Was kann personalisierte Medizin, was die etablierte Schulmedizin nicht leistet?
Grundsätzlich halten wir den Begriff „Schulmedizin“ für problematisch und tendenziös. Es gibt nur medizinische Behandlung, die auf Basis der aktuellen Studienlage bzw. von Forschungserkenntnissen beruht oder, aber es gibt Behandlungsformen (auch „alternative Medizin“ genannt), die diese weitgehend ignoriert und sich nicht an den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin orientiert. Der Erfolg der angesprochenen, so genannten nichtschulischen Medizin besteht vor allem in zwischenmenschlichen Aspekten: Mehr Zeit nehmen, Anliegen ernst nehmen und eine scheinbar (!) individuellere Anamnese.
Interessant im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz (KI) ist aber ein neuer Ansatz: die sogenannte Systemmedizin. Diese zielt darauf ab, zu heilen, anstatt nur zu behandeln. Sie ist eine Abkehr von der Einzelorganmedizin und kommt dem Wunsch nach einer individuellen und ganzheitlichen Behandlung nach – evidenzbasiert, ohne unwissenschaftlich zu sein. Gerade bei diesem Ansatz spielen Daten und KI eine große Rolle.
Mit KI kann das aggregierte Wissen über viele Patienten auf den individuellen Fall angewendet werden. Gerade bei seltenen Erkrankungen warten über ein Viertel der Patienten länger als fünf Jahre auf eine Diagnose –für Betroffene oft sowohl körperlich als auch psychisch eine Tortur. An der Uniklinik Bonn wurde beispielsweise ein KI-System („GestaltMacher“) entwickelt, dass seltene genetische Erkrankungen anhand von bestimmten Gesundheitsmerkmalen ziemlich verlässlich erkennt.
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Welche Neuerungen sind in diesem Bereich kurz- und mittelfristig zu erwarten?
Wir besitzen keine Glaskugel, aber: Es liegt auf der Hand, dass überall dort, wo auf Basis großer Datenmengen eine KI zu einer schnelleren und vor allem sichereren Diagnose führt, diese auch eingesetzt werden sollte. Alles andere wäre unethisch. Aktuell wird KI vor allem im Bereich der Diagnostik eingesetzt. Große Hoffnungen bestehen aber auch für eine personalisierte Behandlung. Schon lange ist klar, dass beispielsweise Medikamente bei Frauen anderen wirken als bei Männern und viele weitere körperliche bzw. gesundheitliche Merkmale dazu führen können, das Medikamente anders wirken oder bisweilen Neben- und Wechselwirkungen auslösen können. Zukünftig könnten viele Parameter entdeckt werden, die dazu führen, dass Personen mit bestimmten Merkmalen bei gleicher Grunderkrankung eine personalisierte, individuelle Behandlung erhalten und dadurch adäquater behandelt werden.
Inwieweit ist das Thema personalisierte Medizin adäquater Fachaufsicht und Regulierung unterworfen?
Für den Einsatz von KI sollten die gleichen Vorgaben wie für andere Behandlungsmethoden gelten. Sie müssen einen Mehrwert bei der Untersuchung bzw. positiven Behandlungseffekt haben, dürfen vor allem keinen Schaden anrichten und müssen sich an die gesetzlichen Grundlagen zum Datenschutz halten (DSGVO). Wichtig: KI und darauf aufbauende Anwendungen sind nur ein Werkzeug. Wie bei allen Werkzeugen ist der gezielte Einsatz entscheidend. Und: KI agiert auch nicht autonom. Die Angst vor einer Diagnostik oder Behandlung, die nur „vom Computer allein gesteuert wird“ und ohne Zutun des Behandlers unkontrolliert agiert, ist weit verbreitet aber entspricht nicht der Realität. Hier ist eine sachgerechte aber vor allem handlungsbasierte Aufklärung für Patienten gefragt.
Wie viel Digitalisierung erwartet uns in naher Zukunft im Gesundheitswesen, wie gläsern werden Patienten, wie steht es um den Datenschutz?
Die Digitalisierung nimmt so langsam endlich (!) Fahrt auf. Deutschland liegt hier leider im EU-Vergleich auf den letzten Plätzen. Wenn die Telematikinfrastruktur und ihre Anwendungen, wie eAU, ePA und eRezept endlich in der alltäglichen Gesundheitsversorgung angekommen sind, wird auch hierzulande die Zettelwirtschaft ein Ende finden. Im privaten Umfeld nutzen circa die Hälfte der Menschen Gesundheits-Apps. In Bezug auf den Datenschutz lässt sich feststellen: In Deutschland wird die DSGVO strenger ausgelegt als in anderen EU-Ländern. Selbst wenn Patienten gläsern sein möchten – momentan gibt es dazu quasi gar keine Möglichkeit. Ab 2023 können Patient:innen, die die ePA nutzen, ihre Daten pseudonymisiert für Forschungszwecke zur Verfügung stellen. Aber auch dann muss ich als Versicherte dies aktiv freigeben. Es bleibt also die Entscheidung des Einzelnen. Zum „gläsernen Patienten“ wird man dadurch vermutlich weniger als durch das (getrackte) Googeln bestimmter Krankheiten oder das Posten von persönlichen Angaben zum gesundheitlichen Zustand in den sozialen Medien oder an anderen öffentlich einsehbaren Stellen im Internet.
Treibt die erwartete rasante Innovationsgeschwindigkeit nicht einen ständigen Technologiewechsel und damit die akute Ressourcenverschwendung an?
Wir haben uns gegen die Beantwortung dieser Frage entschieden – das Thema ist von unserer Kernexpertise und unserem Beratungsauftrag zu weit weg, um hier eine seriöse und kompetente Einschätzung abgeben zu können.