Die Bundesnetzagentur hat die Vorgaben für die Vergabebedingungen bei der 5G-Versteigerung verschärft und dafür Lob und Kritik bekommen. Wie finden Sie die Vorgaben?
Die Vorgaben sind - trotz der monierten Verschärfung - ein Kompromiss zwischen den Interessen von Bund, Ländern, Kommunen, Wirtschaft und Verbrauchern einerseits und den Telekommunikationsanbietern auf der anderen Seite. Zum Beginn des Prozesses der 5G-Versteigerung muss sichergestellt werden, dass die Versorgung flächendeckend und so kurzfristig wie möglich erfolgt. Moderne Mobilfunkinfrastruktur ist der Schlüssel zur künftigen Teilhabe an Gesellschafts- und Arbeitsleben gerade in den ländlichen Regionen. Genau deshalb habe ich der Verschärfung der Regelungen zugestimmt.
Nach den Vorgaben soll es für Netzbetreiber ein Verhandlungsgebot für Neueinsteiger über das Roaming geben - aber keine verpflichtende Netzöffnung. Wie bewerten Sie das?
Die Netzbetreiber sollen in Form des Gebots verpflichtet werden, mit potenziellen Neueinsteigern in Verhandlungen zum Roaming zu treten. Dabei muss jedoch sichergestellt werden, dass die umfangreichen Investitionen in die Infrastruktur, die bereits erfolgt sind, berücksichtigt werden. Außerdem ist es wichtig und notwendig, dass die Netzbetreiber sinnvoll beim Ausbau kooperieren. Beispielsweise in ländlichen Regionen sind dazu Modelle denkbar.
Die genannten Vorgaben sehen daher einen Kompromiss vor, der bei entsprechender Begleitung durch die Bundesnetzagentur die gewünschten Ausbauziele befördern kann.
Insbesondere auf den wichtigen Verkehrsadern soll das schnelle mobile Internet so zügig wie möglich kommen - reichen die Vorgaben für den vernetzten Verkehr der Zukunft?
Ausgebaut werden sollen alle Verkehrswege. Dabei sollen die Netze mit besonderer Belastung zeitiger ausgebaut werden. Denn gerade in den Netzen, in denen viele Verbraucher unterwegs sind, werden wir größere Datenvolumen zu bewältigen haben. Die weiteren Mobilfunk-Verkehrswege müssen kontinuierlich an diese angeglichen werden. Binnen fünf Jahren wollen wir dann überall eine bedarfsgerechte Mobilfunkinfrastruktur haben.
Mit dem Ausbau des Breitbandfestnetzes vor allem im ländlichen Raum in Mecklenburg-Vorpommern für knapp 1,3 Milliarden Euro in den kommenden Jahren werden beim kabelgebundenen Breitbandausbau entscheidende Zukunftsschritte gemacht. Parallel wird es aber auch den 5G-Mobilfunkstandard für mobile Anwendungen brauchen. Dafür müssen mit Glasfaser angeschlossene Mobilfunkmasten in erheblichem Umfang errichtet werden. Mit dem von Bund und Land geförderten flächendeckenden Ausbau von Glasfaser schaffen wir die Möglichkeit, dass die Netzanbieter in M-V schneller und kostengünstiger beim Ausbau vorankommen, indem wir Wege verkürzen, die für den Anschluss der Masten mit Glasfaser erschlossen werden müssen. Deshalb habe ich dem Bundesverkehrsminister auch das Angebot unterbreitet, im Flächenland M-V ein entsprechendes 5G-Modellprojekt auf den Weg zu bringen.
Ganz grundsätzlich: wozu wird das Internet in jeder sprichwörtlichen Milchkanne überhaupt gebraucht?
5G zeichnet sich dadurch aus, dass große Datenmengen in nahezu Echtzeit übertragen werden können. Insofern orientieren sich derzeit vor allem potenzielle Nutzer an 5G, die aufgrund der Marktprognosen in jedem Fall auf diese Technologie setzen, beispielsweise die Automobilindustrie mit dem Thema autonomes Fahren. Ungeachtet dessen werden sich bei Verfügbarkeit von 5G in kurzer Zeit vielfältige Anwender an diesem Standard orientieren. Das wird unter anderem die Logistikbranche, Häfen, Forschungseinrichtungen oder auch die Medizin mit dem Ziel Ausbau der Telemedizin betreffen. Letztlich können über 5G jede Region der Welt miteinander verbunden und Steuerung und Anwendung von Dienstleistungen sowie die Produktion beliebig vernetzt werden. Insofern ist 5G unter ansiedlungs- und wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten gerade auch für Flächenländer von erheblichem Interesse. Es bedarf also einer Strategie, die von Anfang an den Ausbau in allen Regionen vorantreibt.