Es gibt verschiedene digitale Lösungen zur Zugangskontrolle und Kontaktnachverfolgung in der Pandemie. Welche kommt oder kommen in Ihrem Bundesland zum Einsatz?
Es gibt keine Kontaktpersonennachverfolgung mehr. Die aktuell gültige Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen sieht das nicht mehr vor.
Für Lösungen zur Zugangskontrolle gibt es in Köln keine Vorgabe. Die App „Meine Checkins“ wurde von der Firma Railslove in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln entwickelt und erprobt. Die App beinhaltet unter anderem Checkin- und Checkout-Scanner für QR-Codes und erfasst Lokationsdaten. Die Kontaktdaten sind natürlich auch hinterlegt. Außerdem ist es möglich, geteilte Kontakttagebücher zusammenzuführen.
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Inzwischen gibt es Lösungen unabhängig von Smartphones – etwa mit digitalen Chipkarten oder analog mit Stempeln für bestimmte Innenstädte. Wie finden Sie solche Lösungen?
Das sind Lösungsvorschläge, die zu Beginn der Pandemie einmal im Gespräch waren. Diese sind aber nicht mehr aktuell.
Einzelne Anwendungen sind wegen Datenschutzbedenken in die Kritik geraten. Welchen Stellenwert sollte der Datenschutz bei Zugangs- und Kontaktnachverfolgungs-Lösungen spielen?
Der Datenschutz hat in der Stadt Köln einen sehr hohen Stellenwert und wird in höchstem Maße beachtet und eingehalten. Alle bei der Stadt Köln eingesetzten IT-Lösungen werden konsequent nur unter Beteiligung des behördlichen Datenschutzbeauftragten und des IT-Sicherheitsverantwortlichen produktiv gesetzt. Wegen des hohen Schutzbedarfs der Daten sind hier keine Ausnahmen und Kompromisse zulässig.
Verschiedene Bundesländer setzen auf verschiedene Lösungen, EU-weit gibt es weitere. Wie lässt sich das vereinheitlichen?
Wichtig ist, dass das Gesundheitsamt über ein einheitliches und offenes Daten-Portal auf digitale Daten zugreifen kann. Die Stadt hat sich daher an der Entwicklung und Bereitstellung der IRIS connect „Datendrehscheibe“ beteiligt.
IRIS connect ist eine öffentliche Datenschnittstelle, die Gesundheitsämter für eine Vielzahl bürgernaher Lösungen zur digitalen Kontaktnachverfolgung nutzen. Die notwendigen Kontaktdaten lassen sich dann in einem einheitlichen Datenformat medienbruchfrei und sicher in Fachanwendungen der Gesundheitsämter übertragen. Die App kam aber nicht zum Einsatz wegen einer Änderung in der Coronaschutzverordnung, die keine Kontaktpersonennachverfolgung mehr vorsieht.