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Interview01.10.2015

Kein besonderer Schutz für Private

Wie das Radio durch die Simulcast-Phase kommt

Staatsminister Axel Wintermeyer (CDU), Chef der Hessischen Staatskanzlei Quelle: A. Kurz Axel Wintermeyer Staatsminister, Chef der Hessischen Staatskanzlei Landesregierung Hessen
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Die deutsche Politik hält wenig von einem staatlichen Rettungsschirm für private Hörfunkveranstalter. Welche Fördermöglichkeiten es für den Umstieg auf DAB+ gibt, weiß Staatsminister Axel Wintermeyer (CDU), Chef der Hessischen Staatskanzlei. Doch hier sei generell Vorsicht geboten, denn die verantwortlichen Landesmedienanstalten müssen aufpassen, dass sie bei der konkreten Ausgestaltung der Fördermaßnahmen nicht gegen europarechtliche Vorgaben verstoßen.





Der VPRT fordert, bei der Digitalisierung besonderes Augenmerk auf die vielfältige private Radiolandschaft zu legen und verweist dabei auf das Grundgesetz. Muss und kann die Politik das Privatradio tatsächlich schützen?
Die Möglichkeiten, über das UKW-Band neue Hörfunkangebote zu verbreiten oder die Versorgung bestehender Angebote zu verbessern, sind bekanntlich seit Jahren weitgehend ausgeschöpft. Die DAB+ Technologie birgt insoweit die große Chance, für den Hörfunk einen leistungsfähigen terrestrischen Übertragungsweg bereitzustellen, der einen erheblichen Zuwachs an Hörfunk-Programmen ermöglicht, und damit zugleich auch eine Pluralität von Informationsquellen sichert.

Eines besonderen Schutzes des privaten Hörfunks bedarf es in diesem Rahmen nach meiner Einschätzung nicht.

Wie lässt es sich gesellschaftspolitisch erklären, dass Radio für den Eintritt in die digitale Welt einen Rettungsschirm verlangt, während andere Branchen den Folgen der Digitalisierung schutzlos ausgeliefert sind?
Die Rundfunkveranstalter müssen ihre Angebote für eine gewisse Übergangszeit sowohl analog über UKW als auch über DAB+ verbreiten. Diese sog. Simulcast-Phase, die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und private Rundfunkveranstalter gleichermaßen trifft, verursacht Kosten.

Ähnliche Migrations-Prozesse kennen wir aber bereits auch aus anderen Bereichen. Ich erwähne etwa den Umstieg von der analogen Fernsehverbreitung zur digitalen. DVB-T oder DVB-S sind hier die Stichworte. Die Digitalisierung des Kabels ist gleichfalls inzwischen weit vorangeschritten.

Dass ein Rettungsschirm spezifisch für private Hörfunkveranstalter aufgespannt werden müsste, vermag ich derzeit nicht zu erkennen.

Die privaten Radioveranstalter sehen sich finanziell gegenüber den öffentlich-rechtlichen Sendern  benachteiligt und wollen „Positivanreize“ für den digitalen Umstieg. Welche Förderung könnten Sie sich vorstellen?
Der Rundfunkstaatsvertrag ermächtigt die Länder, landesgesetzlich vorzugeben, dass Mittel aus dem sog. 2 %-Anteil der Landesmedienanstalten auch zur Förderung landesrechtlich gebotener technischer Infrastruktur zur Versorgung des Landes eingesetzt werden können. Meines Wissens haben sämtliche Länder von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht, so dass alle Landesmedienanstalten entsprechende Fördermaßnahmen ergreifen können. Bei der konkreten Ausgestaltung dieser Fördermaßnahmen sind die Landesmedienanstalten an europarechtliche Vorgaben, etwa die Beihilferechts-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, gebunden. Die bei der Einführung von DVB-T insoweit gewonnenen Erfahrungen wird man besonders im Blick zu behalten haben. 

Ob das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen des vor einiger Zeit geschaffenen Digitalradio-Boards weitere Fördermöglichkeiten sieht, vermag ich derzeit nicht zu sagen. Dies bleibt abzuwarten.   

Während Handel und Industrie einen klaren Abschalttermin für UKW fordern, wollen die Privatradios solange es geht an ihrem analogen Geschäftsmodell festhalten und auch die ARD will sich nicht festlegen, hat unter diesen Vorzeichen terrestrisches digitales Radio in Deutschland überhaupt eine Chance?
Die Rundfunkkommission der Länder hat die ARD, das Deutschlandradio und die Landesmedienanstalten vor einiger Zeit gebeten, geeignete Kriterien zu benennen, die bei der Festlegung eines verbindlichen Abschalttermins des analogen UKW-Hörfunks zu beachten sind. Zwar existieren zwischenzeitlich Konzepte der ARD und der Landesmedienanstalten, die die Ausbau- und die Migrationsphase und die Kriterien und Schwellenwerte für den Beginn der jeweils nächsten Phase näher definieren. Ein abgestimmtes Konzept, das Grundlage regulatorischer Steuerungsmaßnahmen auch der staatlichen Ebene bilden könnte, steht aber noch aus.

Wichtig wird sein, dass bei der Einführung von DAB+ nicht Ursache und Wirkung vertauscht werden: Es reicht nicht, von Seiten der Betreiber den Wechsel zu DAB+ als „politisch gewollt“ zu deklarieren, eine Vollfinanzierung des Simulcasts zu fordern und die Verantwortlichkeit für verbindliche Festlegungen sehr allgemein bei den Marktbeteiligten und der Politik zu verorten. Hier werden sich die beteiligten Akteure nach meiner Auffassung schon noch verbindlicher festlegen müssen als dies bisher geschehen ist. 

Während die Einführung von Digitalradio läuft, werden in Deutschland immer noch UKW-Frequenzen vergeben oder verlängert. Halten Sie das für zielführend, wenn es um die Zukunft des Radios geht?
Die Frage, ab wann keine neuen UKW-Frequenzen mehr vergeben werden dürfen, wie lange ein Simulcast nötig wird und wann ein verbindlicher Abschalttermin für UKW festgelegt werden kann, hängt unmittelbar mit der Grundfrage zusammen, wie das Umstiegsszenario für den Wechsel von UKW nach DAB+ konkret aussehen wird.

Da die Konzepte von ARD, DLR und Landesmedienanstalten hierzu noch nicht abgestimmt sind, sind wir auch noch nicht so weit, uns über staatsvertragliche oder gesetzliche Rahmenbedingungen nähere Gedanken zu machen.

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