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Interview27.10.2023

Kein Urheberrecht auf KI-erzeugte Werke

Bestseller-Autor über KI in der Buchbranche

Andreas Eschbach - Bestseller-Autor Quelle: Robert Kneschke Andreas Eschbach Bestsellerautor Schriftsteller
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Bestseller-Autor Andreas Eschbach hat zahlreiche Gebrauchsanweisungen gesehen, bei denen er sich sicher ist, "dass eine KI sie heute schon besser geschrieben hätte". In Sachen Urheberrecht und KI hat er einen klaren Wunsch.





KI kann Autoren bei Recherche und Schreiben helfen, sie wird auch von Verlagen zur Manuskript-Sichtung genutzt. Wo sehen Sie die besten Einsatzmöglichkeiten von KI-Tools im Literaturmarkt?
Am nützlichsten werden, schätze ich, die zunehmend besseren KI-gestützten Übersetzungstools werden, da sie es erlauben, nach interessanten Büchern in anderen Sprachen zu suchen, ohne dass diese in englischer Übersetzung vorliegen müssen.

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Experten befürchten, dass KI-Einsatz Texte tendenziell gleichförmiger macht. Wie sehen Sie das?
Das sehe ich auch so, auch ohne Experte zu sein. Allerdings war diese Tendenz schon lange vor den KIs zu beobachten, was den Schluss zulässt, dass da auch andere Faktoren eine Rolle spielen.

Im Frühjahr ist ein KI-generiertes Kinderbuch erschienen. Inwieweit und in welchen Genres kann KI Autoren eventuell ganz ersetzen?
Am ehesten im Sachbuchbereich und im Journalismus. Und ich habe zahlreiche Gebrauchsanweisungen gesehen, bei denen ich mir sicher bin, dass eine KI sie heute schon besser geschrieben hätte.

KI generiert Texte aufgrund einer Datenbasis bereits vorhandener Texte. Wie ist das Urheber-rechtlich zu bewerten?
Eine heikle Frage, denn genau genommen generiert ein menschlicher Schriftsteller seine Texte auch auf der Basis zahlreicher schon vorhandener Texte, die er gelesen, über die er nachgedacht, durch deren Lektüre er gelernt hat, zu schreiben usw.; anders funktioniert das gar nicht. Die Forderung, »du darfst nur Bücher schreiben, wenn du noch nie welche gelesen hast« ist offensichtlicher Blödsinn.

Viel wichtiger finde ich, dass man zu der Regel gefunden hat, dass es auf KI-erzeugte Werke kein Urheberrecht gibt; ich hoffe, man bleibt dabei.

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