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Wirksame Kontaktnachverfolgung kommt nicht komplett ohne Datenlage aus

Auf welche Tools das Land Brandenburg setzt

Ursula Nonnemacher - Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg Quelle: MSGIV Hendrik Rauch Ursula Nonnemacher Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Land Brandenburg 25.02.2022
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"Die aktuell gültige Eindämmungsverordnung im Land Brandenburg sieht eine Erfassung von Personendaten in einem Kontaktnachweis zum Zweck der Kontaktnachverfolgung – möglichst elektronisch - vor", erklärt Brandeburgs Gesundheits-Ministerin Ursula Nonnemacher (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Sie setzt dabei auf eine App und zählt beim digitalen Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes auf die Unterstützung des Bundes.







Es gibt verschiedene digitale Lösungen zur Zugangskontrolle und Kontaktnachverfolgung in der Pandemie. Welche kommt oder kommen in Ihrem Bundesland zum Einsatz?
Die aktuell gültige Eindämmungsverordnung im Land Brandenburg sieht eine Erfassung von Personendaten in einem Kontaktnachweis zum Zweck der Kontaktnachverfolgung – möglichst elektronisch - vor. Aktuell besteht noch ein Vertragsverhältnis über die Nutzung der Luca-App im Land Brandenburg. Die Beschaffung erfolgte im März 2021 im Verbund mit Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg. Leider konnten die Erwartungen, die in die App gesetzt wurden nicht erfüllt werden. Die Gründe sind bekannt, die Datenschutzbedenken wurden hinreichend öffentlich diskutiert. Ich habe empfohlen, den Luca-Vertrag fristgerecht zu Ende Februar zu kündigen. Inzwischen besteht darüber auch innerhalb der Landesregierung Einvernehmen und der Vertrag wird Ende März auslaufen.

Neben der Luca-App lässt die Eindämmungsverordnung auch die Kontaktnachverfolgung durch QR-Code-Registrierung mit der Corona-Warn-App des RKI zu. Im September 2021 gab es hier ein hilfreiches Funktionsupdate, mit dem die Check-in-Funktion erweitert wurde. Damit können Veranstalter Gäste im Auftrag des Gesundheitsamtes warnen. Auch unsere Landesdatenschutzbeauftragte empfiehlt den Einsatz der CWA zur datenschutzkonformen Kontaktnachverfolgung. Die CWA kann etwa 40 Millionen Installationen vorweisen und ist damit ähnlich verbreitet wie die Luca-App. Die Verwendung für Gastronomen ist ebenso praktikabel durch QR-Codes umsetzbar wie der Einsatz der Luca-App. Die CWA ist somit eine empfehlenswerte und kostenfreie, datenschutzkonforme Alternative zur Luca-App. Einziger Haken: Sie brauchen ein geeignetes Smartphone.

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Inzwischen gibt es Lösungen unabhängig von Smartphones – etwa mit digitalen Chipkarten oder analog mit Stempeln für bestimmte Innenstädte. Wie finden Sie solche Lösungen?
Grundsätzlich begrüße ich solche Lösungen, sofern Missbrauch weitestgehend ausgeschlossen und der Datenschutz gewährleistet werden kann.

Einzelne Anwendungen sind wegen Datenschutzbedenken in die Kritik geraten. Welchen Stellenwert sollte der Datenschutz bei Zugangs- und Kontaktnachverfolgungs-Lösungen spielen?
Es steht außer Frage, dass es sich hier um hoch sensible Daten handelt und das Thema Datenschutz hat für die Brandenburgische Landesregierung sehr einen hohen Stellenwert. Dennoch kommt eine wirksame Kontaktnachverfolgung nicht komplett ohne Datenlage aus. Mittelfristig gilt es, länderübergreifende Instrumente und Datenbanken zu entwickeln, die eine datenschutzkonforme Kontaktnachverfolgung zulassen.

Verschiedene Bundesländer setzen auf verschiedene Lösungen, EU-weit gibt es weitere. Wie lässt sich das vereinheitlichen?
Dem Bund und dem RKI fallen hier Schlüsselpositionen zu. Bund und Länder haben mit dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst unter anderem vereinbart, die Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes auszubauen und zu stärken. Laut Bund spielt die Digitalisierung eine besonders wichtige Rolle bei der Modernisierung und Stärkung des ÖGD. Das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz – kurz DEMIS - soll bis Ende 2022 allen Gesundheitsbehörden in Bund und Ländern zur Verfügung stehen. Zudem wird über ein Förderprogramm des Bundes in Höhe von 800 Millionen Euro der digitale Ausbau des ÖGD insbesondere im Bereich des Infektionsschutzes, zum Beispiel zum Aufbau und der Bereitstellung einheitlicher Systeme und Tools, unterstützt. Ziel ist es, die Arbeit des ÖGD effizienter zu gestalten und Verfahren zu beschleunigen.

Weiter heißt es im Pakt, dass Meldeverfahren über zentrale Plattformen des Bundes  geschaffen, bereitgestellt und deren  konsequente Nutzung vorangetrieben werden sollen. Das heißt, es sollen zentrale Standards zur Sicherstellung einer übergreifenden Kommunikation geschaffen werden. Darauf hoffe ich. Die Pandemie hat gezeigt, wie dringend nötig das ist.

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