CDU, CSU und SPD haben sich im neuen Koalitionsvertrag darauf verständigt, das digitalterrestrische Radio weiterzuentwickeln. Wie bewerten Sie diese Maßgabe?
Entscheidend ist, dass in der nun schon über Jahre laufenden Diskussion um den Umstieg von UKW-Radio auf DAB+ endlich Klarheit geschaffen wird. Wenn sich die zukünftige Bundesregierung entschließt, sich mit den zuständigen Bundesländern auf eine UWK-Abschaltung zu verständigen, muss das im Sinne der Nutzer*innen klar kommuniziert werden und darf nicht kurzfristig geschehen.
Die Hersteller sollen zudem im Rahmen einer sogenannten Interoperabilitätsverpflichtung künftig nur noch digital-hybride Endgeräte verkaufen dürfen. Eine richtige Maßnahme?
Wenn der Umstieg auf DAB+ erfolgen soll, ist es notwendig, die technischen Bedingungen dafür zu schaffen. Der 21. KEF-Bericht zeigt, dass die Marktentwicklung alleine den notwendigen Zuwachs an Empfangsgeräten nicht bringen wird. Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren mehrere Male versäumt, hier für klare Regeln zu sorgen. Zuletzt, indem sie einen nachgeschobenen Entwurf zur vierten Änderung des Telekommunikationsgesetzes, der nur die Interoperabilität zum Gegenstand hatte, so spät einbrachte, dass ein Beschluss darüber nicht mehr zustande kam.
Ich halte es für sinnvoll, künftig nur noch Radiogeräte zu verkaufen, mit denen sowohl UKW als auch DAB+ empfangen werden kann. Eine großzügige Frist von zwölf Monaten, wie sie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf für die Händler*innen vorgesehen hat, führt allerdings lediglich dazu, dass der Markt noch einmal mit Altgeräten überflutet wird. Auch das Schlupfloch, das die Bundesregierung über die Definition der betroffenen „höherwertigen Geräte“ geschaffen hat, sollte sie bei einem neuen Anlauf noch einmal überdenken. Im aktuellen KEF-Bericht wird außerdem auf mögliche regulatorische Maßnahmen im Automobilbereich hingewiesen.
Steht das analog-terrestrische UKW damit vor dem Ausund wie kann der Verbraucher darauf vorbereitet werden, dass bald über 300 Millionen UKW-Empfänger im deutschen Markt Elektroschrott sind?
Ein Umstieg auf DAB+ sollte nur dann erfolgen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Zum einen muss gegeben sein, dass ein flächendeckender In-House-Empfang von DAB+ möglich ist. Zum anderen sollten in 75 Prozent der Haushalte entsprechende Geräte vorhanden sein. Voraussetzung dafür aber ist ja gerade, dass es endlich zu einer klaren politischen Entscheidung kommt und entsprechende Regelungen für den Verkauf von Empfangsgeräten gefunden werden.
Wichtig ist, bei der technologischen Erneuerung soziale Aspekte nicht zu vergessen. Im Falle der Abschaltung von UKW sollten die Haushalte, die noch keine Empfangsgeräte haben und von Hartz IV, Bafög, Sozialrente etc. leben, einen Gutschein für zwei DAB+-Empfänger erhalten. Die positiven Erfahrungen mit dem Umstieg im Bereich DVB-T und analogem Kabel sollten dabei zugrunde gelegt werden. Den freien Radios/Bürgerradios sollen die Umrüstungskosten durch die jeweiligen Landesmedienanstalten finanziert werden.
Das Umweltproblem übrigens, das Sie in Ihrer Frage mit ansprechen, müssen wir sehr ernst nehmen. DIE LINKE. setzt sich hier seit Jahren dafür ein, dass wir Rahmenbedingungen schaffen, unter denen technologische Entwicklung nicht immer mehr Elektroschrott produzieren muss.
Plädieren Sie für einen zeitlich klar definierten UKW-Ausstieg zugunsten von DAB+?
Nur wenn es einen klar definierten Ausstiegsplan gibt, können sich die Nutzer*innen entsprechend langfristig informieren und vorbereiten. Ein solcher Plan würde außerdem helfen, DAB+ und UKW nur so kurz wie möglich parallel anzubieten und so unnötige Kosten zu vermeiden. Aus diesem Grund fordert auch die KEF, ein konkretes UKW-Abschaltdatum zu beschließen.
Langfristig kann eine Umstellung auf DAB+ aber nur erfolgreich sein, wenn auch die privaten Hörfunkanbieter ihr Programm auf DAB+ umstellen und gerade den lokalen, nicht-kommerziellen Programmanbietern finanzielle Ressourcen und technische Unterstützung bei der Auseinanderschaltung von DAB+-Netzen in lokale Sendegebiete zur Verfügung gestellt werden.
Wie stehen Sie zu den Überlegungen, die Finanzierung künftiger 5G-Mobilfunknetze auch über den Verkauf der UKW-Netze abzuwickeln?
Der UKW-Frequenzbereich von 30-300 MHz bzw. von 87,5-108 MHz für den UKW-Rundfunk ist von der Digitalen Dividende III nicht betroffen. Das von der Bundesnetzagentur zur Vergabe vorgesehene 5G-Spektrum liegt im Bereich 2 GHz, den sogenannten UMTS-Frequenzen, und im 3,6 GHz-Band.

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