches wird derzeit im Zusammenhang mit den Verbreitungskosten ausgelotet.

Inzwischen gibt es auch Stimmen, die europäische Hilfen für die Privatrundfunkanbieter wegen ihrer Systemrelevanz fordern. Wie beurteilen Sie diese Forderungen?
Grundsätzlich gilt: Rundfunk ist eine Sache der Mitgliedstaaten. Insofern ist es eine große Hilfe und klares Signal, dass die EU-Kommission der Bundesregierung die Bereitstellung von Kleinbeihilfen während der Krise genehmigt hat. Die Fördermaßnahmen in einem Umfang von bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen werden danach auch nicht auf bestehende Beihilfen (de-minimis-Regelung) angerechnet, sondern dürfen kumuliert werden.

Darüber hinaus sind die Medienanstalten über den Vorsitz der European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA) in die Diskussionen auf europäischer Ebene einbezogen. Die ERGA hat kürzlich die EU-Kommission über die Situation in den Mitgliedstaaten informiert und gebeten, ihrerseits Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen von COVID-19 auf den Mediensektor und den europäischen Binnenmarkt in Betracht zu ziehen.

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