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Jugendschutz-Regeln müssen auch bei Influencern durchgesetzt werden

Auf welche Instrumente die KJM setzt

Dr. Wolfgang Kreißig, Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg und Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Quelle: LFK Dr. Wolfgang Kreißig Präsident Landesanstalt für Kommunikation (LFK) 23.10.2018
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Mit Blick auf Influencing von Jugendlichen und Kinder in sozialen Medien betont Dr. Wolfgang Kreißig, "dass diese neue Werbeform nicht automatisch neue Gesetze erfordert." Die Behörden stehen da vor großen Herausforderungen. Es brauche darüber hinaus Medienkompetenzangebote.







Kinder sind inzwischen häufig als Protagonisten in Internetvideos zu sehen. Sehen Sie darin eher eine Chance, weil Kinder so mit moderner Kommunikationstechnik umgehen lernen - oder eher Gefahren für die Persönlichkeitsentwicklung?
Ich denke, dass man hier grundsätzlich zwischen einer technischen Bedienkompetenz und einer Medienkompetenz im Sinne eines kritischen und reflektierten Umgangs mit Medieninhalten unterscheiden muss. Kinder sind einerseits sehr schnell in der Lage, sich neue Techniken oder Angebote anzueignen und diese zu bedienen. Insofern ist ihre Bedienkompetenz oft sehr ausgeprägt und wird durch die intensive Beschäftigung mit entsprechenden Kommunikationstechniken auch weiter vertieft. Dem gegenüber steht jedoch andererseits die Fähigkeit, mit Medieninhalten kritisch umzugehen und z.B. einschätzen zu können, welche Konsequenzen es beispielsweise haben kann, wenn ich mich als Akteur in einem Video präsentiere, welches im Internet einem weltweiten Publikum zur Verfügung gestellt wird. Dieser Tragweite sind sich Kinder und Jugendliche oftmals nicht bewusst, weshalb hier z.B. mit entsprechenden Medienkompetenzangeboten erst ein Bewusstsein geschaffen werden muss. 

Neben vielen unkommerziellen Videos gibt es auch solche, in denen Kinder als sogenannte Influencer auftreten – sehen Sie auf diesem Gebiet Regulierungsbedarf?
Wir haben erkannt, dass das Thema „Kinder als Influencer“ ein Querschnittsthema von Bund und Ländern darstellt, da es sowohl den Regelungsgehalt des Jugendschutzgesetzes als auch des  Jugendmedienschutz-Staatsvertrages tangiert. Kinder müssen in Ihren Rechten sowohl als Akteure in, als auch als Nutzer von derartigen Angeboten geschützt werden, oder um es anders auszudrücken: weder dürfen bspw. Aspekte des im JuschG geregelten Persönlichkeitsschutzes, noch die Vorgaben des JMStV hinsichtlich unzulässiger Kaufappelle missachtet werden. Aus diesem Grund haben wir bereits gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk einen Fachtag mit dem Titel „Zwischen Spielzeug, Kamera und YouTube – Kinder und Influencing in sozialen Medien“ veranstaltet, bei der diese beiden Perspektiven auf das Thema mit Experten aus unterschiedlichen Fachrichtungen diskutiert wurde. Grundsätzlich kann man sagen, dass diese neue Werbeform nicht automatisch neue Gesetze erfordert. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass die bestehenden rechtlichen Instrumente des Kinder- und Jugendschutzes im Bereich dieser neuen Medien- und Werbeformate auch Anwendung finden.

Kinder sind als Protagonisten besonders für andere Kinder vertrauenswürdig – vor welche Herausforderungen stellen junge Influencer die Medienbildung?
Der Aspekt des Vertrauens spielt mit Blick auf die Medienbildung in zweifacher Hinsicht eine Rolle: zum einen ist davon auszugehen, dass die vermittelten Werbebotschaften aufgrund der vermeintlichen Vertrauenswürdigkeit der Influencer insbesondere bei jüngeren Kindern eine starke Wirkung entfalten. Hier gilt es, Kinder frühzeitig für die Mechanismen zu sensibilisieren, die sich hinter dem Phänomen der „Influencer“  verbergen und sie darüber aufzuklären, dass es sich in einer Vielzahl der Fälle nicht um objektive und unabhängige Produktpräsentationen handelt. Zum anderen beobachten wir, dass bei Kindern und Jugendlichen beliebte Influencer gelegentlich in ihren Videos mehr oder minder subtil auch problematische Haltungen und Sichtweisen zu bestimmten gesellschaftlichen Problemlagen äußern, die unter Umständen von den Nutzern unreflektiert übernommen werden. Da sich dies jedoch meist unterhalb der Schwelle des medienrechtlichen Verstoßes bewegt, ist auch hier die Medienbildung gefragt, Kinder und Jugendliche zur kritischen Reflexion dieser Angebote zu befähigen.

Auf den großen Plattformen kommen Kindern mitunter auch mit nicht altersgerechten Inhalten in Berührung – sehen Sie in dieser Frage Regelungsbedarf?
Das Mediennutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen hat sich in der Tat dahingehend gewandelt, dass sie fast ausschließlich über Apps auf mobilen Endgeräten auf soziale Netzwerke, Messenger oder Spieleplattformen zugreifen. Hier stellen insbesondere die Rechtsdurchsetzung bei Anbietern aus dem Ausland und auch die Struktur sozialer Netzwerke und Plattformen den bisherigen Jugendmedienschutz vor große Herausforderungen. Deshalb sind der KJM gut funktionierende Meldesysteme und gute Kommunikationswege zu den Betreibern ein großes Anliegen. Zwar reagieren die großen Anbieter mittlerweile recht zeitnah auf Hinweise und entfernen insbesondere absolut unzulässige Inhalte rasch von ihren Plattformen. Allerdings ist es nach wie vor schwer, die tatsächlichen Profilinhaber, die für den Upload eines problematischen Inhalts verantwortlich sind, zu identifizieren und rechtliche Schritte gegen sie einzuleiten. Auch mit Blick auf den Einsatz von möglichen technischen Maßnahmen zur Verbesserung des Jugendschutzes erwartet die KJM gerade von den für Kinder und Jugendliche besonders relevanten Diensteanbietern, dass sie sich – wo nötig auch über das gesetzliche Maß hinaus – um einen funktionierenden Jugendschutz innerhalb ihrer Netzwerke bemühen.

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