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Lotto- und Totoblock für Präzisierungen über Art und Umfang von erlaubter Werbung

Wie der DLTB die geplanten Regelungen bewertet

Jürgen Häfner - Geschäftsführer Lotto Rheinland-Pfalz (Federführender Blockpartner im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB)) Quelle: Lotto Rheinland-Pfalz Jürgen Häfner Geschäftsführer Lotto Rheinland-Pfalz 16.03.2020
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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"Wir sind mit dem Entwurf des Staatsvertrages zufrieden, weil unsere zentralen Forderungen im Wesentlichen erfüllt wurden", erklärt Jürgen Häfner. Der Geschäftsführer von Lotto Rheinland-Pfalz  dem federführenden Blockpartner im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) sieht allenfalls in Details noch Nachbesserrungsbedarf.







Mit dem neuen Glücksspielneuregulierungsstaats-vertrag (GlüNeuRStV) sollen ein Einsatz-Limit von 1000 Euro pro Monat für Online-Spieler und eine Spieler-Sperrdatei kommen. Inwiefern schützen die Regeln aus ihrer Sicht vor Spielsucht?
Wir staatlichen Lotteriegesellschaften stehen seit Jahren für einen herausragenden Spielerschutz und werden diesen auch weiterhin ganz oben auf unserer Agenda haben. Wir finden es daher völlig richtig, dass in dem Moment, in dem der neue Staatsvertrag gewisse Märkte öffnet, gleichzeitig auch der Spielerschutz verstärkt wird. Quantitative Ansätze, wie das Einzahlungslimit, sind unablässig für das Setzen von Grenzen. Bei den 1.000 Euro handelt es sich um das gesetzlich vorgeschriebene Limit. Jeder Spieler selbst kann sich aber auch ein niedrigeres Limit setzen. So kann jeder für sich selbst entscheiden, wie viel er oder sie für Glücksspiele ausgeben möchte. Wir können nur empfehlen, sich damit aktiv auseinanderzusetzen.

Darüber hinaus sollte aber auch jeder Glücksspielanbieter sich um weiterreichende qualitative Methoden aktiv bemühen. Die Gesellschaften des DLTB sind dahingehend erfahren und äußerst versiert, schließlich haben wir den direkten Kontakt mit unseren Kunden. Wir pflegen seit Jahrzehnten den Austausch mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, mit regionalen Hilfeeinrichtungen, führen Evaluationen durch und beschäftigen uns aktiv mit der aktuellen Glücksspielforschung, um die Prävention zu stärken. Und dies wird auch künftig gelten: Die Glücksspielanbieter, die den Spielerschutz in vorbildlicher Weise einhalten und fördern, sind unstreitig die 16 Landeslotteriegesellschaften im DLTB.

Datenschützer kritisieren, dass durch die Regeln „gläserne Spieler“ entstehen – was sagen Sie dazu?
Beim Datenschutz gilt die Regel, dass die Daten nur für eingeschränkte Zwecke genutzt werden dürfen. Spielerschutz, also die Gesunderhaltung der Spielenden, ist dem Staat – und damit auch den 16 Landeslotteriegesellschaften und dem Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) – ein hohes Anliegen. Dafür gewisse Daten zu nutzen – und nur dafür – erachten wir als sehr sinnvoll.

Geplant ist eine zentrale Glücksspielbehörde der Länder. Wie bewerten Sie das?
Der DLTB begrüßt die Schaffung einer kontrollierenden Behörde ausdrücklich. Wir haben ein großes Interesse an effektiven Aufsichten, denn sie schützen die legalen Anbieter und sind erforderlich, um illegale Online-Angebote zurückdrängen zu können. Der Spieler- und in diesen Belangen so essentielle Jugendschutz können nur gewährleitet sein, wenn Regeln eingehalten werden, wenn Identifizierung und Authentifizierung ernst genommen werden. Wir befürworten daher die Schaffung dieser länderübergreifenden und unabhängigen Aufsichtsbehörde, die der Überwachung und Bekämpfung illegaler Online-Glücksspielangebote dienen soll. Durch die Gründung dieser gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts ist auch die Mitwirkung der Länder in Organisationsfragen durch staatsvertragliche Regelungen und Satzungsbestimmungen gewährleistet. Selbstverständlich spielt der oben angesprochene Datenschutz beim Aufbau dieser Behörde eine außerordentlich wichtige Rolle und wird nach unserer Überzeugung auch streng beachtet werden.

Die Werberegeln für Glücksspiele sollen einge-schränkt werden – beispielsweise im Rundfunk auf die Nachtzeit. Was halten Sie von diesen Vorgaben?
Für den DLTB ist Werbung ein wichtiger Bestandteil des ordnungsrechtlichen Kanalisierungsauftrages. Ohne entsprechende werbliche Informationsarbeit kann der DLTB in einem von illegalen Anbietern durchsetzten Markt nicht bestehen. Wir halten daher Präzisierungen über Art und Umfang der Werbung für erforderlich. Sie sollten dem aus § 5 Abs.1 des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages abgeleiteten Grundsatz folgen, dass Werbung dem Kanalisierungsgedanken auch bei großen Lotterien in einem ausgewählten Anbieterumfeld mehr Rechnung tragen muss. Dabei ist das unterschiedliche Gefährdungspotenzial von Glücksspielangeboten zu berücksichtigen.

Der neue Glückspielsstaatsvertrag soll Mitte 2021 in Kraft treten. Welche Regeln müssen aus Ihrer Sicht unbedingt noch aufgenommen oder entfernt werden?
Wir sind mit dem Entwurf des Staatsvertrages zufrieden, weil unsere zentralen Forderungen im Wesentlichen erfüllt wurden. So waren sich alle Länder von Anfang an darin einig, dass das staatliche Lotteriemonopol die Grundlage des neuen Staatsvertrages sein muss. Insofern sehen wir diese Entscheidung als Ausdruck der großen Wertschätzung aller Länder für das jahrzehntelange, zuverlässige und gemeinwohlorientierte Wirken des DLTB. Darüber sind wir sehr froh. Das gemeinwohlorientierte Glücksspiel auf der Grundlage des Ordnungsrechts und im Rahmen der föderalen Zuständigkeit hat sich bewährt und wird sich somit auch im neuen Staatsvertrag fortsetzen.

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