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Körperschaftssteuerrecht noch im 20. Jahrhundert

Wie Digitalkonzerne besteuert werden sollten

Markus Ferber, Abgeordneter des Europäischen Parlaments und Bezirksvorsitzender der CSU Schwaben Quelle: Iris Wagner-Hoppe Markus Ferber Abgeordneter Europa-Parlament 03.04.2018
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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"Klar ist aber, dass Facebook, Google und Co. auch dann ihren fairen Anteil an Steuern zahlen müssen, wenn sie keine physische Betriebsstätte haben" betont der Europaabgeordnete Markus Ferber. Als Prinzip müsse gelten, dass Steuern dort gezahlt werden, wo Gewinne erwirtschaftet werden.







In der EU wird debattiert über eine Digitalsteuer für Internetkonzerne, die hier viel Umsatz machen, ihre Gewinne aber anderswo versteuern. Wie stehen Sie zu dieser Idee?
Wir haben grundsätzlich ein Problem mit der Besteuerung der Digitalwirtschaft. Unser Körperschaftssteuerrecht befindet sich nämlich noch im 20. Jahrhundert und passt nicht mehr zu Geschäftsmodellen im digitalen Zeitalter. Das Hauptproblem ist aktuell, dass das Steuerrecht nur dann greift, wenn das Unternehmen in dem jeweiligen Staat physisch anwesend ist. Dieses Kriterium mag zwar gut funktionieren, wenn man Autos baut, es ist für digitale Geschäftsmodelle aber weniger gut brauchbar. Das haben sich viele Internetkonzerne bisher zunutze gemacht. Klar ist aber, dass Facebook, Google und Co. auch dann ihren fairen Anteil an Steuern zahlen müssen, wenn sie keine physische Betriebsstätte haben. Als Prinzip muss gelten, dass Steuern dort gezahlt werden, wo Gewinne erwirtschaftet werden.

Im Gespräch ist eine Steuer von 3 Prozent auf digitale Umsätze großer Konzerne. Ist das aus Ihrer Sicht eine angemessene Größenordnung?
Ich glaube, dass wir eine Größenordnung von 1-5 Prozent avisieren sollten. Am Ende müssen wir schauen, dass große Internetkonzerne zwar einerseits einen fairen Beitrag leisten, wir aber andererseits nicht die Substanz besteuern. Ich glaube, drei Prozent wären da ein guter Mittelweg, der zu substantiellen Steuermehreinnahmen führen würde.

Diskutiert wird auch eine neue Definition von „Betriebsstätten“, um die Digitalkonzerne mit herkömmlichen Unternehmen gleichzustellen. Inwieweit könnte das ein guter Ansatz zur gerechteren Besteuerung sein?
Den Weg über eine angepasste Betriebsstätten-Definition halte ich sogar für den besseren Ansatz, denn er würde sich gut in das bestehende Körperschaftssteuerrecht, das auf die Besteuerung von Gewinnen zielt, einfügen. Langfristig sollten wir dahin kommen, dass auch Unternehmen der Digitalwirtschaft nach den normalen Regeln des Körperschaftssteuerrechts besteuert werden. Dazu brauchen wir eine angepasste Definition der Betriebsstätte. Das Europäische Parlament hat diesbezüglich im Rahmen der Beratungen zur Gemeinsamen Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage, an denen ich als Berichterstatter meiner Fraktion federführend mitgewirkt habe, bereits einen Vorschlag zur Einführung einer so genannten „digitalen Betriebsstätte“ gemacht, auf dem sich aufbauen lässt. Insofern halte ich die Idee einer Umsatzbesteuerung als Kurzfristlösung zwar für gut, sie sollte aber einer Langfristlösung in Form einer digitalen Betriebsstätte nicht im Wege stehen.

Langfristig arbeitet die OECD an Steuergrundsätzen für die digitale Wirtschaft. Welche steuerlichen Regeln sollten für die digitalen Konzerne gelten?
Das Problem bei den Arbeiten auf OECD-Ebene ist, dass es im Moment nur ausgesprochen zäh vorangeht. Im Idealfall hätten wir natürlich eine international gültige Lösung für die Besteuerung der Digitalwirtschaft, die ebenfalls auf dem Modell einer digitalen Betriebsstätte basieren würde. Zwar gibt es einige Arbeiten in diese Richtung, Fakt ist aber, dass einige wenige Staaten, allen voran die USA, die Arbeiten blockieren - und zwar schlichtweg, weil die US-Internetriesen wie Facebook und Google viel zu verlieren haben. Wenn es auf internationaler Ebene aber nicht vorangeht, muss die EU selbst voranschreiten - auch um ein wenig Druck aufzubauen. Ich bin froh, dass die Europäische Kommission diesen Schritt nun wagt.

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