Die Politik strebt angesichts der Marktmacht einzelner Internetkonzerne eine Modernisierung des Kartellrechts in Bezug auf die Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaftswelt an. Was wären Ihre wichtigsten Forderungen für eine solche Modernisierung?
Wir brauchen dringend eine Modernisierung des Kartellrechts. Es gab zwar in den letzten Jahren, vor allem auf Drängen von uns Grünen, erste Impulse in die Richtung. Die große Debatte, wie das Kartellrecht im Hinblick auf Digitalisierung und Globalisierung ausgestaltet werden muss, hat jedoch gerade erst begonnen. Es gibt aber bereits jetzt einige Punkte, die ich für sinnvoll halte.
So sollte bei der Fusionskontrolle auch die in Unternehmen konzentrierte Informations- und Datenmacht als Prüf- und Genehmigungskriterium berücksichtigt werden. Denn der Wert von Unternehmen hängt heute auch davon ab, wie viele und welche Daten sie besitzen.
Auch sollte bei Fusionen berücksichtigt werden können, ob Daten und Informationen über Kund*innen zusammengeführt werden. Denn dadurch kann es leicht zu Wettbewerbsverzerrungen oder Datenschutzproblemen kommen. Dies gilt gerade dann, wenn ein Unternehmen durch eine Übernahme einen neuen Markt erschließen will. Auch die Zahl der Nutzer*innen muss als Prüfkriterien bei Fusionen und für die Bewertung von Marktmacht etabliert werden. Und schließlich muss der Zugang eines Unternehmens zu exklusiven Analysemethoden und Patenten von den Kartellbehörden berücksichtigt werden.
Einige Experten fordern eine eigene Regulierungsbehörde für das Internet, weil die klassischen Institutionen inhaltlich, rechtlich und personell nicht für die schnelle digitale Welt geschaffen seien. Wie sehen Sie das? Können z. B. Behörden wie die BNetzA, die nach Markt-Liberalisierungen entstanden sind, da ein Vorbild sein?
Zuerst ist es wichtig, bestehende Institutionen fit zu machen für aktuelle Entwicklungen. Das heißt zum einen, dass ihre Ausstattung, sowohl personell als auch finanziell überprüft und gegebenenfalls angepasst werden muss. Ein Beispiel für eine bestehende Institution, die besser ausgestattet werden sollte, ist die .Verbraucherzentrale Bundesverband. Hier wird wichtige Arbeit geleistet um Verbraucher*innen vor unfairen Anbietern zu schützen und dadurch auch fairen Wettbewerb zu erhalten. Für diese Arbeit braucht es mehr Geld. Ich mache mich deshalb dafür stark, dass abgeschöpfte Kartellgewinne zum Teil auch an Verbraucherorganisationen fließen.
Zum anderen müssen aber auch ihre Zuständigkeitsbereiche und Kompetenzen angepasst werden. Das Bundeskartellamt macht gute Arbeit, sein Fokus ist aber zu eng. Eine Erweiterung der Kompetenzen auf den Verbraucherschutz halte ich für angemessen.
Ob wir darüber hinaus weitere Behörden brauchen, die in spezifischen Bereichen agieren, wird auch von technologischen und gesellschaftlichen Entwicklung abhängen und lässt sich heute noch nicht sagen.
Soziale Netzwerke leben vom Austausch einer möglichst breiten Nutzerschaft. Wie könnten sich solche Angebote kartellrechtlich regulieren lassen, ohne ihren Sinn zu verlieren?
Bei sozialen Netzwerken gibt es Lock-in und Skaleneffekte. Je mehr Nutzer*innen auf einer Plattform sind, desto attraktiver wird diese für andere Nutzer*innen. Das Problem ist, dass es dadurch die Tendenz zur Monopolisierung gibt. Jede*r einzelne ist dem sozialen Druck ausgesetzt bei dem Netzwerk zu sein. Die Nutzer*innen sind dadurch dem Netzwerken ausgeliefert. Sie sind gezwungen, die oftmals schlechten und teils rechtswidrigen Bedingungen, z.B. beim Datenschutz, zu akzeptieren.
Um dieses Problem zu lösen gibt es aber ein – vom Prinzip her – einfaches Mittel. Es erscheint uns selbstverständlich, dass man von einem E-Mail-Anbieter an einen Anderen Mails verschicken kann. Eine solche Interoperabilität ließe sich auch für Facebook, WhatsApp und Co. einführen. Dadurch können die Nutzer*innen Dienste wechseln, ohne dabei ihre Kontakte zu verlieren. Die Lock-In-Effekte würden dadurch aufgehoben. Bei einer solchen Regelung ist zu beachten, dass der Schutz von Nutzer*innendaten Priorität haben muss.
Die Internetriesen wachsen auch, weil sie Start-ups kaufen, bevor diese zu echten Konkurrenten heranwachsen – wie lässt sich das kartellrechtlich steuern?
Hier brauchen wir, wie bereits gesagt, eine Änderung im Kartellrecht. Daten-Analysemethoden müssen zukünftig bei Prüfungen von Fusionen berücksichtigt werden können.
Seit letztem Jahr ist richtigerweise eine Fusionskontrollen durch das Bundeskartellamt auch dann möglich, wenn der Kaufpreis – und nicht wie bisher nur der Umsatz – eine bestimmte Höhe übersteigt. Das wurde auf Druck der Grünen hin umgesetzt.
Das ist allerdings sicher noch nicht der Weisheit letzter Schluss. Bei weiteren Regelungen wird auch berücksichtigt werden müssen, dass solche Übernahmen für Gründer*innen eine attraktive Option darstellen und sie teils auch ihre Business-Cases darauf ausrichten.
Die fünf größten Konzerne sind Wachstumstreiber an der Börse, die sogenannten FAANG-Aktien haben Billionen-Werte. Welche Auswirkungen könnten regulatorische Maßnahmen auf die Finanzwelt haben?
Wenn neue Regulierung zu mehr Diversität in der Wirtschaft führt, dann ist das langfristig auch für die Aktienmärkte besser. Denn so kommt es zu mehr Wettbewerb und mehr Innovationen.
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