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Keine Rechtssicherheit bei Dashcams

Versicherer wünschen sich von Politik Klarheit beim Datenschutz

Rüdiger Burg, DEVK-Vorstand, Ressorts Sach/HUK-Betrieb und -Schaden Quelle: DEVK Versicherungen Rüdiger Burg Vorstand DEVK Versicherungen 07.06.2018
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Alexander Hiller
Redakteur
Meinungsbarometer.info
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"Die Richter in Karlsruhe haben sich mit der Frage befasst, ob ein Beweismittel, das widerrechtlich erlangt wurde, trotzdem im Zivilprozess verwertet werden darf. Eine möglicherweise widerrechtliche Datenaufzeichnung ist hier nicht weitergehend betrachtet worden und ausschließlich eine Frage des Datenschutzes." Das sagt Rüdiger Burg, DEVK-Vorstand. " In jedem Fall bestehen vor dem Hintergrund der EU-DSGVO noch einige offene Fragen hinsichtlich des Datenschutzes. Von Rechtssicherheit kann also u. E. derzeit noch keine Rede sein."







Der BGH hat aktuell ein Urteil zu Dashcams gesprochen, nach dem Aufnahmen von Dashcams bzw. bei Unfällen vor Gericht verwendet werden dürfen. Ist damit die Rechtsunsicherheit jetzt vollkommen vom Tisch, oder bleiben weiter ungeklärte Fragen für Versicherte und Versicherer?
Zunächst ist herauszustellen, dass der BGH die Benutzung von Dashcams keineswegs generell erlaubt hat, wie vereinzelt in den Medien berichtet wurde. Die Richter in Karlsruhe haben sich mit der Frage befasst, ob ein Beweismittel, das widerrechtlich erlangt wurde, trotzdem im Zivilprozess verwertet werden darf. Eine möglicherweise widerrechtliche Datenaufzeichnung ist hier nicht weitergehend betrachtet worden und ausschließlich eine Frage des Datenschutzes. Im zur Entscheidung vorliegenden Fall hat das Gericht dies nach einer Abwägung der Grundrechte der Parteien bejaht. Zumindest für den Fall, in dem der (datenschutzrelevante) Eingriff nur einen solchen in die weniger geschützte Öffentlichkeitssphäre des Betroffenen darstellt und keine anderen Beweismittel zur Unfallaufklärung zur Verfügung stehen. Jedenfalls ist bei einer anlasslosen und dauerhaften Aufnahme aus einer Dashcam stets eine derartige Abwägung vorzunehmen. In jedem Fall bestehen vor dem Hintergrund der EU-DSGVO noch einige offene Fragen hinsichtlich des Datenschutzes. Von Rechtssicherheit kann also u. E. derzeit noch keine Rede sein.

Muss die Politik hier ggf. gesetzgeberisch nachbessern?
Natürlich wollen wir der Politik keine Ratschläge oder Handlungsaufträge erteilen. Wünschenswert wäre aber eine deutliche Klarstellung, unter welchen Voraussetzungen die Erhebung von  Daten aus einer Dashcam (das Filmen der Verkehrssituation) datenschutzrechtlich legitim und gesetzeskonform ist. Es bleibt abzuwarten, welche Grundsätze die Rechtsprechung hierzu in Zukunft entwickeln wird.

Werden die Versicherer künftig Dashcam-Aufnahmen nutzen?
In Fällen, in denen alle Unfallbeteiligten einer Verwertung zustimmen, werden wir im Interesse unserer Kunden und/oder Anspruchsteller für eine möglichst umfangreiche Unfallaufklärung sicherlich zukünftig auf dieses Beweismittel zugreifen.  Sofern aber nur ein Beteiligter damit nicht einverstanden ist, kommt es entscheidend auf die Umstände des Einzelfalls und eine Abwägung der gegenseitigen (Datenschutz-) Interessen an. Der BGH hat in seinem Urteil hierzu Ansatzpunkte aufgezeigt, an denen wir uns orientieren werden.

Wie schätzen Sie grundsätzlich den Nutzen von Dashcams für die Verkehrssicherheit ein?
Wir können nicht einschätzen, ob künftig deutlich häufiger Dashcams eingesetzt werden. Wir glauben jedenfalls nicht, dass sich dieses nachhaltig positiv auf die Verkehrssicherheit auswirken wird. Der Straßenverkehr hat sich auch bisher nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgespielt, so dass jeder Verkehrsteilnehmer damit rechnen muss, dass sein Fahrverhalten durch Zeugen oder die Polizei beobachtet werden kann. Allerdings erwarten wir positive Impulse für die Betrugsbekämpfung.

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