Die LfM will bis zum Sommer vier Modelle diskutieren, wie es mit dem digitalen Rundfunk in NRW weitergehen soll. Welche Modelle sind das und welche Handlungsempfehlungen ergeben sich daraus ggf.?
Zunächst: NRW hat eine sehr spezifische Radiolandschaft, die vor allem dem Gedanken der Vielfalt verpflichtet ist. Diese Vielfalt zu sichern und zukunftsfähig zu halten ist eine unserer zentralen Aufgaben. Und das tun wir gerne. Es ist offensichtlich, dass die Hörfunklandschaft in NRW vor großen Herausforderungen steht: Das Zwei Säulen-Modell, das engen Vorgaben folgt und stark reglementiert ist, ist auf die UKW-Landschaft zugeschnitten. Man kann die Hörfunklandschaft aber nicht mehr vor technischen Entwicklungen wie DAB plus oder 5G abschotten. Allerdings diskutieren wir keine „Modelle“, sondern betrachten lediglich unterschiedliche Zukunftsszenarien und stellen uns Fragen wie die folgenden: Wie entwickelt sich der (UKW-)Hörfunkmarkt für den Fall, dass sich der DAB+ Standard auch im privaten Bereich weiter durchsetzen wird? Und: Was geschieht, wenn Streaming in absehbarer Zeit auch im mobilen Bereich wettbewerbsfähig sein wird? Würde das eine digitale Radionutzung über DAB+ möglicherweise obsolet machen? Ist DAB+ nur eine Übergangstechnologie, die in nicht allzu ferner Zukunft z.B. durch Streaming abgelöst wird? Oder ist davon auszugehen, dass vielleicht sogar beide Standards parallel genutzt werden? Wir haben dazu eine Studie in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse wir im Mai erwarten. Ob und wenn ja welche Handlungsempfehlungen sich daraus ableiten lassen, wird sich zeigen. Wir sind dabei vollkommen ergebnisoffen – und das ist eine Haltung zu diesem Thema, die wir auch allen anderen empfehlen.
Inwieweit hat der sächsische Lokalradioversuch der SLM über DAB+ Vorbildfunktion?
Natürlich beobachten wir auch die Entwicklungen in anderen Bundesländern, die sich ja auch auf den NRW-Markt auswirken. Es gibt für uns aber keinen Prototyp, den wir besonders gutheißen oder befürworten. Die LfM sieht sich hier in einer neutralen Moderatorenrolle. Zudem lassen sich andere Modelle eher schwer auf die doch sehr spezifischen Anforderungen unseres Landes übertragen. Unser Ziel ist eine vielfältige private lokale bzw. regionale Hörfunklandschaft. Wie genau die aussehen wird, werden wir mit den Marktteilnehmern gemeinsam entwickeln.
Den Privatradios in NRW droht derzeit über UKW Ungemach aufgrund der bisher unrunden Liberalisierung der UKW-Sendernetze. Inwieweit ist das eine existentielle Bedrohung für die privaten Programmanbieter in NRW?
Die Situation ist angespannt, aber nicht unlösbar. Wir verlangen nun von allen Beteiligten an diesem Prozess, dass sie gemeinsam die Verantwortung für eine Lösung annehmen und ihr gerecht werden. Weder die lokale Vielfalt noch die Hörer dürfen unter einem solchen Prozess leiden. Ein erster Schritt ist es, den Zeitdruck aus dem Thema zu nehmen, ein Zweiter, die Diskussion zu entemotionalisieren und ein Dritter, zu verstehen, dass die Verbreitung von medialen Inhalten nicht das gleiche ist wie der Vertrieb von Handtaschen und daher noch anderen Anforderungen folgt als den rein Wirtschaftlichen.
Was fordert die LfM von den neuen Netzbetreibern und (Sub-)Dienstleistern sowie der Bundesnetzagentur? (Verlängerung der Fristen etc.)?
Bekannt ist ja, dass die Landesmedienanstalten zu einem runden Tisch zum Thema UKW-Verbreitung eingeladen hatten. An der Diskussion beteiligt waren und sind Antenneninvestoren, der Standortinhaber (DFMG), Sendernetzbetreiber und Vertreter der Privatradios sowie der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Auch die Bundesländer, die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt sind involviert. In einem ersten Gespräch ging es darum, die offenen Fragen, die durch den Verkauf der Infrastruktur entstanden sind, zu besprechen. Durch den Tag des Eigentumsübergangs am 1. April stehen ja alle unter einem großen zeitlichen Druck. Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Gespräche deutlich mehr Zeit benötigen. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass der Sendebetrieb zunächst über den 31. März 2018 hinaus fortgeführt werden könnte mit dem Ziel, die Verhandlungen zu einem erfolgreichen Ende zu führen. Für Nordrhein-Westfalen haben wir übrigens einen zusätzlichen runden Tisch geplant, der am 16. April stattfinden wird.