Bei öffentlich-rechtlichen Angeboten soll künftig der Schwerpunkt auf Audios und Videos liegen, Texte sollen aber weiter zulässig sein. Wie beurteilen Sie diesen Kompromiss?
Ich begrüße die Einigung im jahrelangen Streit um die Presseähnlichkeit des Online-Angebots von öffentlich-rechtlichen Sendern. Der Kompromiss schafft Klarheit. Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen online ihren Schwerpunkt auf Video und Audio legen. Texte, die keinen konkreten Bezug zu einer Sendung haben, sind untersagt. Damit haben die Zeitungen mit ihren Netzangeboten weniger Konkurrenzdruck durch kostenfreie Angebote. Sie sehen eine verlässliche Entwicklungsperspektive und können verstärkt in die journalistische Qualität ihrer Angebote investieren. Das fördert die Vielfalt, die wir in der Berichterstattung brauchen.
Über Streit mit privaten Medien über die Online-Angebote soll künftig Schiedsgerichte entscheiden. Was erwarten Sie von deren Arbeit?
Von den Schiedsgerichten erwarte ich künftig klare Entscheidungen auf der Basis der aktuellen Rechtslage.
Die Anstalten dürfen – in Absprache mit den Gremien – Videos und Audios künftig länger als sieben Tage in den Mediatheken lassen dürfen. Wie bewerten Sie das?
Ich befürworte dies sehr. Die enge Frist von nur sieben Tagen war für alle unverständlich. Unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss auch Internetangebote publizistisch wettbewerbsfähig und Telemedienangebote in der Form und in dem Umfang anbieten können, die der jeweiligen Plattform (z.B. Mediatheken, Apps usw.) entsprechen und die deren Nutzerinnen und Nutzer auch dort erwarten.
Die Anstalten sollen zeit- und kulturgeschichtliche Archive mit informierenden, bildenden und kulturellen Inhalten aufbauen. Wie sollten diese aus Ihrer Sicht aussehen?
Das sollten wir letztlich den Anstalten überlassen und den Aufbau interessiert und kritisch begleiten. Wichtig sind natürlich Unabhängigkeit und Themenkompetenz.
Nun muss der Telemedienauftrag noch durch die Parlamente der Bundesländer. Welche Regelungen müssten aus Ihrer Sicht noch ergänzt werden?
Weiterer Regelungen oder Ergänzungen sind aus meiner Sicht zunächst nicht notwendig. Die Bayern SPD-Landtagsfraktion wird dem Telemedienstaatsvertrag, auf den sich die Ministerpräsidenten in ihrer Konferenz verständigt haben, im Bayerischen Landtag zustimmen.

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