Das Grundgesetz garantiert im Artikel 5 eine Rundfunkfreiheit und verleiht damit Radio, ebenso wie den Print-, Tele- und Onlinemedien, den Rang der Pressefreiheit, die wiederum ein tragendes Element ist, um in einer demokratischen Grundordnung die individuelle Meinungsbildung zu garantieren.
Eine vom Gesetzgeber veranlasste Umstellung auf DAB sollte den privaten Radioanstalten weder zum Nachteil werden, da sie eben Teil unseres enorm wichtigen Presseapparates sind, noch darf die Umstellung diesen zur Vorteilbeschaffung dienen. Die Diversifikation des Radios auf andere Kanäle hin mit weiteren crossmedialen Angeboten ist weiterhin eine Aufgabe, die die privaten Sendeanstalten für sich meistern müssen. Denn den Grundstock an freier Presse garantieren bereits die öffentlich-rechtlichen Medien in unserem Land.
Die DAB Technologie bedeutet lediglich die Fortführung des gleichen Produktes auf den UKW-Frequenzen, daher ist der Investitionsanreiz für Sendeanstalten bzgl. dem Internet-Radio mit den vielen gebotenen Möglichkeiten sehr viel höher. Dem Hörer ist es letztendlich egal, ob das Programm über eine digitale Technologie empfangen wird oder analog.
Nicht zu unterschätzen ist bei dieser Argumentation jedoch die Pfadabhängigkeit einer Technologie, sodass eine aufoktroyierte Umstellung – durch einen, wie ursprünglich geplanten Abschalttermin für UKW – größeren Umstellungsschwierigkeiten mit sich bringt als vielleicht zunächst abzusehen. Medienwissenschaften belegen ebenso, dass Medien sich lediglich diversifizieren und auf Zielgruppen spezialisieren, allerdings nicht verdrängen. Tonträger – besonders die Langspielplatten, die sich einstweilen bei manchen einer neuer Beliebtheit erfreuen – haben dies eindrucksvoll bewiesen.
Daher ist die aufoktroyierte Umstellung mit Vorsicht zu genießen. Zumal die bisherigen, nachvollziehbaren Anlaufschwierigkeiten des Digitalradios hinsichtlich der Nutzerakzeptanz dies bewiesen haben.
Die Zukunft des Radios hängt wohl auch eng an der Zielgruppe desselben. Junge, digital-affine Hörergruppen werden die im Positionspapier des Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V.s ausgeführten Veränderung des Radios der Zukunft wohl schneller annehmen und leben als andere Zielgruppen.
Die Diskussion ist also nicht nur eine rein technologiebezogene, sondern eben auch eine gesellschaftspolitische, in dem ein erzwungene Wandel wohl kaum so simpel zu sein scheint, wie man sich das vorstellen mag. Dieser endet eben nicht mit der Technologieumstellung, er fängt damit erst an. Und solange weder die Umsetzung noch die Akzeptanz gegeben ist, wird die Praxis der Vergabe der UKW-Frequenzen wahrscheinlich weiterlaufen.