Welchen Stellenwert hat das Thema Inklusion und Barrierefreiheit in Ihrem Unternehmen?
Das Thema Barrierefreiheit für Arbeitnehmer ist genauso vielschichtig wie die Formen der Beeinträchtigung. Die WDRmg setzt sich bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und der Arbeitsabläufe mit den vorliegenden Beeinträchtigungen intensiv auseinander. Die Kolleginnen und Kollegen sind für uns ein selbstverständlicher Bestandteil der betrieblichen Realität.
Darüber hinaus ist Barrierefreiheit täglicher Arbeitsalltag, denn die WDRmg digital bietet auf diesem Gebiet zahlreiche Dienstleistungen wie Untertitelung, Audiodeskription und Gebärdenübersetzungen von Medienangeboten an. So versehen wir als Dienstleister rund 70 Prozent des WDR-Fernsehprogramms mit Untertiteln. Die Live-Untertitelung spielt hier eine ganz wesentliche Rolle. Außerdem werden Fernsehfilme, Dokumentation und Serien zur Primetime im WDR und anderen ARD-Programmen mit Bildbeschreibungen für sehbehinderte Menschen angeboten. Als zusätzliche Dienstleitung werden ausgewählte Sendungen in den ARD- und WDR-Mediatheken mit Gebärdeneinblendung versehen.
Was tut Ihr Unternehmen, damit Menschen mit Behinderung in barrierfreier Umgebung arbeiten können?
Wir achten aktuell bei der Sanierung unseres Firmengebäudes darauf, im Rahmen der vorhandenen Gebäudestrukturen möglichst barrierefrei zu agieren. Zudem werden unsere Betriebsversammlungen von Gebärdendolmetschern begleitet. Grundsätzlich arbeiten wir vertrauensvoll mit der Schwerbehindertenbeauftragten und dem Betriebsrat zusammen, um die Belange und Bedürfnisse der Kollegen im Fokus zu behalten.
Welche Rahmenbedingungen wünschen Sie sich, um Menschen mit Behinderung noch besser integrieren zu können?
Ich denke, der wichtigste Schritt ist die frühzeitige Inklusion bereits in Kindergarten und Schule. Erst wenn es uns hier gelingt, vollumfänglich und vor allem selbstverständlich zu handeln, dann kommt die Inklusion auch auf allen weiteren Ebenen wie Ausbildung und Beruf an. Inklusion ist eine Frage des täglichen Lebens und kann nicht ausschließlich durch Vorgaben und Regeln umgesetzt werden, sondern gehört ins Selbstverständnis der Lebensrealität.
Laut UN-Behindertenrechtskonvention sind Unternehmen verpflichtet, 5 Prozent Schwerbehinderte zu beschäftigen. Welche Erfahrungen hat Ihr Unternehmen bislang mit der Regelung gemacht? Ist diese derzeit erfüllbar oder mussten Sie in der Vergangenheit schon Ausgleichsabgaben leisten?
In Teilbereichen wird die Quote erfüllt. Gerade bei der Neubesetzung von freien Positionen stellen wir jedoch fest, dass es wenige Bewerbungen von Menschen mit Beeinträchtigungen gibt.
Wie schätzen Sie den Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung ein?
Viele Mitarbeiter der WDRmg weisen eine langjährige Betriebszugehörigkeit auf. Häufig entstehen die Beeinträchtigungen erst im Laufe des Berufslebens und somit nach Einstellung bei der WDRmg. Wir beobachten den allgemeinen Markt daher nicht gezielt, können aber wie bereits geschildert nicht feststellen, dass sich die theoretisch geplante Inklusion in den realistischen Bewerberzahlen niederschlägt.



