Die Privatradios beklagen dramatische Umsatzeinbußen durch die Corona-Krise. Welche Instrumente gibt es, um die privaten Rundfunkunternehmen in Ihrer Region zu unterstützen?
Die Nutzung von Radio- und TV-Angeboten ist in den letzten Wochen insgesamt erheblich gestiegen. Dies verdeutlicht, dass Rundfunkanbieter unabhängig von ihrer öffentlich-rechtlichen oder privaten Provenienz zu Recht als systemrelevant eingestuft werden. Gleichzeitig brechen derzeit die Einnahmen privater Rundfunkunternehmen, insbesondere Werbeerlöse, ein. Das stellt insbesondere private lokale und regionale Hörfunk- und Fernsehanbieter wie Veranstalter, die sich im bundesweiten Digitalradio engagieren, auch im Saarland vor große wirtschaftliche Herausforderungen, ohne dass sie ohne Weiteres mit Kurzarbeit reagieren können.
Der LMS kommen nach dem Saarländischen Mediengesetz u.a. die gesetzlichen Aufgaben zu, den Medienstandort Saarland und Meinungsvielfalt für das Saarland zu fördern. Dies schließt aus hiesiger Sicht die Bewahrung vorhandener Angebotsvielfalt im Saarland als Aufgabe ein.
Neben den Soforthilfe- und Liquiditätsfonds, die Bund und Länder aufgelegt haben, gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, dass die Landesmedienanstalten nach § 40 RStV Infrastrukturkosten fördern. Aufgrund ihrer tragenden Rolle für die Demokratie und der ihnen zukommenden Systemrelevanz als Informationsgarant der Bevölkerung ist auch ein spezielles Medienstützungsprogramm denkbar.
Mit einem gemeinsamen Appell haben sich die im Saarland zugelassenen privaten Rundfunkveranstalter und die LMS vor diesem Hintergrund an Landtag und Regierung des Saarlandes gerichtet und für besondere, zeitnah umgesetzte und über die bisherigen allgemeinen Hilfspakete hinausreichende Unterstützungsmaßnahmen ausgesprochen. Der Wunsch nach Unterstützung bezieht sich auf die Verbreitungs- und Vertriebskosten für den terrestrischen Bereich wie die Kosten für das redaktionelle Personal, soweit es für die Aufgabenerfüllung notwendig ist und daher Kurzarbeit nicht erfolgen kann. Unterstützung kann dabei insbesondere durch nicht rückzahlbare Zuschüsse sowie durch Werbung der öffentlichen Hand für die privaten Rundfunkveranstalter erfolgen.
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Zur Bewältigung der Krise wird u.a. eine Beteiligung am Rundfunkbeitrag angeregt. Was halten Sie davon?
Die Bewältigung der Krise erfordert jetzt schnelles Handeln zur schnellen Hilfe. Eine Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags scheint vor diesem Hintergrund kurzfristig nicht zielführend.
Als eine Möglichkeit wird ebenfalls die vorübergehende Entlastung von den Programmzuführungs- und Verbreitungskosten ins Feld geführt - sehen Sie darin eine Möglichkeit, den privaten Rundfunk zu unterstützen, oder wird damit das Problem lediglich auf die Netzbetreiber abgewälzt?
Die Landesmedienanstalten führen intensive Gespräche mit den Veranstaltern, Verbänden und Verantwortlichen der Regierungen auf Länder- und Bundesebene. Gemeinsam suchen alle Beteiligten derzeit nach Möglichkeiten, auf der Kostenseite für Entspannung zu sorgen. Die Verbände haben erreicht, dass es bei den Verwertungsrechten ein Entgegenkommen gibt. Gleiches wird derzeit im Zusammenhang mit den Verbreitungskosten ausgelotet.
Inzwischen gibt es auch Stimmen, die europäische Hilfen für die Privatrundfunkanbieter wegen ihrer Systemrelevanz fordern. Wie beurteilen Sie diese Forderungen?
Grundsätzlich gilt: Rundfunk ist eine Sache der Mitgliedstaaten. Insofern ist es eine große Hilfe und klares Signal, dass die EU-Kommission der Bundesregierung die Bereitstellung von Kleinbeihilfen während der Krise genehmigt hat. Die Fördermaßnahmen in einem Umfang von bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen werden danach auch nicht auf bestehende Beihilfen (de-minimis-Regelung) angerechnet, sondern dürfen kumuliert werden.
Darüber hinaus sind die Medienanstalten über den Vorsitz der European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA) in die Diskussionen auf europäischer Ebene einbezogen. Die ERGA hat kürzlich die EU-Kommission über die Situation in den Mitgliedstaaten informiert und gebeten, ihrerseits Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen von COVID-19 auf den Mediensektor und den europäischen Binnenmarkt in Betracht zu ziehen.
Aus hiesiger Sicht würden solche Maßnahmen dem Solidaritätsprinzip der europäischen Verträge wie auch der europarechtliche Pflicht zur Wahrung von Kultur- und Medienvielfalt Rechnung tragen.