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Keine E-Auto-Sonderbehandlung beim Parken in Freiburg

Wie der knappe Parkraum verteilt werden kann und muss

Prof. Dr. Martin Haag - Bürgermeister, Leiter Dezernat für Stadtentwicklung und Bauen, Tiefbau mit Verkehrsplanung, Stadtgrün und Gebäudemanagement der Stadt Freiburg Quelle: Stadt Freiburg Prof. Dr. Martin Haag Bürgermeister Stadt Freiburg 20.01.2020
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Bei den Bewohnerparkausweisen fordert der Freiburger Verkehrsbürgermeister Prof. Dr. Martin Haag eine "gesetzliche Neuregelung, die den Kommunen mehr Gestaltungsmöglichkeiten und damit Steuerungsmöglichkeiten ermöglicht". In der Digitalisierung sieht er Chancen, hält es aber für offen, wie die konkrete Umsetzung verschiedener Ansätze auch im Hinblick auf einen diskriminierungsfreien Zugang zum Parkraum und Datenschutz erfolgen kann.







Der VdA regt in einem Positionspapier ein Parkraum-Management u.a. mit flexibleren Preise für Parkplätze an. Welche Chancen und Herausforderungen erwachsen aus der digitalen Steuerung des ruhenden Verkehrs?
Das Positionspapier des VDA bleibt auch in diesem Punkt relativ unscharf und vermengt aus unserer Sicht die normalen "Parkgebühren" für das Kurzzeitparken am Straßenrand und die Verwaltungsgebühren zum Beispiel bei der Ausgabe von Bewohnerparkausweisen. Bei der Festlegung der letztgenannten Verwaltungsbgebühr bedarf es dringend einer gesetzliche Neuregelung, die den Kommunen mehr Gestaltungsmöglichkeiten und damit Steuerungsmöglichkeiten ermöglicht - unabhängig von besonderen digitalen neuen Angeboten. Hier sind viele Ansätze denkbar und zu diskutieren - zum Beispiel neben der genannten Berücksichtigung des Einkommens auch eine Gebührenhöhe abhängig von der Größe eines Fahrzeuges oder vom CO2-Ausstoß. Dies wird interessanterweise im Papier des VDA nicht erwähnt.

Durch eine zeitliche Staffelung der "normalen" Parkgebühren im Straßenraum könnten Nachfragespitzen geglättet werden, indem Anreize geschaffen werden, bestimmte Zeiten mit hoher Nachfrage zu meiden. Solche Ansätze scheinen durch eine zunehmende Digitalisierung des Verkehrs möglich - wie aber eine konkrete Umsetzung auch im Hinblick auf eine diskriminierungsfreien Zugang zum Parkraum und Datenschutz erfolgen kann, ist derzeit noch nicht absehbar.

Parkraum-Sharing, Ridepooling - welchen Beitrag können individuelle, digitale Lösungen zur Entspannung beim ruhenden Verkehr leisten?
Auch hierbei eröffnen digitale Angebote neue Möglichkeiten. Bislang sind solche Ansätze aber eher Nischenprodukte und entlasten nicht im großen Maßstab unsere Straßen. So werden Ridepoolingansätze schon seit vielen Jahren verfolgt, ohne dass sie im täglichen Pendlerverkehr nennenswerte Beiträge zur Entlastung bringen können. Ob sich dies in Zukunft durch verbesserte, ausgefeiltere digitale Angebote deutlich ändern wird, ist derzeit nicht absehbar. Auch stellt sich die Frage, in wie weit z.B. beim Ridepooling die vom VDA vorgeschlagenen besonders ausgewiesene Stellplätze helfen können, wenn gerade die Stärke eines solchen Systems die Flexibilität ist.

Schon heute gibt es vielerorts vermehrt Sonder-Stellflächen etwa für Car-Sharing oder Elektro-Autos - wie bewerten Sie diesen Trend?
Freiburg war die erste Stadt in Deutschland, die flächendeckend im Stadtgebiet besondere Carsharing-Stellplätze für Stationen im öffentlichen Straßenraum ausgewiesen hat. Dies ist ein ganz entscheidender Beitrag zur Förderung stationsgebundenen Carsharings und damit ein wichtiger Impuls für eine Reduzierung im privaten Pkw-Besitz. Sonderreglungen für Elektroautos müssen dagegen genauer betrachtet und bewertet werden.

Im Zusammenhang mit der Befreiung von Parkgebühren stellt sich die Frage der gebotene Gleichbehandlung aller motorisierten Verkehrsteilnehmer_innen, da sich der Platzbedarf von E-Fahrzeugen nicht von herkömmlichen Kraftfahrzeugen unterscheidet. Auch macht der Gesetzgeber in seiner Fahrzeug-Kennzeichnung und damit in der Privilegierung keinen Unterschied zwischen einem voll-elektrischen und einem Hybridfahrzeug. Bei Letztgenanntem ist aber unklar, mit welcher Antriebsart es in der Stadt unterwegs ist, und ob es vom Grundgedanken der Förderung einer lokal (fast) emissionsarmen Mobilität her in den Genuss einer Privilegierung kommen sollte.

Abgesehen von den lokalen Emissionen werden viele grundsätzliche Nachteile der motorisierten Individualmobilität auch vom Elektroantrieb nicht aufgehoben: Platzbedarf beim Fahren wie Parken, Flächenkonkurrenz zu Radfahrenden und Zu-Fuß-Gehenden, Stau-Erzeugung, Verkehrssicherheit und (global gedacht) der Energie- bzw. Ressourcenverbrauch. Grundsätzlich stellt sich dann auch die (politische) Frage, warum die Stadt Elektro- oder Hybridfahrzeugen Privilegien und damit eine indirekte finanzielle Förderung einräumen soll, sehr verbrauchsarmen Kleinfahrzeugen (die sogar im Lebenszyklus eine bessere Umweltbilanz aufweisen können) aber nicht. Daher schließen wir uns diesem Trend nicht an.

Auch Überwachung ist ein Teil des Parkraum-Managements - wie sollten sich die Sanktionen bei Regelverstößen entwickeln?
Die Bußgelder im Verkehr in Deutschland sind im internationalen Vergleich sehr gering und erreichen aufgrund ihrer teilweise äußerst geringen Höhe keinen lenkenden Effekt. Hier bedarf es zwingend einer deutlichen Anpassung, um z.B. auch deutlich zu machen, dass mit dem Fehlverhalten auch teilweise eine echte Gefährdung von Verkehrsteilnehmern einhergeht und es sich daher nicht um Kavaliersdelekte handelt. Auch würde es damit den Kommunen ermöglichen, die Intensität der Kontrollen auszudehnen, da höhere Bußgelder dem teilweise sehr hohen Verwaltungsaufwand infolge Kontrollen, Ahndung, Widerspruchsverfahren und Öffentlichkeitsarbeit eher gerecht wird als derzeit.

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