Die Privatradios beklagen dramatische Umsatzeinbußen durch die Corona-Krise. Welche Instrumente gibt es, um die privaten Rundfunkunternehmen in Ihrer Region zu unterstützen?
In einem ersten Schritt haben wir uns darum gekümmert, dass die bei den Veranstaltern tätigen Journalisten als „systemrelevant“ im Sinne der aktuellen Allgemeinverfügung gelten, damit sie für ihre Kinder eine Notbetreuung in Anspruch nehmen und weiterarbeiten können. Allen Unternehmen – und dazu gehören auch private Rundfunkveranstalter – stehen die geschaffenen staatlichen Sofort- oder auch Liquiditätshilfen zur Verfügung. Um den kurz-, mittel- und langfristigen Hilfebedarf zu evaluieren, haben wir mit einem Fragebogen die Betroffenheit der Veranstalter der in Bremen lizensierten Programme ausgelotet. Auf dieser Basis konnten wir eine ungefähre Größenordnung der benötigten Finanzhilfen und den zeitlichen Horizont für Liquiditätsengpässe abschätzen. Wir haben die Ergebnisse der Senatskanzlei Bremen übermittelt, damit das Thema auch dort in die politischen Überlegungen einfließen kann. Die privaten Hörfunkveranstalter im Land Bremen sind in unterschiedlicher Weise betroffen, stehen aber teilweise vor immensen
Problemen. Grundsätzlich gilt: Je kleiner bzw. lokaler der private Rundfunkveranstalter ist, umso massiver der Druck. Wir sind im ständigen Kontakt mit den Veranstaltern und versuchen sie unbürokratisch zu unterstützen, zum Beispiel durch eine schnelle und kulante Bearbeitung von Änderungen im Programmschema.
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Zur Bewältigung der Krise wird u.a. eine Beteiligung am Rundfunkbeitrag angeregt. Was halten Sie davon?
Die Bewältigung der Krise erfordert jetzt in erster Linie ein schnelles Handeln zur schnellen Hilfe. Eine Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags scheint vor diesem Hintergrund kurzfristig sicher nicht der richtige Weg zu sein.
Als eine Möglichkeit wird ebenfalls vorübergehende Entlastung von den Programmzuführungs- und Verbreitungskosten ins Feld geführt - sehen Sie darin eine Möglichkeit, den privaten Rundfunk zu unterstützen, oder wird damit das Problem lediglich auf die Netzbetreiber abgewälzt?
Die Landesmedienanstalten führen intensive Gespräche mit den Veranstaltern, Verbänden und Verantwortlichen der Regierungen auf Länder- und Bundesebene. Gemeinsam suchen alle Beteiligten engagiert nach Möglichkeiten, die privaten Rundfunkanbieter zu entlasten. Die Verbände haben immerhin schon erreicht, dass es bei den Verwertungsrechten ein Entgegenkommen gibt. Gleiches wird derzeit im Zusammenhang mit den Verbreitungskosten ausgelotet. Hier spielt die Deutsche Funkturm sicher eine wichtige Rolle.
Inzwischen gibt es auch Stimmen, die europäische Hilfen für die Privatrundfunkanbieter wegen ihrer Systemrelevanz fordern. Wie beurteilen Sie diese Forderungen?
Grundsätzlich gilt natürlich: Rundfunk ist eine Sache der Mitgliedstaaten. Darum ist es sicher eine große Hilfe und ein klares Signal, dass die EU-Kommission der Bundesregierung die Bereitstellung von Kleinbeihilfen während der Krise genehmigt hat. Fördermaßnahmen in einem Umfang von bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen werden danach auch nicht auf bestehende Beihilfen (de-minimis-Regelung) angerechnet, sondern dürfen kumuliert werden.
Darüber hinaus sind die Landesmedienanstalten über den Vorsitz der European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA) in die Diskussionen auf europäischer Ebene einbezogen. Die ERGA hat kürzlich die EU-Kommission über die Situation in den Mitgliedstaaten informiert und gebeten, ihrerseits Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen von COVID-19 auf den Mediensektor und den europäischen Binnenmarkt in Betracht zu ziehen. Denn eins ist klar: Auch und gerade in Krisenzeiten müssen die Medienunternehmen in der Lage sein, ihre Aufgabe zu erfüllen, die Gesellschaft zusammenzuführen und die Demokratie zu sichern.